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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Stand April 2026

Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender

Die häufigste Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender ist 1806.90.39.00.0 (massive Schokoladeerzeugnisse) – der Drittlandszollsatz beträgt 8,3 %. Die genaue Einreihung hängt vom Inhalt, insbesondere dem Anteil an gefüllten Pralinen ab.

Kalender mit massiver Schokolade (1806.90.39), mit Pralinen (1806.90.19) und leere Kalender (9505.10) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Der Inhalt bestimmt die Einreihung. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Milka Adventskalender 200g, Lindt Schokoladen-Adventskalender mit Pralinen ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Schokoladen-Adventskalender werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 18 eingereiht. Die Position 1806 umfasst Schokolade und alle anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9031 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 9039 00 0 - nicht gefüllt

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender

Der HS-Code für Schokoladen-Adventskalender ist 1806.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1806.90.39 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1806.90.39.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.39.00.0 .

Einreihung von Schokoladen-Adventskalender nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Schokoladen-Adventskalender enthalten verschiedene Schokoladeerzeugnisse. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der charaktergebende Inhalt aus massiver Schokolade, gefüllten Pralinen oder gemischtem Inhalt besteht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender

Kalender enthält überwiegend massive, nicht gefüllte Schokoladeerzeugnisse (Figuren, Kugeln, Taler)

1806.90.39.00.0 8,3 %

Massive (nicht gefüllte) Schokoladeerzeugnisse im Adventskalender

Kalender enthält überwiegend gefüllte Pralinen (nicht alkoholhaltig)

1806.90.19.00.0 8,3 %

Warenzusammenstellung mit charakterbestimmendem Anteil an Pralinen (gefüllt, nicht alkoholhaltig)

Kalender enthält überwiegend alkoholhaltige Pralinen

1806.90.11.00.0 8,3 %

Warenzusammenstellung mit überwiegend alkoholhaltigen Pralinen

Gefüllte Schokoladentafeln oder -riegel (kein Adventskalender-Format, > 2 kg nicht zutreffend)

1806.31.00.00.0 8,3 %

Schokolade und andere kakaohaltige Zubereitungen in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schokoladen-Adventskalender (1806) ≠ leerer Adventskalender (9505)

Leere Adventskalender aus Pappe oder Holz zum Befüllen sind Weihnachtsfestartikel (Position 9505) und zollfrei. Entscheidend ist, ob Schokolade enthalten ist.

Schokoladen-Adventskalender (1806) ≠ Schokoriegel (1806.31)

Schokoriegel in Tafelform fallen unter Position 1806.31, nicht unter 1806.90. Die Aufmachung als Adventskalender mit 24 Portionen ist für 1806.90 charakteristisch.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Adventskalender fallen unter Kapitel 18. Leere Adventskalender ohne Schokoladeninhalt werden als Weihnachtsfestartikel eingereiht:

Leerer Adventskalender aus Pappe oder Holz ohne Schokoladenfüllung → anderes Kapitel!

9505.10.90.00.0 0 %

Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas – leerer Adventskalender zum Befüllen

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Inhalt, Gewichtsanteil der Pralinen und Art der Schokoladeerzeugnisse. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladen-Adventskalender (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Schokoladen-Adventskalendern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEHH/1809/06-11806.90.39.00

Schokoladen-Adventskalender mit 24 massiven Milchschokoladenfiguren in weihnachtlichen Formen (Schneemann, Nikolausstiefel) – buntbedruckte Pappfaltschachtel mit 24 Klapptüren, 75 g

AV 1, Pos. 1806.90

DE21677/10-11806.90.39.00

Schoko-Adventskalender mit 24 Kugeln aus Vollmilchschokolade (je ca. 2 cm Durchmesser), einzeln in Aluminiumfolie verpackt – Pappfaltschachtel mit 24 Fächern, 125 g

AV 1, Pos. 1806.90

DEBTI5064/19-11806.90.19.00

Adventskalender mit Schokoladenriegeln, -kugeln, -herzen und Pralinen – Warenzusammenstellung mit charakterbestimmendem Anteil an nicht alkoholhaltigen Pralinen, 230 g

AV 1 und 3b, Pos. 1806.90

DEHH/493/06-11806.90.19.00

Disney Adventskalender "Micky Maus" mit 24 Milchschokoladenstücken und Schokolinsen (Dragees) – buntbedruckte Pappfaltschachtel, 80 g

AV 1 und 3b, Pos. 1806.90

DEBTI36681/23-11806.90.19.00

Adventskalender mit kakaohaltigen Riegeln, Nüssen, Backwaren und Pralinen – Warenzusammenstellung, deren Charakter durch kakaohaltige Zubereitungen bestimmt wird, 1356 g

AV 1 und 3b, Pos. 1806.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina8,3 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA8,3 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei8,3 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea4,8 %

EU-KR Freihandel (reduziert)

Flagge IndienIndien8,3 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand8,3 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-Schokoladenprodukte benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Kakaohaltige Lebensmittel mit tierischen Zutaten (Milch, Butter) unterliegen veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Für bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz von 43 % angewendet werden (Kontingentregelung).

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender

Welche Zolltarifnummer hat ein Schokoladen-Adventskalender?

Die häufigste Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender ist 1806.90.39.00.0 (massive, nicht gefüllte Schokoladeerzeugnisse). Enthält der Kalender überwiegend gefüllte Pralinen, gilt 1806.90.19.00.0. Die Einreihung hängt vom charakterbestimmenden Inhalt ab. Leere Adventskalender zum Befüllen fallen unter Position 9505 (Weihnachtsfestartikel).

Welchen HS-Code hat ein Schokoladen-Adventskalender?

Der HS-Code für Schokoladen-Adventskalender ist 1806.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 1806.90.39. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 1806.90.39.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1806.90.39.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schokoladen-Adventskalender?

Der Drittlandszollsatz für Schokoladen-Adventskalender beträgt 8,3 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel). Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Vietnam) gelten 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich ein Schokoladen-Adventskalender von einem leeren Adventskalender zolltechnisch?

Ein Schokoladen-Adventskalender mit Schokoladeninhalt wird nach Kapitel 18 eingereiht (Kakao und Zubereitungen aus Kakao). Ein leerer Adventskalender aus Pappe oder Holz zum Befüllen mit eigenen Geschenken fällt unter Position 9505.10.90.00.0 (Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas) und ist zollfrei. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Inhalt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Schokoladen-Adventskalender verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Schokoladen-Adventskalender?

Für Schokoladen-Adventskalender der Position 1806.90 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es bestehen jedoch Veterinärkontrollen für kakaohaltige Lebensmittel mit tierischen Zutaten sowie Bio-Zertifizierungspflichten für Bio-Produkte. Für bestimmte Mengenkontingente kann ein abweichender Zollsatz gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schokoladen-Adventskalender?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 1806.90.39.00.0 für Schokoladen-Adventskalender mit massivem Inhalt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schokoladen-Adventskalender?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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