Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- Position: 3504 - Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
Kombinierte Nomenklatur: 3504 0090 - andere
Zolltarifnummer: 3504 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 gilt nur für Isoliertes Sojaprotein mit einem Proteingehalt von ≥ 90 % in der Trockenmasse. Bei abweichender Zusammensetzung kann eine andere Nummer maßgeblich sein. Nutzen Sie für Ihren konkreten Fall den interaktiven Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isoliertes Sojaprotein
Der HS-Code für Isoliertes Sojaprotein lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.
Einreihung von Isoliertes Sojaprotein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Isoliertem Sojaprotein gelten die allgemeinen Vorschriften für Lebensmittelzutaten. Es fallen keine spezifischen Ausfuhrabgaben an. Beachten Sie die Dokumentationspflichten für Bio-Ware.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isoliertes Sojaprotein
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert
Alternative Einreihung
Eiweißkonzentrate - andere (Auffangposition)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Isoliertes Sojaprotein (3504) ≠ Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isoliertes Sojaprotein bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Isoliertes Sojaprotein (3504) ≠ Eiweißkonzentrate - andere (Auffangposition) (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isoliertes Sojaprotein bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht, wenn die Ware abweichende Beschaffenheit hat:
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert
Alternative Einreihung
Eiweißkonzentrate - andere (Auffangposition)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Isoliertes Sojaprotein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Isoliertes Sojaprotein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Isoliertes Sojaprotein
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Isoliertes Sojaprotein aus China oder den USA mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte werden ebenfalls im Bereich Lebensmittel und Getränke eingereiht:
Rohzucker
1701.13.90.00.0 · 41,9 %
Kochbananen-Chip
2008.99.67.99.0 · 20,8 %
Sojasauce
2103.10.00.00.0 · 7,7 %
Yamswurzel
0714.30.00.10.0 · 9.5 %
Bockshornklee-Samen
0910.99.10.00.0 · 0 %
Milchpulver
0402.10.19.00.0 · 118,8 EUR/100 kg (spezifischer Zoll)
Frische Kokosnuss
0801.19.00.00.0 · 0 %
Falafel
2004.90.98.10.0 · 17.6 %
Omega-3
1504.20.90.00.0 · 0 %
