Hierarchie der Zolltarifnummer
Wellenkupplungen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8483 umfasst Wellen, Kupplungen, Getriebe und verwandte mechanische Kraftübertragungselemente:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- Unterposition: 8483 60 - Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
Kombinierte Nomenklatur: 8483 6080 - andere
Zolltarifnummer: 8483 6080 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kupplung kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kupplung
Der HS-Code für Wellenkupplungen ist 8483.60 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8483.60.80 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8483.60.80.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.60.80.90.0 .
Einreihung von Kupplung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kupplungen können je nach Material, Bauart und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine Wellenkupplung für den allgemeinen Maschinenbau oder eine Kupplung speziell für Kraftfahrzeuge handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kupplung
Wellenkupplung für allgemeinen Maschinenbau, nicht aus Gusseisen/-stahl
Wellenkupplungen (Klauen-, Balg-, Stern-, starre Kupplungen) aus Aluminium, Stahl oder Kunststoff
Wellenkupplung aus gegossenem Eisen oder Stahl, nicht für zivile Luftfahrzeuge
Wellenkupplungen aus Eisen oder Stahl, gegossen (z.B. Zapfwellenkupplungen aus Grauguss)
Kupplung erkennbar für zivile Luftfahrzeuge bestimmt
Wellenkupplungen für zivile Luftfahrzeuge (mit Lufttüchtigkeitszeugnis)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Wellenkupplung (8483.60) ≠ Kfz-Kupplung (8708.93)
Kupplungen erkennbar ausschließlich für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw) bestimmt fallen unter Kapitel 87, nicht unter Kapitel 84.
Kupplung (8483.60) ≠ Getriebe (8483.40)
Getriebe übertragen nicht nur Drehmoment, sondern wandeln auch Drehzahl und Drehmoment um. Kupplungen verbinden dagegen zwei Wellen ohne Wandlung.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Kupplungen fallen unter Position 8483. Kupplungen die erkennbar ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt sind, werden unter einer anderen Position eingereiht:
Kupplung erkennbar ausschließlich für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Zugmaschinen) bestimmt
Schaltkupplungen und Teile davon für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701–8705 (nicht für Serienmontagezwecke)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kupplung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Bauart, Verwendungszweck und ob die Kupplung für Kfz oder allgemeinen Maschinenbau bestimmt ist. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kupplung (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kupplungen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Wellenkupplung, sog. Klauenkupplung – im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Naben aus Aluminium und mit Elastomerzahnkranz aus PU (Polyurethan), in unterschiedlichen Abmessungen, zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen für Maschinenbau, Automation und Hydraulik
AV 1, Pos. 8483.60
Starre Wellenkupplung, sog. shaft coupling – im Wesentlichen als ein aus Messing bestehendes annähernd zylinderförmiges Erzeugnis (Abmessungen: Länge 16 mm x Außendurchmesser 12 mm) mit einer durchgehenden Bohrung sowie mit zwei jeweils mit einem Gewindestift aus Stahl versehenen Bohrungen, zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei Wellen mit gleichem oder unterschiedlichem Durchmesser zur Übertragung des Drehmoments
AV 1, Pos. 8483.60
Wellenkupplung, sog. Balgkupplung – im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Metallbalg aus Phosphorbronze, in unterschiedlichen Abmessungen, zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen oder von Motor und Welle für z.B. Encoder
AV 1, Pos. 8483.60
Wellenkupplung, sogenannte Uni-Clutch – maßgeblich nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Zinkdruckgusslegierung (ZL0430), in Form einer Scheibe mit profilierter Oberfläche, mittiger zahnradförmiger Lochung mit 6 Zähnen und speziellen passgenauen Aussparungen, zum Einbau in eine angetriebene Förderrolle für Stetigförderer zur kraftschlüssigen Übertragung der Drehbewegung eines Motors auf die Rolle
AV 1, Pos. 8483.60
Selbsttätig schaltende Wellenkupplung (Riemenrolle) bestehend aus einem Zahnrad mit einem Durchmesser von ca. 28 mm, versehen mit einer Bordscheibe, aus Kunststoff mit integriertem Freilauf, mit speziellen Klemmnadeln ausgerüstet, zur Befestigung auf einer Welle in einem Drucker
AV 1, Pos. 8483.60
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Lufttüchtigkeitsbescheinigung erforderlich)
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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