Hierarchie der Zolltarifnummer
Roll-up-Banner werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 (Erzeugnisse des grafischen Gewerbes) eingereiht. Als bedruckte Werbeträger fallen komplette Roll-up-Sets unter Position 4911 – andere Drucke und Werbedrucke:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Roll-up-Banner kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Roll-up-Banner
Der HS-Code für Roll-up-Banner ist 4911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4911.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4911.10.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0 .
Einreihung von Roll-up-Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Roll-up-Banner können je nach Lieferumfang und Materialzusammensetzung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das komplette Display oder nur der Ständer importiert wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Roll-up-Banner
Komplettes Roll-up-Display (Kassette + Stange + bedruckte Plane) oder reines Werbebanner aus Textil/Kunststoff
Andere Werbedrucke (bedruckte Plane, Bannerstoff, komplettes Roll-up-Set)
Rollbanner aus bedrucktem Folienzuschnitt mit Befestigungselementen (Saugnäpfe, Bügel) – kein Werbeaufsteller
Andere Bilddrucke – bedruckte Folienzuschnitte (z.B. Auto-Rollbanner mit Saugnäpfen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Roll-up-Set (4911.10) ≠ Ständer ohne Plane (9403.20)
Der wesentliche Charakter eines kompletten Roll-up-Displays liegt in der bedruckten Werbefläche. Wird nur der Aluminium-Ständer ohne Plane importiert, gilt er als Metallmöbel.
Werbebanner (4911.10) ≠ Textilfahne (6307)
Bedruckte Werbebanner aus Textil fallen als Werbedrucke unter 4911.10. Unbedruckte Fahnen und Banner aus Textil können unter Kapitel 63 fallen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird der Aluminium-Ständer ohne bedruckte Plane importiert, wechselt die Einreihung von Kapitel 49 zu Kapitel 94 (Möbel):
Nur der Aluminium-Ständer/Kassette ohne Plane und Werbedruck → anderes Kapitel (9403)!
Andere Metallmöbel – Aluminium-Kassette/Ständer ohne bedruckte Plane
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Roll-up-Banner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob komplettes Set oder Einzelteil, Materialzusammensetzung und Lieferumfang. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Roll-up-Banner (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Roll-up-Bannern und Werbeaufstellern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Roll-up Displays – Kassette aus Aluminium mit eingerollter Plane (Dekotex oder PVC), Haltestange und Klemmleiste. Plane mit Werbedruck (Firmenname, Logo). Im zerlegten Zustand in Tragetasche verpackt. Einsatz in Verkaufsräumen und auf Messen.
AV 3b, Pos. 4911.10
Werbebanner – ca. 400 x 100 cm großer Zuschnitt aus Vliesstoff aus Polyester, einseitig mit Firmenlogo bedruckt, auf Rollen aufgemacht. Dient zu Werbezwecken im Außenbereich.
AV 1, Pos. 4911.10
Rechteckige Banner aus Spinnstoffen (120 x 300 cm bzw. 150 x 400 cm), entlang einer Längsseite mit Karabinerhaken aus Kunststoff, einseitig mit Firmenlogo und Produktabbildung bedruckt.
AV 1, Pos. 4911.10
Banner – ca. 120 x 240 cm, beidseitig mit Kunststoff (PVC) beschichtetes Gewebe, einseitig mit Firmennamen und Modeaufnahme bedruckt, Hakenband oben. Einsatz in Geschäften/Schaufenstern zu Werbezwecken.
AV 1, Pos. 4911.10
Roll-Banner (nur Ständer) – Aluminium-Kassette mit Stellfüßen und zusammensteckbarer Stange, ohne Druckmedium. Bis zu 2,03 m hoher Werbeträger in Geschäften. Eingereiht als Metallmöbel.
AV 1, Pos. 9403.20
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %Drittlandszoll
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des BAFA oder einer anderen Behörde erforderlich sein.
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