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Büro & DruckKapitel 49Stand April 2026

Zolltarifnummer für Roll-up-Banner

Die häufigste Zolltarifnummer für Roll-up-Banner ist 4911.10.90.00.0 (andere Werbedrucke) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt davon ab, ob das Banner als komplettes Set oder als Einzelteil importiert wird.

Komplette Roll-up-Displays mit bedruckter Plane (4911.10) und reine Werbebanner aus Textil oder Kunststoff fallen unter dieselbe Position. Der Aluminium-Ständer ohne Plane wird dagegen als Metallmöbel (9403.20) eingereiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Roll-up Banner 85x200cm mit Aluminiumkassette, Beachflag einseitig bedruckt ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Roll-up-Banner werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 (Erzeugnisse des grafischen Gewerbes) eingereiht. Als bedruckte Werbeträger fallen komplette Roll-up-Sets unter Position 4911 – andere Drucke und Werbedrucke:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Roll-up-Banner kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Roll-up-Banner

Der HS-Code für Roll-up-Banner ist 4911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4911.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4911.10.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0 .

Einreihung von Roll-up-Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Roll-up-Banner können je nach Lieferumfang und Materialzusammensetzung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das komplette Display oder nur der Ständer importiert wird.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Roll-up-Banner

Komplettes Roll-up-Display (Kassette + Stange + bedruckte Plane) oder reines Werbebanner aus Textil/Kunststoff

4911.10.90.00.0 0 %

Andere Werbedrucke (bedruckte Plane, Bannerstoff, komplettes Roll-up-Set)

Rollbanner aus bedrucktem Folienzuschnitt mit Befestigungselementen (Saugnäpfe, Bügel) – kein Werbeaufsteller

4911.91.00.90.0 0 %

Andere Bilddrucke – bedruckte Folienzuschnitte (z.B. Auto-Rollbanner mit Saugnäpfen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Roll-up-Set (4911.10) ≠ Ständer ohne Plane (9403.20)

Der wesentliche Charakter eines kompletten Roll-up-Displays liegt in der bedruckten Werbefläche. Wird nur der Aluminium-Ständer ohne Plane importiert, gilt er als Metallmöbel.

Werbebanner (4911.10) ≠ Textilfahne (6307)

Bedruckte Werbebanner aus Textil fallen als Werbedrucke unter 4911.10. Unbedruckte Fahnen und Banner aus Textil können unter Kapitel 63 fallen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wird der Aluminium-Ständer ohne bedruckte Plane importiert, wechselt die Einreihung von Kapitel 49 zu Kapitel 94 (Möbel):

Nur der Aluminium-Ständer/Kassette ohne Plane und Werbedruck → anderes Kapitel (9403)!

9403.20.80.00.0 0 %

Andere Metallmöbel – Aluminium-Kassette/Ständer ohne bedruckte Plane

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Roll-up-Banner ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob komplettes Set oder Einzelteil, Materialzusammensetzung und Lieferumfang. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Roll-up-Banner (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Roll-up-Bannern und Werbeaufstellern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI19831/19-14911.10.90

Roll-up Displays – Kassette aus Aluminium mit eingerollter Plane (Dekotex oder PVC), Haltestange und Klemmleiste. Plane mit Werbedruck (Firmenname, Logo). Im zerlegten Zustand in Tragetasche verpackt. Einsatz in Verkaufsräumen und auf Messen.

AV 3b, Pos. 4911.10

DE24835/14-14911.10.90

Werbebanner – ca. 400 x 100 cm großer Zuschnitt aus Vliesstoff aus Polyester, einseitig mit Firmenlogo bedruckt, auf Rollen aufgemacht. Dient zu Werbezwecken im Außenbereich.

AV 1, Pos. 4911.10

DEBTI46996/19-14911.10.90

Rechteckige Banner aus Spinnstoffen (120 x 300 cm bzw. 150 x 400 cm), entlang einer Längsseite mit Karabinerhaken aus Kunststoff, einseitig mit Firmenlogo und Produktabbildung bedruckt.

AV 1, Pos. 4911.10

DE20188/11-14911.10.90

Banner – ca. 120 x 240 cm, beidseitig mit Kunststoff (PVC) beschichtetes Gewebe, einseitig mit Firmennamen und Modeaufnahme bedruckt, Hakenband oben. Einsatz in Geschäften/Schaufenstern zu Werbezwecken.

AV 1, Pos. 4911.10

DE19706/16-19403.20.80

Roll-Banner (nur Ständer) – Aluminium-Kassette mit Stellfüßen und zusammensteckbarer Stange, ohne Druckmedium. Bis zu 2,03 m hoher Werbeträger in Geschäften. Eingereiht als Metallmöbel.

AV 1, Pos. 9403.20

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

Drittlandszoll

Flagge IndienIndien0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des BAFA oder einer anderen Behörde erforderlich sein.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Roll-up-Banner

Welche Zolltarifnummer hat ein Roll-up-Banner?

Die häufigste Zolltarifnummer für Roll-up-Banner ist 4911.10.90.00.0 (andere Werbedrucke). Das gilt für komplette Sets (Kassette + Stange + bedruckte Plane) und für reine Werbebanner aus Textil oder Kunststoff. Der Ständer ohne Plane wird dagegen als Metallmöbel unter 9403.20.80.00.0 eingereiht.

Welchen HS-Code hat ein Roll-up-Banner?

Der HS-Code für Roll-up-Banner ist 4911.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 4911.10.90. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Roll-up-Banner?

Der Drittlandszollsatz für Roll-up-Banner der Position 4911.10 beträgt 0 % – die Ware ist zollfrei einzuführen. Dies gilt für alle Herkunftsländer. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Roll-up-Banner von einem Werbeständer zolltechnisch?

Ein komplettes Roll-up-Display (Kassette + Stange + bedruckte Plane) gilt als Werbedruckerzeugnis (4911.10.90) und wird nach dem wesentlichen Charakter durch die Werbefunktion der bedruckten Plane eingereiht. Wird hingegen nur der Aluminium-Ständer ohne Plane importiert, handelt es sich um ein Metallmöbel (9403.20.80) – ein anderes Kapitel mit anderem Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Roll-up-Banner verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine falsche Einreihung von 4911 statt 9403 (oder umgekehrt) kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Roll-up-Banner?

Für Roll-up-Banner der Position 4911.10 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Bei der Ausfuhr kann eine Genehmigungspflicht (BAFA) bestehen. Vor jeder Einfuhr empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen EU-TARIC-Maßnahmen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Roll-up-Banner?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 4911.10.90.00.0 für Roll-up-Banner.

Ändern sich Zolltarifnummern für Roll-up-Banner?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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