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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für 3D Drucker: 8485.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für 3D Drucker (8485.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann 3D Drucker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

3D Drucker Produktbild

3D Drucker bauen Gegenstände schichtweise auf Basis digitaler CAD-Modelle auf. Die gängigsten Verfahren sind FDM/FFF (Schmelzschichtung), SLA (Stereolithografie) und SLS (selektives Lasersintern). Je nach Material und Verfahren kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

3D Drucker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für 3D Drucker leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8485 - Maschinen für die additive Fertigung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8485 2000 00 0 - durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von Material und Verfahren ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren 3D Drucker präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für 3D Drucker

Der HS-Code für 3D Drucker lautet 8485.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8485.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8485.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0.

Einreihung von 3D Drucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

3D Drucker sind Maschinen für die additive Fertigung. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 in Position 8485, da diese Position spezifisch für additive Fertigungsmaschinen geschaffen wurde (HS 2017). Die Unterposition 8485.20 erfasst Maschinen, deren charaktergebende Ablagerung aus Kunststoff oder Kautschuk besteht. Maßgeblich ist das Material, das den Gegenstand aufbaut.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für 3D Drucker

Druckt mit Kunststoff oder Kautschuk (FDM-Filament, UV-Resin) – häufigster 3D-Druckertyp

8485.20.00.00.0 1,7 %

Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung (FDM, SLA, DLP, Resin)

Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage)

8485.10.00.00.0 1,7 %

Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM)

Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – Spezialmaschinen

8485.30.10.00.0 1,7 %

Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung

Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallen

8485.80.90.00.0 1,7 %

Andere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren)

3D-Drucker der ausschließlich für zahnärztliche/medizinische Anwendungen bestimmt ist → anderes Kapitel (9018)!

9018.49.90.00.0 0 %

Zahnärztliche 3D-Drucker (speziell für medizinische Anwendungen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

3D Drucker (8485) ≠ Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM) (8485)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage). Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

3D Drucker (8485) ≠ Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung (8485)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – Spezialmaschinen. Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

3D Drucker (8485) ≠ Andere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren) (8485)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallen. Für 3D Drucker bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:

Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage)

8485.10.00.00.0 1,7 %

Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM)

Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – Spezialmaschinen

8485.30.10.00.0 1,7 %

Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung

Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallen

8485.80.90.00.0 1,7 %

Andere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren)

3D-Drucker der ausschließlich für zahnärztliche/medizinische Anwendungen bestimmt ist → anderes Kapitel (9018)!

9018.49.90.00.0 0 %

Zahnärztliche 3D-Drucker (speziell für medizinische Anwendungen)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für 3D Drucker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von 3D Drucker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI3488/23-18485.20.00.00.0
3D-Drucker aus 3D-Druckeinheit mit Bauraum, UV-Modul, Reinigungs- und Kühlsystem, Steuerung. Kunststoff- oder Kautschukablagerung mit UV-Härtung. Industrieller 3D-Drucker.
DEBTI3496/23-18485.20.00.00.0
3D-Drucker aus 3D-Druckeinheiten mit Bauraum, UV- und IR-Lampen, Reinigungs- und Kühlsystem, Substrattanks, Steuerung. Schichtweises Aufbringen von Monomeren und Silber-Nanopartikeln, geeignet für Metall und Kunststoff (Multifunktionsmaschine).
DEBTI1334/22-18485.20.00.00.0
Industrieller 3D-Drucker (Binder Jetting), Pulver-Auftragsdüse, Bindemittel-Strahlkopf, geeignet für Metall, Nichtmetall, Keramik.
DE24935/12-18485.20.00.00.0
3D-Drucker (FDM-Verfahren) mit Schmelzvorrichtung und Düsensystem für Kunststoff, ältere Einreihung.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren 3D Drucker.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

3D-Drucker können als Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) eingestuft werden. Hochpräzise Anlagen für Metall- oder spezielle Materialien benötigen ggf. eine Ausfuhrgenehmigung. Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für 3D Drucker

Welche Zolltarifnummer hat 3D Drucker?

Die Zolltarifnummer für 3D Drucker lautet 8485.20.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Maschinen zur additiven Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung. Sie umfasst typische Verfahren wie FDM, SLA und SLS, sofern das aufbauende Material Kunststoff oder Kautschuk ist.

Welchen HS-Code hat 3D Drucker?

Der HS-Code (6-stellig) für 3D Drucker lautet 848520. Er ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für 3D Drucker?

Der Drittlandszollsatz für 3D Drucker der Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 beträgt 1,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich 3D Drucker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu 3D Druckern unter 8485.20 sind Metall-3D-Drucker (8485.10) und Keramik-/Gipsdrucker (8485.30). Historische Einreihungen vor 2017 unter 8477 oder 8479 sind nicht mehr maßgeblich. Entscheidend ist das Material der Ablagerung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für 3D Drucker verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für 3D Drucker?

Für die Ausfuhr von 3D Druckern kann eine Dual-Use-Genehmigung erforderlich sein, wenn die Maschine für militärische Zwecke geeignet ist. Einfuhrbeschränkungen bestehen nicht, jedoch gelten die allgemeinen Zollvorschriften.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für 3D Drucker?

Die Zolltarifnummer für 3D Drucker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und drei TARIC-Stellen zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für 3D Drucker?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder durch jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 8485 wurde 2017 eingeführt. Aktuelle Änderungen sind nicht absehbar.

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