Hierarchie der Zolltarifnummer
Stoffmuster werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 63 eingereiht. Die Position 6307 umfasst andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen, einschließlich Schnittmuster:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
TARIC: 6307 9098 91 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9098 99 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Stoffmuster kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stoffmuster
Der HS-Code für Stoffmuster ist 6307.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6307.90.98 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6307.90.98.91 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0 .
Einreihung von Stoffmuster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Stoffmuster können je nach Textilart, Fasermaterial und Aufmachung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Muster gewebt oder gewirkt ist und ob es als konfektionierter Artikel oder als Meterware eingeführt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stoffmuster
Stoffmuster aus gewebten Textilien (gewoben) — häufigster Fall bei Musterkarten
Konfektionierte Waren aus Geweben (Baumwolle, Synthetik, Mischgewebe)
Stoffmuster aus gewirkten oder gestrickten Textilien (z.B. Strickmuster, Jersey-Proben)
Konfektionierte Waren aus Gewirken und Gestricken
Schnittmuster oder Nähvorlagen aus Papier oder Karton — NICHT für Textilmuster
Andere Waren, einschließlich Schnittmuster
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stoffmuster (6307) ≠ Meterware (52–55)
Unbearbeitete Meterware wird nach dem Fasermaterial eingereiht (Baumwolle Kap. 52, Synthetik Kap. 54). Nur konfektionierte Muster fallen unter Position 6307.
Gewebtes Muster (6307.90.98) ≠ Gewirktes Muster (6307.90.10)
Gestrickte oder gewirkte Textilmuster (z.B. Jersey, Strickware) fallen unter 6307.90.10 mit 12 % Zollsatz — nicht unter 6307.90.98 mit 6,3 %.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird das Textil nicht als konfektioniertes Muster, sondern als Meterware eingeführt, wechselt die Einreihung in das Kapitel des Fasermaterials:
Wenn das Muster als Meterware verkauft wird (kein konfektionierter Artikel) — anderes Kapitel (52)!
Gewebe aus Baumwolle, gefärbt, Leinwandbindung, > 200 g/m²
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stoffmuster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Textilart, Fasermaterial, Konfektionierung und Aufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Muster und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stoffmuster (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Stoffmustern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Stoffmusterkarte — Musterkarte aus Papier/Karton mit aufgeklebten Textilmustern (gewebte Stoffe, ca. 10 × 10 cm), einschließlich Farbmuster, für die Vermarktung von Gardinen und Heimtextilien
AV 1, Pos. 6307.90
Gewebeprobe — Rechteckiges Stück Gewebe (Muster) aus Polyester, ca. 15 × 20 cm, an den Kanten vernäht, mit aufgedruckten Produktinformationen, für den Fachhandel
AV 1, Pos. 6307.90
Textilmuster-Set — Kollektion von Gewebeproben (12 Muster), je ca. 8 × 12 cm, auf Karton aufgezogen, für die Präsentation von Möbelstoffen und Tapisserie
AV 1, Pos. 6307.90
Strickwarenprobe — Einzelnes Muster aus Strickgewirk (Wolle/Polyester-Mischung), ca. 10 × 10 cm, an den Kanten versäumt, zur Ansicht für Modeunternehmen
AV 1, Pos. 6307.90
Warenmusterbuch — Ringbuch mit 48 eingehängten Gewebemustern verschiedener Farben und Qualitäten aus Baumwolle und Polyester, für den Textilgroßhandel
AV 1, Pos. 6307.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,3 %Drittlandszoll
USA6,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,3 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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