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Kunststoffe, GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polystyrol: 3903.19.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Polystyrol (PS-Kunststoff) in Primärformen erfolgt unter der Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0. Die 11-stellige Kennung gilt für nicht expandierbares Standard-Polystyrol als Granulat, Pulver oder Kügelchen, sofern es keine spezifischen thermischen Eigenschaften aufweist.

Polystyrol Produktbild

Für Polystyrole sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Polystyrol beschreiben: Material, Form, Expandierbarkeit, Schmelzpunkt

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Polystyrol leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
  • Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
  • Unterposition: 3903 19 - anderes
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3903 1900 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Zuordnung zu 3903.19.00.90.0 gilt nur für nicht expandierbares Standard-Polystyrol (GPPS/HIPS) in Primärformen. Expandierbares Polystyrol (EPS) fällt unter 3903.11.00.00.0 und Copolymere wie SAN oder ABS haben eigene Codes. Nutzen Sie für eine sichere Prüfung den Klassifizierungsassistenten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polystyrol

Der HS-Code für Polystyrol lautet 3903.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.19.00.90.0.

Einreihung von Polystyrol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Polystyrol als Polymerisationserzeugnis in Kapitel 39 eingereiht. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen. Position 3903 erfasst Polymere des Styrols in Primärformen. Die weitere Unterteilung in Unterposition 3903.19 (anderes Polystyrol) und die Codenummer 3903.19.00.90.0 erfolgt nach AV 6, da es sich um nicht expandierbares Standard-Polystyrol ohne definierte thermische Eigenschaften handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polystyrol

Alternative Einreihung

3903.11.00.00.0 6,5 %

expandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe

Alternative Einreihung

3903.19.00.40.0 6,5 %

Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz-/Erstarrungspunkten (268-272°C / 232-247°C)

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Alternative Einreihung

3903.30.00.00.0 6,5 %

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

Alternative Einreihung

3903.90.00.00.0 6,5 %

andere Polymere des Styrols

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polystyrol (3903) ≠ expandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polystyrol (3903) ≠ Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz-/Erstarrungspunkten (268-272°C / 232-247°C) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polystyrol (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihr Produkt kein Polymer des Styrols in Primärform sein, kommen auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht:

Alternative Einreihung

3903.11.00.00.0 6,5 %

expandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Alternative Einreihung

3903.30.00.00.0 6,5 %

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

Alternative Einreihung

3903.90.00.00.0 6,5 %

andere Polymere des Styrols

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polystyrol ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polystyrol (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE21132/14-13903.19.00.90.0
expandiertes Polystyrol in Primärformen der Unterposition 3903 1900
DEHH/964/08-13903.19.00.90.0
expandiertes Polystyrol, Perlendurchmesser 0,5-1,5 mm
DEBTI16460/21-13903.19.00.90.0
expandiertes Polystyrol in Form eines Pulvers - Polystyrol in Primärformen der KN 3903 1900
DE2716/13-13903.19.00.90.0
nicht expandierbares Polystyrol in Primärform, harte schwarze Granulate
DEBTI31531/19-13903.19.00.90.0
Kunststoffmaterial in Primärform - nicht expandierbares Polystyrol
DE13005/12-13903.19.00.90.0
Deko Kugel aus Styropor - Polystyrol in Primärformen
DE11931/12-13903.19.00.90.0
Kunstschnee aus Styropor - Polystyrol in Primärform
DEHH/151/06-13903.19.00.90.0
UV-Granulat aus Polystyrol
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Präferenzabkommen für Polystyrol

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen für Polystyrol

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrkosten für Polystyrol berechnen

Der Einfuhrzoll für Polystyrol aus Drittländern beträgt 6,5 % auf den Zollwert. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Bei Einfuhren aus Präferenzländern (z. B. USA, Indien, Thailand) gilt der volle Drittlandszollsatz. Nutzen Sie den Zollrechner für eine individuelle Kostenschätzung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrkontrolle

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polystyrole

Welche Zolltarifnummer hat Polystyrol?

Nicht expandierbares Standard-Polystyrol (GPPS/HIPS) in Primärformen wie Granulat, Pulver oder Kügelchen wird unter der Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Kennung gilt für Polystyrol ohne spezifische thermische Eigenschaften, das nicht expandierbar ist. Abweichende Codes gelten für expandierbares Polystyrol (EPS), kristallines Polystyrol oder Copolymere.

Welchen HS-Code hat Polystyrol?

Der 6-stellige HS-Code für Polystyrol lautet 3903.19. Er umfasst Polymere des Styrols in Primärformen, die nicht expandierbar sind und nicht unter 3903.11 (expandierbar) fallen. Die KN-Unterposition (8-stellig) ist 3903.19.00, der TARIC-Code (10-stellig) 3903.19.00.90 und die nationale Zolltarifnummer (11-stellig) 3903.19.00.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polystyrol?

Der Drittlandszollsatz für Polystyrol der Codenummer 3903.19.00.90.0 beträgt 6,5 % auf den Zollwert. Für Einfuhren aus Staaten mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) ist der Zollsatz auf 0 % reduziert, sofern der präferenzielle Ursprung nachgewiesen wird. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Polystyrol zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Polystyrol erfolgt anhand der Expandierbarkeit, der thermischen Eigenschaften und der Zusammensetzung. Eine Alternative zum Hauptcode 3903.19.00.90.0 ist expandierbares Polystyrol (EPS) unter 3903.11.00.00.0. Auch kristallines Polystyrol mit definierten Schmelzpunkten fällt unter einen eigenen Code (3903.19.00.40.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polystyrol verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann eine Nacherhebung von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Zudem kann der Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer gefährdet sein. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polystyrol?

Ja, für Polystyrol können je nach Beschaffenheit Maßnahmen greifen. Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724), wenn das Polystyrol mit solchen Gasen behandelt wurde. Auch die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) ist relevant, falls es sich um Polystyrol-Abfälle handelt. Zudem besteht eine Zollaussetzungsmöglichkeit für luftfahrttaugliches Material (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polystyrol?

Die Zolltarifnummer für Polystyrol ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3903.19), der 8-stelligen KN-Unterposition (3903.19.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3903.19.00.90) ableitet. Die vollständige 11-stellige nationale Nummer lautet 3903.19.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polystyrol?

Ja, Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine aktualisierte KN. Für Polystyrol (Position 3903) ist in den letzten Jahren jedoch keine Änderung der 11-stelligen Nummer 3903.19.00.90.0 erfolgt. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC.

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