Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7318.16.92.90.0 gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl7318
- UnterpositionWaren mit Gewinde731811
- UnterpositionMuttern731816
- Kombinierte Nomenklaturandere73181640
- Kombinierte Nomenklatur12 mm oder weniger73181692
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stahl-Mutter
Der HS-Code für Stahl-Mutter lautet 7318.16 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.16.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.16.92.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.16.92.90.0.
Einreihung von Stahl-Mutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Stahl-Muttern sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems maßgeblich. AV 1 bestimmt die Position 7318, AV 3 a) die speziellere Warenbeschreibung „Muttern“ (gegenüber Schrauben). Die Unterteilung nach Material (Stahl, nicht rostender Stahl) und Lochweite folgt den KN-Unterpositionsnoten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stahl-Mutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSicherungsmuttern – andere – für allgemeine Verwendung | 7318.16.60.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungMuttern aus nicht rostendem Stahl – andere | 7318.16.39.90.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Muttern mit einer Lochweite von mehr als 12 mm | 7318.16.99.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Material | Normaler Stahl vs. nicht rostender Stahl (Edelstahl). Bei Edelstahl → 7318.16.39. |
| Lochweite | ≤12 mm → 7318.16.92; >12 mm → 7318.16.99. |
| Bauart | Sicherungsmuttern (mit Klemmteil/Polyamidring) → 7318.16.60. Blindnietmuttern → 7318.16.40 (Unterposition Blindnietmuttern). |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stahl-Mutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18266/17-1 | Einseitig geschlossene Muttern aus Stahl mit Außensechskant und metrischem Innengewinde M6 | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI17884/21-1 | Einseitig geschlossene Muttern aus Stahl mit Außensechskant und M6-Gewinde | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI33327/24-6 | Muttern aus Stahl mit Außensechskant und durchgehendem metrischem Innengewinde M5 | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI33327/24-7 | Muttern aus Stahl mit Außensechskant und M6-Gewinde mit Bund | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI33327/24-9 | Muttern aus Stahl mit Außensechskant und M10-Gewinde | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI6615/23-1 | Längliche Muttern aus Stahl mit Außensechskant und M6-Gewinde | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI33327/24-3 | Muttern aus Stahl mit Außensechskant und M12-Gewinde | 7318.16.92.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Stahl-Muttern
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Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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