Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für 3D Drucker leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen für die additive Fertigung8485
- Zolltarifnummerdurch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für 3D Drucker
Der HS-Code für 3D Drucker lautet 8485.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8485.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8485.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0.
Einreihung von 3D Drucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
3D Drucker sind Maschinen für die additive Fertigung. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 in Position 8485, da diese Position spezifisch für additive Fertigungsmaschinen geschaffen wurde (HS 2017). Die Unterposition 8485.20 erfasst Maschinen, deren charaktergebende Ablagerung aus Kunststoff oder Kautschuk besteht. Maßgeblich ist das Material, das den Gegenstand aufbaut.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für 3D Drucker
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Druckt mit Kunststoff oder Kautschuk (FDM-Filament, UV-Resin) – häufigster 3D-DruckertypMaschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung (FDM, SLA, DLP, Resin) | 8485.20.00.00.0 | 1,7 % |
| Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage)Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM) | 8485.10.00.00.0 | 1,7 % |
| Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – SpezialmaschinenMaschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung | 8485.30.10.00.0 | 1,7 % |
| Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallenAndere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren) | 8485.80.90.00.0 | 1,7 % |
| 3D-Drucker der ausschließlich für zahnärztliche/medizinische Anwendungen bestimmt ist → anderes Kapitel (9018)!Zahnärztliche 3D-Drucker (speziell für medizinische Anwendungen) | 9018.49.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| 3D Drucker (8485) ≠ Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM) (8485) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage). Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| 3D Drucker (8485) ≠ Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung (8485) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – Spezialmaschinen. Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| 3D Drucker (8485) ≠ Andere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren) (8485) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallen. Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| 3D-Drucker der ausschließlich für zahnärztliche/medizinische Anwendungen bestimmt ist → anderes Kapitel (9018)!Zahnärztliche 3D-Drucker (speziell für medizinische Anwendungen) | 9018.49.90.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von 3D Drucker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3488/23-1 | 3D-Drucker aus 3D-Druckeinheit mit Bauraum, UV-Modul, Reinigungs- und Kühlsystem, Steuerung. Kunststoff- oder Kautschukablagerung mit UV-Härtung. Industrieller 3D-Drucker. | 8485.20.00.00.0 |
| DEBTI3496/23-1 | 3D-Drucker aus 3D-Druckeinheiten mit Bauraum, UV- und IR-Lampen, Reinigungs- und Kühlsystem, Substrattanks, Steuerung. Schichtweises Aufbringen von Monomeren und Silber-Nanopartikeln, geeignet für Metall und Kunststoff (Multifunktionsmaschine). | 8485.20.00.00.0 |
| DEBTI1334/22-1 | Industrieller 3D-Drucker (Binder Jetting), Pulver-Auftragsdüse, Bindemittel-Strahlkopf, geeignet für Metall, Nichtmetall, Keramik. | 8485.20.00.00.0 |
| DE24935/12-1 | 3D-Drucker (FDM-Verfahren) mit Schmelzvorrichtung und Düsensystem für Kunststoff, ältere Einreihung. | 8485.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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