Zum Hauptinhalt springen
Kosmetik & PflegeKapitel 04Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Perlenpulver: 0410.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Perlenpulver (0410.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Perlenpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Perlenpulver Produktbild

Perlenpulver wird als Rohstoff für kosmetische Produkte verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob es sich um reines Perlenpulver ohne Zusätze handelt oder um ein fertiges kosmetisches Erzeugnis. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0410.90.00.00.0 für Perlenpulver ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
  • Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  • Position: 0410 - Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0410 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Perlenpulver hängt entscheidend von der genauen Beschaffenheit ab. Bei Abweichungen (z. B. Zusätze, Mischungen) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Perlenpulver

Der HS-Code für Perlenpulver lautet 0410.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0410.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0410.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0410.90.00.00.0.

Einreihung von Perlenpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Perlenpulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Perlenpulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPuder, lose oder fest - Kosmetik3304.91.00.00.0 7,7 %
Alternative EinreihungStaub und Pulver von Edelsteinen7105.90.00.00.0 7,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Perlenpulver (0410) ≠ Puder, lose oder fest - Kosmetik (3304)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Perlenpulver bleibt die Zolltarifnummer 0410.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Perlenpulver (0410) ≠ Staub und Pulver von Edelsteinen (7105)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Perlenpulver bleibt die Zolltarifnummer 0410.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Perlenpulver als kosmetische Zubereitung vermarktet wird.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPuder, lose oder fest - Kosmetik3304.91.00.00.0 7,7 %
Alternative EinreihungStaub und Pulver von Edelsteinen7105.90.00.00.0 7,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Perlenpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Perlenpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI1713/22-1Perlenpulver. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Antragsangaben handelt es sich um genießbare, gemahlene Perlen der Art Margarita margaritifera ohne weitere Zusätze. Genießbare Ware tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen.0410.90.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrmaßnahmen

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China7,7 %Drittlandszoll
USA7,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz7,7 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,6 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand7,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Perlenpulver

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Perlenpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Perlenpulver

Welche Zolltarifnummer hat Perlenpulver?

Perlenpulver wird unter der Zolltarifnummer 0410.90.00.00.0 eingereiht. Es handelt sich um genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Diese Einreihung basiert auf der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) DEBTI1713/22-1.

Welchen HS-Code hat Perlenpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Perlenpulver lautet 041090. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Perlenpulver?

Der Drittlandszollsatz für Perlenpulver (Zolltarifnummer 0410.90.00.00.0) beträgt 7,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Perlenpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Perlenpulver erfolgt gegenüber kosmetischen Fertigprodukten (Alternative 3304) und Edelsteinpulver (Alternative 7105). Perlenpulver ist ein reiner Rohstoff tierischen Ursprungs ohne kosmetische Hilfsstoffe und wird daher in Kapitel 04 eingereiht, nicht in Kapitel 33 oder 71.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Perlenpulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie mögliche Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Perlenpulver?

Ja, für Perlenpulver gelten besondere Maßnahmen: Veterinärkontrolle (Code 410) für tierische Produkte, Einfuhrkontrolle nach CITES (Code 710) bei geschützten Perlenarten, sowie Kontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Perlenpulver?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Perlenpulver lautet 0410.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (041090), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (04109000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0410900000) plus einer weiteren Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Perlenpulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Perlenpulver ist die Position 0410 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen frühzeitig zu erkennen.

Lassen Sie Ihre Perlenpulver in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer