Hierarchie der Zolltarifnummer
Nagellack wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VI, Kapitel 33 eingereiht. Die Position 3304 umfasst alle Schönheitsmittel, Schminkartikel und Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- Position: 3304 - Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Zolltarifnummer: 3304 3000 00 0 - Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Nagellack kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nagellack
Der HS-Code für Nagellack ist 3304.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3304.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3304.30.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.30.00.00.0 .
Einreihung von Nagellack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nagellack kann je nach Formulierung, Aufmachung und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Kosmetikprodukt für den Einzelhandel oder einen industriellen Lack handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nagellack
Nagellack in Aufmachung für den Einzelverkauf zum Auftragen auf Nägel
Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre (Nagellack, Klarlack, Unterlack, Pflegelack)
Lippenstift, Lipgloss – wenn das Produkt primär für die Lippen bestimmt ist
Schminkmittel (Make-up) für die Lippen
Mascara, Eyeliner, Lidschatten – wenn das Produkt für die Augen bestimmt ist
Schminkmittel (Make-up) für die Augen
Nagelpflegeprodukte ohne Lackcharakter (z.B. Nagelhautcreme, Nagelpflegeöl)
Andere Schönheitsmittel und Zubereitungen zur Hautpflege
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Nagellack (3304.30) ≠ Industrielack (3208)
Nagellack für den Einzelhandel (Aufmachung mit Pinsel, kleines Fläschchen) ist Kosmetik. Lacke in Großgebinden für gewerbliche Zwecke fallen unter Position 3208 mit Zollsatz 6,5 %.
Nagellack (3304.30) ≠ Nagelhautöl (3304.99)
Nagellack hat Lackcharakter und wird auf den Nagel aufgetragen. Nagelhautöle, Nagelserum oder Pflegecremes ohne Lackcharakter fallen unter die Sammelposition 3304.99.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht jeder Lack fällt unter Position 3304. Technische oder industrielle Lacke auf Basis synthetischer Polymere werden unter Kapitel 32 eingereiht:
Industrieller Lack oder technischer Nagellack für gewerbliche Anwendungen (nicht Einzelhandel)
Anstrichfarben und Lacke auf Basis synthetischer Polymere, nicht wässriges Medium
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nagellack ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Formulierung, Aufmachung (Einzelhandel oder Großgebinde) und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nagellack (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Nagellack entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zubereitung zur Maniküre oder Pediküre; Nagellack – farbige Flüssigkeit als Lackliner zum Verzieren von Natur- oder Kunstnägeln, in durchsichtiger Schraubflasche (8 ml) mit Pinsel im Schraubdeckel für den Einzelverkauf, in verschiedenen Farben
AV 1, Pos. 3304.30
Zubereitung für die Maniküre oder Pediküre; Nagellack (Nail Polish) – rosafarbene Flüssigkeit zum Verzieren von Nägeln, in kleiner Schraubflasche aus Glas mit Pinsel im roségoldenem Schraubdeckel (8 ml), für den Einzelverkauf aufgemacht
AV 1, Pos. 3304.30
Set mit Nagellack und Halter – Warenzusammenstellung: Fläschchen mit hellgrünem Nagellack (8,3 ml), Fläschchen mit farblosem Klarlack (8,3 ml) und Kunststoffhalter für Nagellackflasche; Charakter durch Nagellacke bestimmt
AV 1 und 3b, Pos. 3304.30
Warenzusammenstellung zur Verzierung der Fingernägel – Glasflasche mit Nagellack, Schablone, rosa Kunststoffspatel und Kunststoffstempel; in bunt bedruckter Pappschachtel; Charakter durch Nagellack bestimmt
AV 1 und 3b, Pos. 3304.30
Zubereitung zur Maniküre oder Pediküre; Glitter-Liner – Glitterfarbe zum Bemalen von Natur- und Kunstnägeln, in Glasgefäß mit Schraubdeckel und feinem Pinsel (8 ml), für den Einzelverkauf, in verschiedenen Farben
AV 1, Pos. 3304.30
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
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Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
Ausfuhrkontrolle fluorierter Treibhausgase | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.









