Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Rotor wird über die Position 8503 als Teil von Elektromotoren und Generatoren eingereiht. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8503 - Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position|8501|oder 8502|bestimmt
Kombinierte Nomenklatur: 8503 0091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8503 0098 - andere
TARIC: 8503 0098 32 - andere
Zolltarifnummer: 8503 0098 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Rotors hängt entscheidend vom Aufbau ab: Handelt es sich um einen ferritbestückten Permanentmagnetrotor oder um einen Kurzschlussläufer aus gegossenem Aluminium? Jede Bauform kann zu einem anderen TARIC-Code führen. Prüfen Sie daher stets die genaue Beschaffenheit – die Einfuhrkontrolle (Überwachung) gilt für alle Unterpositionen. Nutzen Sie zur Sicherheit das Klassifizierungstool →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rotor
Der HS-Code für Rotor lautet 8503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8503.00.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8503.00.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8503.00.98.99.0.
Einreihung von Rotor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Rotors als Teil von Elektromotoren oder Generatoren folgt den Allgemeinen Vorschriften für das Harmonisierte System. Nach AV 2 a) sind unvollständige oder unfertige Waren (z. B. Rotor ohne Wicklungen) wie die fertige Ware einzureihen, wenn sie die wesentliche Beschaffenheit des fertigen Rotors besitzen. AV 3 b) ist maßgeblich, wenn der Rotor aus mehreren Komponenten besteht: Die Komponente, die den Charakter als elektromotorisches Teil bestimmt – etwa der Magnetring oder die Wicklung – verleiht den Wesenscharakter. AV 4 weist auf die Auffangposition hin: 8503.00.98.99.0 gilt als Auffangposition für Rotoren, die nicht durch eine spezifischere TARIC-Regel abgedeckt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rotor
Alternative Einreihung
Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert – spezifischere TARIC-Unterposition für Rotoren mit magnetischen Ringen
Alternative Einreihung
Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus Ferrit oder Neodym, 15-37mm Durchmesser, 12-36mm Länge – sehr enge dimensions- und materialgebundene Unterposition
Alternative Einreihung
Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet – für Rotorblechpakete/Kerne, nicht für komplette Rotorbaugruppen
Alternative Einreihung
Teile für Dampfturbinen – Rotor (Läufer) für Dampfturbinen, abweichende physikalische Funktion
Alternative Einreihung
Wellen, keine Kurbel- oder Gelenkwellen – Rotorwellen ohne Rotorkörper
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rotor (8503) ≠ Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert – spezifischere TARIC-Unterposition für Rotoren mit magnetischen Ringen (8503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rotor bleibt die Zolltarifnummer 8503.00.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rotor (8503) ≠ Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus Ferrit oder Neodym, 15-37mm Durchmesser, 12-36mm Länge – sehr enge dimensions- und materialgebundene Unterposition (8503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rotor bleibt die Zolltarifnummer 8503.00.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rotor (8503) ≠ Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet – für Rotorblechpakete/Kerne, nicht für komplette Rotorbaugruppen (8503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rotor bleibt die Zolltarifnummer 8503.00.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Rotoren für Spezialanwendungen können in andere Kapitel fallen:
Alternative Einreihung
Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet – für Rotorblechpakete/Kerne, nicht für komplette Rotorbaugruppen
Alternative Einreihung
Teile für Dampfturbinen – Rotor (Läufer) für Dampfturbinen, abweichende physikalische Funktion
Alternative Einreihung
Wellen, keine Kurbel- oder Gelenkwellen – Rotorwellen ohne Rotorkörper
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rotor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rotor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Rotor
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Rotor (8503.00.98.99.0) mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) an. Präferenzielle Ursprungsabkommen können zu 0 % Zoll führen.
Ausfuhr aus der EU
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Antriebe & Getriebe
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Rotoren angefragt oder sind zolltariflich verwandt:
Motorlager
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Motorschutz
8536.20.10.90.0 · 2,3 %
Stellantrieb
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Stützrolle
8482.50.00.90.0 · 8 %
Linearführung
8482.10.90.00.0 · 8 %
Planetengetriebe
8483.40.29.89.0 · 3,7 %
Federbügel
7320.90.90.90.0 · 2,7 %
Stahlkupplung
8483.60.20.90.0 · 2,7 %
Pendelrollenlager
8482.30.00.00.0 · 8 %
