Hierarchie der Zolltarifnummer
Zahnräder werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8483 umfasst Transmissionswellen, Zahnräder, Getriebe und Kupplungen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren; Teile davon
- Kapitel: 84 - Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
- Position: 8483 - Transmissionswellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Gleitlager; Zahnräder und Getriebe; Kugel- oder Rollspindeln; Schaltgetriebe und andere Geschwindigkeitswechselgetriebe; Schwungräder und Riemenscheiben; Kupplungen und Wellenkupplungen
- Unterposition: 8483 90 - Teile
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9080 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9089 - andere
Zolltarifnummer: 8483 9089 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Zahnrad kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnrad
Der HS-Code für Zahnräder ist 8483.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8483.90.89 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8483.90.89.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0 .
Einreihung von Zahnrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zahnräder können je nach Werkstoff, Bauform und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Zahnrad gesondert gestellt, gegossen oder Teil einer vollständigen Getriebeeinheit ist — und ob es speziell für Kraftfahrzeuge bestimmt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnrad
Freistehendes Zahnrad aus Stahl, Alu oder Kunststoff – nicht Kfz-spezifisch
Zahnräder und Teile davon, weder aus Gusseisen noch gegossen – andere (häufigster Typ)
Zahnrad aus Grauguss oder Sphäroguss (gegossen, nicht spanend bearbeitet)
Zahnräder aus Gusseisen, gegossen
Mehrere Zahnräder als vollständige Getriebeeinheit mit Gehäuse
Schaltgetriebe und andere Geschwindigkeitswechselgetriebe – andere
Nockenwelle oder Kurbelwelle mit integriertem Zahnrad – als vollständige Welle eingereiht
Nockenwellen und Kurbelwellen, aus Stahl gedreht
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zahnrad (8483) ≠ Kfz-Zahnrad (8708)
Zahnräder die speziell für Kraftfahrzeuge bestimmt sind, werden unter Kapitel 87 (Position 8708) eingereiht – dort gelten höhere Zollsätze (4,5 %).
Einzelnes Zahnrad (8483.90) ≠ Getriebe (8483.40)
Ein vollständiges Getriebe mit Gehäuse und mehreren Zahnrädern fällt unter Position 8483.40, nicht unter die Teilposition 8483.90.
Zahnrad (8483) ≠ Kettenrad / Riemenscheibe (8483.50)
Kettenräder und Riemenscheiben sind keine Zahnräder im Zolltarifsinn – sie fallen unter Position 8483.50 (Schwungräder und Riemenscheiben).
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Zahnräder fallen unter Position 8483. Kfz-spezifische Zahnräder werden in Kapitel 87 eingereiht:
Differentialkegelrad oder Kfz-Antriebszahnrad – speziell für Kraftfahrzeuge bestimmt!
Antriebsachsen mit Differential sowie andere Teile für Kraftfahrzeuge
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnrad ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Werkstoff, Verzahnungsart, Verwendungszweck und ob das Zahnrad gesondert gestellt oder Teil einer Getriebeeinheit ist. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnrad (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Zahnrädern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zahnrad, aus Stahl gefertigt, gesondert gestellt (nicht im Verbund einer Getriebeeinheit), Stirnrad-Geometrie, für allgemeine Industriegetriebe
AV 1, Pos. 8483.90
Ritzel (kleines Zahnrad), einsatzgehärtet, Modul 3, aus 16MnCr5-Stahl, für Schiffsgetriebe
AV 1, Pos. 8483.90
Kegelrad, Hypoidverzahnung, aus Stahl, gesondert gestellt, für Industriegetriebe – nicht für Kraftfahrzeuge
AV 1, Pos. 8483.90
Schneckenrad aus Bronze, 80 mm Durchmesser, für Schneckengetriebe in Industrieanlagen, gesondert gestellt
AV 1, Pos. 8483.90
Stirnrad aus Kunststoff (Polyamid PA66 GF30), Modul 1,5, für Bürogeräte-Antriebe, gesondert gestellt
AV 1, Pos. 8483.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Teile zur Verwendung in Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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