Hierarchie der Zolltarifnummer
Schokoladen-Adventskalender werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 18 eingereiht. Die Position 1806 umfasst Schokolade und alle anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9031 - andere
Zolltarifnummer: 1806 9039 00 0 - nicht gefüllt
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender
Der HS-Code für Schokoladen-Adventskalender ist 1806.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1806.90.39 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1806.90.39.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.39.00.0 .
Einreihung von Schokoladen-Adventskalender nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schokoladen-Adventskalender enthalten verschiedene Schokoladeerzeugnisse. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der charaktergebende Inhalt aus massiver Schokolade, gefüllten Pralinen oder gemischtem Inhalt besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender
Kalender enthält überwiegend massive, nicht gefüllte Schokoladeerzeugnisse (Figuren, Kugeln, Taler)
Massive (nicht gefüllte) Schokoladeerzeugnisse im Adventskalender
Kalender enthält überwiegend gefüllte Pralinen (nicht alkoholhaltig)
Warenzusammenstellung mit charakterbestimmendem Anteil an Pralinen (gefüllt, nicht alkoholhaltig)
Kalender enthält überwiegend alkoholhaltige Pralinen
Warenzusammenstellung mit überwiegend alkoholhaltigen Pralinen
Gefüllte Schokoladentafeln oder -riegel (kein Adventskalender-Format, > 2 kg nicht zutreffend)
Schokolade und andere kakaohaltige Zubereitungen in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schokoladen-Adventskalender (1806) ≠ leerer Adventskalender (9505)
Leere Adventskalender aus Pappe oder Holz zum Befüllen sind Weihnachtsfestartikel (Position 9505) und zollfrei. Entscheidend ist, ob Schokolade enthalten ist.
Schokoladen-Adventskalender (1806) ≠ Schokoriegel (1806.31)
Schokoriegel in Tafelform fallen unter Position 1806.31, nicht unter 1806.90. Die Aufmachung als Adventskalender mit 24 Portionen ist für 1806.90 charakteristisch.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Adventskalender fallen unter Kapitel 18. Leere Adventskalender ohne Schokoladeninhalt werden als Weihnachtsfestartikel eingereiht:
Leerer Adventskalender aus Pappe oder Holz ohne Schokoladenfüllung → anderes Kapitel!
Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas – leerer Adventskalender zum Befüllen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Inhalt, Gewichtsanteil der Pralinen und Art der Schokoladeerzeugnisse. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladen-Adventskalender (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Schokoladen-Adventskalendern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Schokoladen-Adventskalender mit 24 massiven Milchschokoladenfiguren in weihnachtlichen Formen (Schneemann, Nikolausstiefel) – buntbedruckte Pappfaltschachtel mit 24 Klapptüren, 75 g
AV 1, Pos. 1806.90
Schoko-Adventskalender mit 24 Kugeln aus Vollmilchschokolade (je ca. 2 cm Durchmesser), einzeln in Aluminiumfolie verpackt – Pappfaltschachtel mit 24 Fächern, 125 g
AV 1, Pos. 1806.90
Adventskalender mit Schokoladenriegeln, -kugeln, -herzen und Pralinen – Warenzusammenstellung mit charakterbestimmendem Anteil an nicht alkoholhaltigen Pralinen, 230 g
AV 1 und 3b, Pos. 1806.90
Disney Adventskalender "Micky Maus" mit 24 Milchschokoladenstücken und Schokolinsen (Dragees) – buntbedruckte Pappfaltschachtel, 80 g
AV 1 und 3b, Pos. 1806.90
Adventskalender mit kakaohaltigen Riegeln, Nüssen, Backwaren und Pralinen – Warenzusammenstellung, deren Charakter durch kakaohaltige Zubereitungen bestimmt wird, 1356 g
AV 1 und 3b, Pos. 1806.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China8,3 %Drittlandszoll
USA8,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei8,3 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea4,8 %EU-KR Freihandel (reduziert)
Indien8,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,3 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bio-Schokoladenprodukte benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung, die den Bio-Standard bestätigt.
Kakaohaltige Lebensmittel mit tierischen Zutaten (Milch, Butter) unterliegen veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr.
Für bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz von 43 % angewendet werden (Kontingentregelung).
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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