Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Polystyrol leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
- Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
- Unterposition: 3903 19 - anderes
Zolltarifnummer: 3903 1900 90 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die Zuordnung zu 3903.19.00.90.0 gilt nur für nicht expandierbares Standard-Polystyrol (GPPS/HIPS) in Primärformen. Expandierbares Polystyrol (EPS) fällt unter 3903.11.00.00.0 und Copolymere wie SAN oder ABS haben eigene Codes. Nutzen Sie für eine sichere Prüfung den Klassifizierungsassistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polystyrol
Der HS-Code für Polystyrol lautet 3903.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.19.00.90.0.
Einreihung von Polystyrol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Polystyrol als Polymerisationserzeugnis in Kapitel 39 eingereiht. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen. Position 3903 erfasst Polymere des Styrols in Primärformen. Die weitere Unterteilung in Unterposition 3903.19 (anderes Polystyrol) und die Codenummer 3903.19.00.90.0 erfolgt nach AV 6, da es sich um nicht expandierbares Standard-Polystyrol ohne definierte thermische Eigenschaften handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polystyrol
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungexpandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe | 3903.11.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKristallines Polystyrol mit definierten Schmelz-/Erstarrungspunkten (268-272°C / 232-247°C) | 3903.19.00.40.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungStyrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) | 3903.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAcrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) | 3903.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Polymere des Styrols | 3903.90.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Polystyrol (3903) ≠ expandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polystyrol (3903) ≠ Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz-/Erstarrungspunkten (268-272°C / 232-247°C) (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polystyrol (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Produkt kein Polymer des Styrols in Primärform sein, kommen auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungexpandierbares Polystyrol (EPS) – für aufschäumbares Polystyrol wie Styropor-Vorstufe | 3903.11.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungStyrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) | 3903.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAcrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) | 3903.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Polymere des Styrols | 3903.90.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polystyrol ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polystyrol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21132/14-1 | expandiertes Polystyrol in Primärformen der Unterposition 3903 1900 | 3903.19.00.90.0 |
| DEHH/964/08-1 | expandiertes Polystyrol, Perlendurchmesser 0,5-1,5 mm | 3903.19.00.90.0 |
| DEBTI16460/21-1 | expandiertes Polystyrol in Form eines Pulvers - Polystyrol in Primärformen der KN 3903 1900 | 3903.19.00.90.0 |
| DE2716/13-1 | nicht expandierbares Polystyrol in Primärform, harte schwarze Granulate | 3903.19.00.90.0 |
| DEBTI31531/19-1 | Kunststoffmaterial in Primärform - nicht expandierbares Polystyrol | 3903.19.00.90.0 |
| DE13005/12-1 | Deko Kugel aus Styropor - Polystyrol in Primärformen | 3903.19.00.90.0 |
| DE11931/12-1 | Kunstschnee aus Styropor - Polystyrol in Primärform | 3903.19.00.90.0 |
| DEHH/151/06-1 | UV-Granulat aus Polystyrol | 3903.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz und Präferenzabkommen für Polystyrol
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen für Polystyrol
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrkosten für Polystyrol berechnen
Der Einfuhrzoll für Polystyrol aus Drittländern beträgt 6,5 % auf den Zollwert. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Bei Einfuhren aus Präferenzländern (z. B. USA, Indien, Thailand) gilt der volle Drittlandszollsatz. Nutzen Sie den Zollrechner für eine individuelle Kostenschätzung.
Ausfuhrkontrolle
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe, Gummi
Weitere Zolltarifnummern für Kunststoffe und Primärformen im Überblick:
