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Textilien & BekleidungKapitel 53Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kokos-Faser: 5305.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kokos-Faser (5305.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kokos-Faser unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kokos-Faser Produktbild

Kokos-Faser wird in loser Form als Nistmaterial, Dekorationsfaser oder als pflanzlicher Rohstoff für die Weiterverarbeitung zu Garnen oder Vliesen verwendet. Die zolltarifliche Einreihung von Kokos-Faser hängt maßgeblich vom Verarbeitungszustand ab: Solange die Faser nicht versponnern ist, fällt sie unter den Hauptcode. Für den Bezug zu versponnenen Garnen und anderen Verarbeitungsstufen siehe die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wichtig: Im vorliegenden research_bundle wird ausschließlich die Variante als lose, nicht versponnene Faser (Coir) behandelt. Der Hauptcode 5305.00.00.00.0 ist durch vier amtliche vZTA-Beschlüsse abgesichert.

Kokos-Faser beschreiben: Material, Verarbeitung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 5305.00.00.00.0 ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 53 - ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5305 0000 00 0 - Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Hinweis zur Einreihung

Die oben genannte Zolltarifnummer gilt für Kokos-Faser in loser, nicht versponnener Form. Für Garne (gezwirnt, gedreht) ist der Code 5308.10.00.00.0 zu prüfen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool hier im Abschnitt, um die korrekte Nummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kokos-Faser

Der HS-Code für Kokos-Faser lautet 5305.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5305.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5305.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5305.00.00.00.0.

Einreihung von Kokos-Faser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kokos-Faser in Position 5305 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Die Position 5305 erfasst pflanzliche Spinnstoffe, die weder versponnen noch als Gewebe vorliegen. Kokos-Faser ist eine solche Pflanzenfaser. Sie wird als Bastfaser aus der Fruchthülle der Kokosnuss gewonnen. Die amtlichen vZTA-Beschlüsse DEBTI3820/21-1, DE6718/16-1, DE4449/12-1 und DE5192/15-1 bestätigen diese Einreihung für rohe und gebleichte, nicht versponnene Kokosfasern.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kokos-Faser

Alternative Einreihung

5308.10.00.00.0 0 %

Kokosgarne – für versponnene/gezwirnte Kokosfasern

Alternative Einreihung

5702.20.00.00.0 0 %

Fußbodenbeläge aus Kokosfasern (Kokosläufer)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kokos-Faser (5305) ≠ Kokosgarne – für versponnene/gezwirnte Kokosfasern (5308)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokos-Faser bleibt die Zolltarifnummer 5305.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kokos-Faser (5305) ≠ Fußbodenbeläge aus Kokosfasern (Kokosläufer) (5702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokos-Faser bleibt die Zolltarifnummer 5305.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus sind folgende abweichende Einreihungen für verwandte Erzeugnisse zu beachten:

