Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1515.90.11.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1515 90 - andere
Zolltarifnummer: 1515 9011 00 0 - Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1515.90.11.00.0 gilt ausschließlich für reines, nicht chemisch modifiziertes Jojoba-Öl. Abweichende Beschaffenheiten (hydriert, texturiert, gemischt) führen zu anderen Codes. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jojoba-Öl
Der HS-Code für Jojoba-Öl lautet 1515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.90.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.90.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.11.00.0.
Einreihung von Jojoba-Öl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Jojoba-Öl folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 1515 erfasst ausdrücklich Jojobaöl. AV 6 bestimmt die Unterpositionen auf derselben Ebene. Da Jojobaöl in der KN-Unterposition 1515 90 11 namentlich genannt ist, erfolgt die Einreihung direkt dort.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jojoba-Öl
Alternative Einreihung
Künstliche Wachse und zubereitete Wachse – greift nur bei hydriertem/texturiertem Jojobaöl in Perlenform (vZTA DE8760/10-1)
Alternative Einreihung
Körperpflegemittel, wenn Jojobaöl als Massageöl oder Hautpflegeöl in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten wird (vZTA DE7461/09-1)
Alternative Einreihung
Hautpflegezubereitungen, wenn Jojobaöl als Bestandteil einer Mischung (z.B. mit ätherischen Ölen) aufgemacht ist
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Jojoba-Öl (1515) ≠ Künstliche Wachse und zubereitete Wachse – greift nur bei hydriertem/texturiertem Jojobaöl in Perlenform (vZTA DE8760/10-1) (3404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jojoba-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jojoba-Öl (1515) ≠ Körperpflegemittel, wenn Jojobaöl als Massageöl oder Hautpflegeöl in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten wird (vZTA DE7461/09-1) (3307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jojoba-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jojoba-Öl (1515) ≠ Hautpflegezubereitungen, wenn Jojobaöl als Bestandteil einer Mischung (z.B. mit ätherischen Ölen) aufgemacht ist (3304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jojoba-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann Jojoba-Öl in seltenen Fällen auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn es chemisch modifiziert ist oder als Abfall anfällt.
Alternative Einreihung
Künstliche Wachse und zubereitete Wachse – greift nur bei hydriertem/texturiertem Jojobaöl in Perlenform (vZTA DE8760/10-1)
Alternative Einreihung
Körperpflegemittel, wenn Jojobaöl als Massageöl oder Hautpflegeöl in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten wird (vZTA DE7461/09-1)
Alternative Einreihung
Hautpflegezubereitungen, wenn Jojobaöl als Bestandteil einer Mischung (z.B. mit ätherischen Ölen) aufgemacht ist
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jojoba-Öl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jojoba-Öl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Jojoba-Öl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Jojoba-Öl mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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