Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer 6006.32.00.00.0 für Strickstoff:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelGEWIRKE UND GESTRICKE60
- PositionAndere Gewirke und Gestricke6006
- Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern600631
- Zolltarifnummergefärbt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Strickstoff
Der HS-Code für Strickstoff lautet 6006.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6006.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6006.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6006.32.00.00.0.
Einreihung von Strickstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Strickstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 6006 (Andere Gewirke und Gestricke), AV 6 die Unterposition nach Material und Veredelungsstufe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Strickstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Gewirke und Gestricke, aus Baumwolle, gefärbt. Für Baumwoll-Jersey-Strickstoffe. Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. | 6006.22.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewirke mit Elastomergarnen ≥5 GHT, keine Kautschukfäden, aus synthetischen Chemiefasern. Für Stretch-Strickstoffe (z. B. mit Elastan). Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. | 6004.10.00.10.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungAndere Gewirke und Gestricke, andere (Auffangposition). Für Strickstoffe aus Seide, Mischungen nicht klassifizierbarer Spinnstoffe. | 6006.90.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewirke mit Elastomergarnen ≥5 GHT, aus Baumwolle. Für Baumwoll-Stretch-Strickstoffe. Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. | 6004.10.00.91.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKettengewirke (Raschel/Tricot), aus synthetischen Chemiefasern, roh. Andere Herstellungsart als Kuliergewirke. Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. | 6005.31.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Strickstoff (6006) ≠ Andere Gewirke und Gestricke, aus Baumwolle, gefärbt. Für Baumwoll-Jersey-Strickstoffe. Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. (6006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strickstoff bleibt die Zolltarifnummer 6006.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Strickstoff (6006) ≠ Gewirke mit Elastomergarnen ≥5 GHT, keine Kautschukfäden, aus synthetischen Chemiefasern. Für Stretch-Strickstoffe (z. B. mit Elastan). Zollsatz 8 %, EUSt 19 %. (6004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strickstoff bleibt die Zolltarifnummer 6006.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Strickstoff (6006) ≠ Andere Gewirke und Gestricke, andere (Auffangposition). Für Strickstoffe aus Seide, Mischungen nicht klassifizierbarer Spinnstoffe. (6006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strickstoff bleibt die Zolltarifnummer 6006.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Strickstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21493/20-1 | Kuliergewirke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, Meterware | 6006.32.00.00.0 |
| DE3019/17-1 | Kuliergewirke, 100 % Polyester, gefärbt, Meterware | 6006.32.00.00.0 |
| DEBTI14024/21-1 | Kuliergewirke aus Polyester, gefärbt, Meterware | 6006.32.00.00.0 |
| DEBTI35185/21-1 | Kuliergewirke als Oberstoff, synthetische Chemiefasern, gefärbt | 6006.32.00.00.0 |
| DEBTI48171/18-1 | Kuliergewirke, Polyester, gefärbt, Meterware | 6006.32.00.00.0 |
| DE4343/17-1 | Kuliergewirke, synthetische Chemiefasern, gefärbt | 6006.32.00.00.0 |
| DEBTI15077/23-1 | Kuliergewirke, synthetische/künstliche Chemiefasern, gefärbt | 6006.32.00.00.0 |
| DEBTI43028/19-1 | Kuliergewirke (Fleece), Polyester, gefärbt | 6006.32.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Strickstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Strickstoff: Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese verwandten Produkte werden ebenfalls in den Kapiteln 50–63 eingereiht und können als Vergleich dienen.