Zolltarifnummern für Lebensmittel & Getränke
Lebensmittel und Getränke verteilen sich auf die Abschnitte I bis IV des Zolltarifs (Kapitel 1–24). Die Zollsätze variieren stark: Kaffee ist zollfrei, Schokolade hat 8,3 % Zoll, Bier bis zu 1,30 EUR pro Hektoliter. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigt).

Bier
2203.00.01.00.0 · 0 %

Gummibärchen
1704.90.65.00.0 · 9 %

Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %

Kaffee
0901.21.00.00.0 · 7,5 %

Keks
1905.31.99.00.0 · 9 %

Lebkuchen
1905.20.30.00.0 · 9,8 %

Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %

Schokolade
1806.32.90.0 · 8,3 %

Süßigkeit
1704.90.65.00.0 · 9 %

Wein
2204.21.98.11.0 · 13,1 %
Einreihung von Lebensmittel & Getränke im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Lebensmittel & Getränke verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Kakao, Süßwaren und Backwaren: Kapitel 17–19
Schokolade (1806, 8,3 %), Gummibärchen und Süßigkeiten (1704, 9 %), Kekse und Lebkuchen (1905, bis 9 %) fallen unter verschiedene Positionen mit teils hohen Zollsätzen. Bei Schokolade entscheidet der Kakaoanteil und die Füllung über die genaue Unterposition.
Getränke: Kapitel 22
Wein (2204), Bier (2203) und andere Getränke werden nach Alkoholgehalt und Art eingereiht. Die Zollsätze sind oft spezifisch (pro Hektoliter) statt ad valorem. Für Wein gelten je nach Herkunft Präferenzzölle. Nahrungsergänzungsmittel (2106) werden als Lebensmittelzubereitung eingereiht.
Kaffee, Honig und Rohprodukte: Kapitel 1–12
Kaffee (0901) und Honig (0409) sind mit 0 % Drittlandszollsatz zollfrei. Die Einreihung ändert sich mit der Verarbeitung: Rohkaffee (0901.11) wird anders eingereiht als gerösteter Kaffee (0901.21). Alle Lebensmittel unterliegen der ermäßigten EUSt von 7 %.
FAQ zu Zolltarifnummern für Lebensmittel & Getränke
Sind Lebensmittel zollfrei?
Nicht pauschal. Kaffee und Honig sind zollfrei (0 %). Schokolade hat 8,3 % Zoll, Süßigkeiten bis zu 9 %. Für Lebensmittel gilt aber die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % statt 19 %.
Wie wird Schokolade eingereiht?
Schokolade fällt unter Position 1806. Die Unterposition hängt von Kakaoanteil und Füllung ab: Gefüllte Schokolade (1806.31), nicht gefüllte (1806.32), Schokoladensoße (1806.90). Weiße Schokolade ohne Kakao gehört nicht zu Kapitel 18, sondern zu Kapitel 17 (Zuckerwaren).
Welche EUSt gilt für Lebensmittel?
Für Lebensmittel und Getränke gilt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % statt der regulären 19 %. Das gilt für alle Kapitel 1–24 sowie für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.
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