Zolltarifnummern für Antriebe & Getriebe
Antriebe und Getriebe verteilen sich auf Kapitel 84 (Maschinen), 85 (Elektromotoren) und 40 (Kautschuk-Riemen). Elektromotoren, Kugellager und Wellen haben jeweils eigene Positionen mit unterschiedlichen Zollsätzen.
Einreihung von Antriebe & Getriebe im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Antriebe & Getriebe verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Elektromotoren: Position 8501
Servomotoren, Getriebemotoren und allgemeine Elektromotoren fallen unter Position 8501 in Kapitel 85. Der Zollsatz hängt von der Leistung ab und liegt zwischen 2,7 % und 4,7 %. Die Einreihung unterscheidet zwischen Gleich- und Wechselstrommotoren sowie nach Leistungsstufen.
Lager, Wellen und Kupplungen: Kapitel 84
Kugellager gehören zu Position 8482 (8 % Zoll). Antriebswellen und Kupplungen fallen unter 8483 (2,7 %). Passfedern als Befestigungselemente werden unter 7318 (Kapitel 73, 3,7 %) eingereiht. Die Funktion entscheidet: Dreht sich das Teil (8483) oder lagert es (8482)?
Riemen und Bänder: Kapitel 40
Zahnriemen und Keilriemen aus Kautschuk fallen unter Position 4010 (Kapitel 40) mit 6,5 % Zoll. Riemen aus Kunststoff oder Textil gehören in andere Kapitel. Das Material des Riemens bestimmt die Position, nicht seine Verwendung im Getriebe.
FAQ zu Zolltarifnummern für Antriebe & Getriebe
Welchen Zollsatz haben Kugellager?
Kugellager fallen unter Position 8482 mit einem Drittlandszollsatz von 8 %. Das ist einer der höheren Sätze im Maschinenbau. Aus Freihandelsländern wie der Schweiz oder Japan sind sie zollfrei importierbar.
Warum fallen Zahnriemen nicht unter Maschinenteile?
Zahnriemen aus Kautschuk werden nach dem Material eingereiht (Kapitel 40), nicht nach der Verwendung. Im Zolltarif hat das Material Vorrang. Ein Zahnriemen für einen Motor wird genauso eingereiht wie ein Zahnriemen für eine Industrieanlage.
Unter welches Kapitel fallen Elektromotoren?
Elektromotoren gehören zu Position 8501 in Kapitel 85. Servomotoren, Getriebemotoren und Standardmotoren werden hier eingereiht. Der Zollsatz liegt je nach Leistung bei 2,7 % bis 4,7 %.
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