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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papier-Poster: 4911.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Papier-Poster (4911.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Papier-Poster unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Papier-Poster Produktbild

Papier-Poster werden aus Papier hergestellt und sind typischerweise mit Werbeaufdrucken, Firmenlogos oder dekorativen Motiven bedruckt. Die genaue Einreihung hängt vom Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papier-Poster beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Papier-Postern erfordert eine genaue Prüfung der Beschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Poster

Der HS-Code für Papier-Poster lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.

Einreihung von Papier-Poster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papier-Postern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) in die Position 4911, da es sich um Druckerzeugnisse des grafischen Gewerbes handelt. Die Unterposition 4911.10 erfasst Werbedrucke und Werbeschriften, was durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt wird.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Poster

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4911.91.00.90.0 0 %

Andere Drucke - andere - Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papier-Poster (4911) ≠ Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papier-Poster (4911) ≠ Andere Drucke - andere - Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Papier-Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist für Papier-Poster in der Regel nicht zutreffend. Nachfolgend eine theoretische Alternative:

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4911.91.00.90.0 0 %

Andere Drucke - andere - Bilder, Bilddrucke und Fotografien - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Poster ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Poster (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9294/23-14911.10.90.00.0
Einseitig bedrucktes Plakat aus Papier (80x60 cm) zu Werbezwecken
DE2388/17-14911.10.90.00.0
Werbeplakat aus Papier (54x47,5 cm)
DE22274/09-14911.10.90.00.0
Banner/Plakat aus beidseitig bedrucktem Papier zu Werbezwecken
DEBTI3644/18-14911.10.90.00.0
Rechteckiger Zuschnitt aus Papier, einseitig mit Werbung bedruckt
DE2387/17-14911.10.90.00.0
Papierzuschnitt als Werbeplakat mit Firmensignet
DEBTI47446/23-14911.10.90.00.0
Poster aus Pappe als Teil einer Zusammenstellung (Poster + Aufkleber)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papier-Poster aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie den Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papier-Poster

Welche Zolltarifnummer hat Papier-Poster?

Die Zolltarifnummer für Papier-Poster lautet 4911.10.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für ein- oder beidseitig bedruckte Plakate aus Papier, die zu Werbezwecken oder als Dekoration verwendet werden. Die Einreihung basiert auf mehreren verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) der deutschen Zollverwaltung.

Welchen HS-Code hat Papier-Poster?

Der HS-Code für Papier-Poster lautet 491110. Er umfasst Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 entsprechen dem international harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papier-Poster?

Der Drittlandszollsatz für Papier-Poster (Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Papier-Poster zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Papier-Postern erfolgt gegenüber anderen Druckerzeugnissen. Eine Alternative ist die Einreihung als Bilddruck (4911.91.00.90.0) für dekorative Poster ohne primären Werbezweck. Die Abgrenzung hängt vom Verwendungszweck ab: Werbeplakate gehören in 4911.10.90.00.0, Kunstdrucke in 4911.91.00.90.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papier-Poster verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Papier-Poster drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papier-Poster?

Für die Einfuhr von Papier-Postern (4911.10.90.00.0) gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU bestehen jedoch Beschränkungen (Code 467) und eine Genehmigungspflicht (Code 473) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papier-Poster?

Die Zolltarifnummer für Papier-Poster ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (491110), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49111090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911109000) sowie einer zusätzlichen nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papier-Poster?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Für Papier-Poster ist die Position 4911 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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