Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Zahnkranz leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- Unterposition: 8483 90 - Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9089 - andere
Zolltarifnummer: 8483 9089 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 gilt für Zahnkränze als einzelne Kraftübertragungselemente. Bei abweichender Bauform (z. B. integrierte Welle, Schwungradfunktion) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnkranz
Der HS-Code für Zahnkranz lautet 8483.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.90.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.90.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0.
Einreihung von Zahnkranz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zahnkränzen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b, wenn das Produkt aus mehreren Bestandteilen besteht. Ein Zahnkranz als einzelnes Zahnradelement fällt unter Position 8483, da er als Teil von Kraftübertragungsvorrichtungen gesondert gestellt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnkranz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil, Durchmesser 35-600 mm, 13-80 Zähne, spezifische Härtewerte | 8483.90.89.40.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungGeschmiedete Kettenräder aus Stahllegierung, Durchmesser 400-630 mm, 7-15 Zähne | 8483.90.89.30.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKettenrad für kontinuierlich variable Ventilsteuerung in Verbrennungsmotoren | 8483.90.89.20.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungfür zivile Luftfahrzeuge | 8483.90.89.10.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zahnkranz (8483) ≠ Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil, Durchmesser 35-600 mm, 13-80 Zähne, spezifische Härtewerte (8483) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnkranz bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zahnkranz (8483) ≠ Geschmiedete Kettenräder aus Stahllegierung, Durchmesser 400-630 mm, 7-15 Zähne (8483) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnkranz bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zahnkranz (8483) ≠ Kettenrad für kontinuierlich variable Ventilsteuerung in Verbrennungsmotoren (8483) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnkranz bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann ein Zahnkranz auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn er als Teil einer spezifischen Maschine oder eines Fahrzeugs geliefert wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur wenn der Zahnkranz erkennbar als Teil eines Kraftfahrzeugs ausgeführt istTeile für Kraftfahrzeuge (z. B. Starterkranz als Kfz-Teil) | 8708.99.97.90.0 | 3,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnkranz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnkranz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1263/23-1 | Zahnkranz, bestehend aus einem 360 mm langen und 8 mm breiten Zahnkranz aus Kunststoff und einer Schraubklemme, erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich zum Einbau in ein Zahnradgetriebe | 8483.90.89.90.0 |
| DE15622/16-1 | Zahnrad, zylindrisches Erzeugnis aus warmgewalztem Stahl, an einem Ende mit einem Zahnkranz mit 18 Zähnen | 8483.90.89.90.0 |
| DE15621/16-1 | Zahnrad, zylindrisches Erzeugnis aus warmgewalztem Stahl, an einem Ende mit einem Zahnkranz mit 16 Zähnen | 8483.90.89.90.0 |
| DEBTI52323/23-1 | Zahnrad, Antriebskopf für Förderrollen, mit einem Zahnkranz mit 28 Außenzähnen aus nicht gegossenem Stahl | 8483.90.89.90.0 |
| DEM/4443/06-1 | Zahnrad mit geradeverzahntem Außenzahnkranz aus Kunststoff | 8483.90.89.90.0 |
| DE15531/12-1 | Radkranz, scheibenförmiges Zahnrad aus Bronze mit Außenzahnkranz | 8483.90.89.90.0 |
| DE19263/11-1 | Kettenrad mit Außenzahnkranz aus Stahl für Dieselmotor | 8483.90.89.90.0 |
| DEM/335/10-1 | Schrägstirnrad mit schräg verzahntem Außenzahnkranz aus unedlem Metall | 8483.90.89.90.0 |
| DE23633/16-1 | Zahnrad mit Zahnkranz mit 56 Zähnen aus Stahl | 8483.90.89.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Zahnkranz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Zahnkranz mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Export
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Antriebe & Getriebe
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Antriebe & Getriebe mit ihren Zolltarifnummern.
Antriebswelle
8483.10.50.90.0 · 4 %
Motorlager
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Achswelle
8708.50.99.90.0 · 3,5 %
Elektromotor
8501.52.20.89.0 · 2,7 %
Innenring
8482.99.00.60.0 · 8 %
Rollenförderer
8428.39.20.00.0 · 0 %
Getriebemotor
8501.52.20.89.0 · 2,7 %
Pendelgelenk-Deckel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Kurbelwelle
8483.10.25.90.0 · 4 %
