Hierarchie der Zolltarifnummer
Muttern werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 73 eingereiht. Die Position 7318 umfasst alle Schrauben, Bolzen und Muttern aus Eisen oder Stahl:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7318 - Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7318 16 - Muttern
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1640 - andere (kein nicht rostender Stahl)
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1692 - andere, mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger
Zolltarifnummer: 7318 1692 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmässig
Die Zolltarifnummer für Mutter kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmässig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mutter
Der HS-Code für Muttern ist 7318.16 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 7318.16.92 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 7318.16.92.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.16.92.90.0 .
Einreihung von Mutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Muttern können je nach Werkstoff, Grösse und Bauart unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Mutter aus Edelstahl oder gewöhnlichem Stahl gefertigt ist, welche Gewindegrösse vorliegt und ob es sich um eine Sicherungsmutter handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mutter
Häufigste Mutter: Sechskantmutter, Flanschmutter, Bundmutter aus Stahl bis M12
Muttern aus Stahl (kein nicht rostender), Lochweite 12 mm oder weniger, andere
Mutter aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl), Lochweite beliebig
Muttern aus nicht rostendem Stahl, andere (Edelstahl A2, A4)
Selbstsichernde Mutter (z.B. mit Kunststoffring oder BILOC-Klemmung)
Sicherungsmuttern aus Stahl (kein nicht rostender), andere
Einpressmutter / Blindnietmutter aus Stahl
Blindnietmuttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), andere
Grossmutter / Sondermutter aus Stahl ab M14 und grösser
Muttern aus Stahl (kein nicht rostender), Lochweite mehr als 12 mm, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mutter aus Stahl (7318.16) ≠ Mutter aus Edelstahl (7318.16.39)
Der Werkstoff entscheidet über die Unterposition: Nicht rostender Stahl (Edelstahl A2/A4) führt zu 7318.16.39, anderer Stahl zu 7318.16.92.
Mutter (7318.16) ≠ Sicherungsmutter (7318.16.60)
Sicherungsmuttern haben eine spezielle Sicherungsfunktion (Kunststoffring, Verformung). Sie erhalten eine eigene Unterposition 7318.16.60.
Stahl-Mutter (7318.16) ≠ Mutter mit Unterlegscheibe als Set (7318.15)
Werden Schrauben zusammen mit passenden Muttern als Einheit verkauft, können sie unter Position 7318.15 eingereiht werden.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Muttern fallen unter Kapitel 73. Muttern aus Kupfer, Messing oder Bronze werden in Kapitel 74 eingereiht:
Mutter aus Kupfer, Messing oder Bronze → anderes Kapitel (7415)!
Schrauben und Bolzen, auch mit Muttern, aus Kupfer und Kupferlegierungen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mutter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Werkstoff (Stahl, Edelstahl, Kupfer), Gewindegrösse, Sicherungsfunktion und Oberflächenbehandlung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mutter (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Muttern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Muttern in zwei verschiedenen Ausführungen, jeweils mit Außensechskant und metrischem Innengewinde (M6x1.0), mit unverlierbarer Unterlegscheibe
AV 1, Pos. 7318.16
Warenzusammenstellungen aus mehreren Sechskantmuttern (M8 und M12) aus Stahl mit Bund, einer Mutter M18, einer Mutter M10 mit Sicherungsring sowie Schrauben – für Radlagerwechsel
AV 1 und 3b, Pos. 7318.16
Kreisrunde, zylindrische Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit metrischem Innengewinde (M8) über die gesamte Länge, mit Schweißwarzen auf einer Seite
AV 1, Pos. 7318.16
Vollständig aus nicht rostendem Stahl (Werkstoffnummer 1.4408) gefertigte Muttern mit Außensechskant (Schlüsselweite ca. 69 mm), mit Grobgewinde S60x6, zur Verschraubung von Schlauchleitungen
AV 1, Pos. 7318.16
Nach DIN 6927 gefertigte Sicherungsmuttern aus verzinktem Stahl mit Außensechskant und Flansch sowie metrischem Innengewinde (M8-8), selbstsichernd durch BILOC-Klemmung an drei Sechskantseiten
AV 1, Pos. 7318.16
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,7 %Drittlandszoll
USA3,7 %Drittlandszoll
Grossbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmassnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhr muss über CO2-Emissionen aus der Produktion berichtet werden – betrifft Stahl- und EisenwarenMehr erfahren →
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Ausfuhr (Export)
Keine besonderen Ausfuhrmassnahmen aktiv.
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