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Einreihung

Zolltarifnummern für Lebensmittel & Getränke

Lebensmittel und Getränke verteilen sich auf die Abschnitte I bis IV des Zolltarifs (Kapitel 1–24). Die Zollsätze variieren stark: Kaffee ist zollfrei, Schokolade hat 8,3 % Zoll, Bier bis zu 1,30 EUR pro Hektoliter. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigt).

Einreihung von Lebensmittel & Getränke im Zolltarif

Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Lebensmittel & Getränke verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.

Kakao, Süßwaren und Backwaren: Kapitel 17–19

Schokolade (1806, 8,3 %), Gummibärchen und Süßigkeiten (1704, 9 %), Kekse und Lebkuchen (1905, bis 9 %) fallen unter verschiedene Positionen mit teils hohen Zollsätzen. Bei Schokolade entscheidet der Kakaoanteil und die Füllung über die genaue Unterposition.

Getränke: Kapitel 22

Wein (2204), Bier (2203) und andere Getränke werden nach Alkoholgehalt und Art eingereiht. Die Zollsätze sind oft spezifisch (pro Hektoliter) statt ad valorem. Für Wein gelten je nach Herkunft Präferenzzölle. Nahrungsergänzungsmittel (2106) werden als Lebensmittelzubereitung eingereiht.

Kaffee, Honig und Rohprodukte: Kapitel 1–12

Kaffee (0901) und Honig (0409) sind mit 0 % Drittlandszollsatz zollfrei. Die Einreihung ändert sich mit der Verarbeitung: Rohkaffee (0901.11) wird anders eingereiht als gerösteter Kaffee (0901.21). Alle Lebensmittel unterliegen der ermäßigten EUSt von 7 %.

Häufige Fragen

FAQ zu Zolltarifnummern für Lebensmittel & Getränke

Sind Lebensmittel zollfrei?

Nicht pauschal. Kaffee und Honig sind zollfrei (0 %). Schokolade hat 8,3 % Zoll, Süßigkeiten bis zu 9 %. Für Lebensmittel gilt aber die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % statt 19 %.

Wie wird Schokolade eingereiht?

Schokolade fällt unter Position 1806. Die Unterposition hängt von Kakaoanteil und Füllung ab: Gefüllte Schokolade (1806.31), nicht gefüllte (1806.32), Schokoladensoße (1806.90). Weiße Schokolade ohne Kakao gehört nicht zu Kapitel 18, sondern zu Kapitel 17 (Zuckerwaren).

Welche EUSt gilt für Lebensmittel?

Für Lebensmittel und Getränke gilt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % statt der regulären 19 %. Das gilt für alle Kapitel 1–24 sowie für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.

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