Alternative Einreihung

5308.10.00.00.0 0 %

Kokosgarne – für versponnene/gezwirnte Kokosfasern

Alternative Einreihung

5702.20.00.00.0 0 %

Fußbodenbeläge aus Kokosfasern (Kokosläufer)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kokos-Faser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kokos-Faser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI22596/18-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - jeweils als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 15 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus laut Antrag Kokosfasern, -- gezwirnt (2-fach; somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DE16420/13-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosseil, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - lt. Antrag mit einer Länge von 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus lt. Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI40839/19-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag einzeln oder als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit einer Länge von ca. 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus laut Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DE5327/13-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Ballen gepresst oder auf Rollen (sog. Ballots), - gedreht, - zusätzlich spiralförmig verdreht, - nicht gezwirnt (kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DE6831/16-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosfaser Baumbindeband, Foto siehe Anlage, - mit einem Druchmesser von ca. 5 mm, - gezwirnt; aus Drähten aus lt. Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI13922/19-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosgarn-Baumanbinder, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von laut Antrag 15 m und einem Durchmesser von ca. 1 cm, - aus laut Antrag Kokosfasern, - gezwirnt, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607), - dient als Befestigung von Bäumen an Stützpfählen. "Garn aus pflanzlichen... Mehr anzeigen
DE5192/15-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, sog. Cocosfasern, Artikel 50115, Foto siehe Anlage, - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - gebleicht (laut Antrag: weiß), - nicht versponnen, - dient laut Antrag als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht... Mehr anzeigen
DEBTI3820/21-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - - gebleicht (weiß), - - nicht versponnen, - - dient als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht versponnen"
DEBTI3820/21-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - - gebleicht (weiß), - - nicht versponnen, - - dient als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht versponnen"
DE6718/16-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt oder mit einer Transportkordel in Ballen fixiert, - Gewirr aus Kokosfasern (laut Antrag aus der Fruchthülle der Kokosnuss), -- roh (laut Antrag nur getrocknet), -- nicht versponnen. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh, nicht versponnen"
DE4449/12-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, Artikel Coco Fibre, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel aufgemacht, - Gewirr aus Kokosfasern (laut Antrag Cocos nucifera), -- roh (laut Antrag nur getrocknet), -- nicht versponnen, -- dient zu Dekorationszwecken. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh, nicht versponnen"
DE5192/15-15305.00.00.00.0
Kokosfasern, sog. Cocosfasern, Artikel 50115, Foto siehe Anlage, - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - gebleicht (laut Antrag: weiß), - nicht versponnen, - dient laut Antrag als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht... Mehr anzeigen
DE17496/10-15305.00.00.00.0
Sisalfasern, Foto siehe Anlage - bearbeitet (lila gefärbt), - nicht versponnen, - für den Einzelverkauf in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel abgepackt, - kein Festartikel der Position 9505, da der eindeutige Bezug zum Osterfest fehlt, - wird nicht vom Warenkreis der Position 6702 erfasst. "Pflanzlicher Spinnstoff... Mehr anzeigen
DE22014/15-15305.00.00.00.0
Sisalfasern, sog. Sisal-Gras, Art. 10203709, Foto siehe Anlage, - mit ca. 50 g je Verpackungseinheit in einem Polybeutel verpackt, - in Form von textil aufgeschlossenen Fasern aus laut Antrag 100 % Sisal, - augenscheinlich bearbeitet, - nicht versponnen. "Andere pflanzliche Spinnstoffe (Sisalfasern), anderweit weder... Mehr anzeigen
DEF/7446/07-15305.00.00.00.0
Sisalfasern (lt. Antrag: "Sisal Deko-Gras, 2 sort.", siehe Foto) - mit einer Länge von durchschnittlich 75 cm, - bearbeitet (grün gefärbt), - nicht versponnen, - für den Einzelverkauf in klarsichtigen Kunststoffbeuteln zu 20 g abgepackt, - kein Festartikel der Position 9505, da der eindeutige Bezug zum Osterfest fehlt
DE22834/13-15305.00.00.00.0
Sisalfasern, sog. Deko-Gras, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zu 50 g in einem Polybeutel verpackt, - in Form von textil aufgeschlossenen Fasern aus laut Antrag Sisal, somit keine Ware der Position 4823, - bearbeitet (grün gefärbt), - nicht versponnen. "Andere pflanzliche Spinnstoffe (Sisalfasern), anderweit weder... Mehr anzeigen
DEBTI22596/18-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - jeweils als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 15 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus laut Antrag Kokosfasern, -- gezwirnt (2-fach; somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI42364/22-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - je zwei Stück in einer Banderole verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag ca. 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern, - zweidrähtig. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DE16420/13-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosseil, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - lt. Antrag mit einer Länge von 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus lt. Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI16138/23-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - mit einer Länge von laut Antrag 15 m, mit einem Durchmesser von 0,7 cm oder 1,2 cm, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern, - zweidrähtig, somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI40839/19-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag einzeln oder als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit einer Länge von ca. 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus laut Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEBTI12939/25-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokos-Baumbinder, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - mit einer Länge von laut Antrag 50 m und einem Durchmesser von 0,7 cm, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), - zweidrähtig, damit kein Bindfaden. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen,... Mehr anzeigen
DE5327/13-15308.10.00.00.0
Kokosgarn, sog. Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Ballen gepresst oder auf Rollen (sog. Ballots), - gedreht, - zusätzlich spiralförmig verdreht, - nicht gezwirnt (kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
DEF/6323/09-15308.10.00.00.0
Kokosgarne (lt. Antrag: "lose Kokosfasern (maschine twisted fibre)") - (lt. Antrag) auf Rollen, - gedreht, - zusätzlich spiralförmig verdreht, - nicht gezwirnt (kein Bindfaden der Position 5607)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmäßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zoll- und Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Einfuhrkosten-Rechner, um die gesamten Zoll- und Einfuhrabgaben für Kokos-Faser zu ermitteln. Basis ist der Drittlandszollsatz von 0 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmäßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kokos-Fasern

Welche Zolltarifnummer hat Kokos-Faser?

Die primäre Zolltarifnummer für Kokos-Faser in loser, nicht versponnener Form ist 5305.00.00.00.0. Diese Nummer erfasst pflanzliche Spinnstoffe wie Kokos, die roh oder bearbeitet, aber nicht zu Garn versponnen sind. Liegt ein versponnenes Kokosgarn vor, ist die Nummer 5308.10.00.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Kokos-Faser?

Der sechsstellige HS-Code für Kokos-Faser lautet 530500. Er ist im Harmonisierten System unter den pflanzlichen Spinnstoffen (Kapitel 53) eingeordnet und spezifiziert Kokos sowie ähnliche Fasern, die nicht versponnen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kokos-Faser?

Der Drittlandszollsatz für Kokos-Faser der Zolltarifnummer 5305.00.00.00.0 beträgt 0 %. Es fallen also keine Zollabgaben bei der Einfuhr an. Zusätzlich wird jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Warenwert erhoben.

Wie unterscheidet sich Kokos-Faser zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zur Kokos-Faser (5305) hängt vom Verarbeitungszustand ab. Der Hauptunterschied besteht zum Kokosgarn (5308.10.00.00.0): Sobald die Faser zu einem Garn versponnen oder gezwirnt wird, wechselt die Position. Weiterverarbeitete Produkte wie Fußbodenbeläge (5702) oder Vliesstoffe (5603) fallen in andere Kapitel.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kokos-Faser verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im Falle einer Kontrolle durch die Zollbehörden drohen Nacherhebung von Abgaben, Verzugszinsen und in schwerwiegenden Fällen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kokos-Faser?

Ja, für die Einfuhr von Kokos-Faser unter der Nummer 5305.00.00.00.0 gelten besondere Maßnahmen. Der TARIC weist eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahmen-Code 755) aus. Dies betrifft insbesondere Kokosfasern, die als Abfall oder Nistmaterial deklariert werden. Die Ausfuhr unterliegt ebenfalls einer Kontrolle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kokos-Faser?

Die vollständige, für die Zollabfertigung in Deutschland maßgebliche 11-stellige Zolltarifnummer lautet 5305.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (530500), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (53050000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5305000000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kokos-Faser?

Die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Anpassungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur der EU. Für die Position 5305 (Kokos, andere pflanzliche Spinnstoffe) sind in den letzten Jahren keine substanziellen Änderungen bekannt, dennoch sollte vor der Anmeldung stets die aktuelle Fassung des TARIC geprüft werden.

Lassen Sie Ihre Kokos-Fasern in Sekunden klassifizieren

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