Hierarchie der Zolltarifnummer
3D-Drucker werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Seit der Nomenklatur-Revision 2022 gibt es die spezielle Position 8485 für Maschinen der additiven Fertigung:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte
- Kapitel: 84 - Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
- Position: 8485 - Maschinen für die additive Fertigung
Zolltarifnummer: 8485 2000 00 0 - durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für 3D-Drucker kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für 3D-Drucker
Der HS-Code für 3D-Drucker (Kunststoffablagerung) ist 8485.20 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8485.20.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8485.20.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0 .
Einreihung von 3D-Drucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
3D-Drucker können je nach Fertigungsverfahren und Druckmaterial unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Drucker mit Kunststoff, Metall oder anderen Materialien arbeitet.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für 3D-Drucker
Druckt mit Kunststoff oder Kautschuk (FDM-Filament, UV-Resin) – häufigster 3D-Druckertyp
Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung (FDM, SLA, DLP, Resin)
Druckt ausschließlich mit Metallpulver (Laserstrahlschmelzanlage, Elektronenstrahlschmelzanlage)
Maschinen für die additive Fertigung durch Metallablagerung (SLM, DMLS, EBM)
Druckt mit mineralischen Werkstoffen (Keramik, Zement, Gips) – Spezialmaschinen
Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung
Sonstige additive Fertigungsverfahren die nicht unter 8485.10 bis 8485.30 fallen
Andere Maschinen für die additive Fertigung (sonstige Verfahren)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
3D-Drucker (8485) ≠ Tintenstrahldrucker (8443)
Normale Drucker drucken auf Papier (8443), 3D-Drucker erzeugen dreidimensionale Objekte (8485).
3D-Drucker (8485) ≠ Kunststoffverarbeitungsmaschine (8477)
Seit 2022 gilt die spezielle Position 8485 für additive Fertigungsmaschinen – 8477 ist für neue 3D-Drucker nicht mehr anzuwenden.
Industrie-3D-Drucker (8485) ≠ Dentaler 3D-Drucker (9018)
Zahnärztliche Spezialgeräte können unter Position 9018 fallen – Abgrenzung nach Verwendungszweck.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle 3D-Drucker fallen unter Position 8485. Dentale 3D-Drucker für medizinische Zwecke können in ein anderes Kapitel eingereiht werden:
3D-Drucker der ausschließlich für zahnärztliche/medizinische Anwendungen bestimmt ist → anderes Kapitel (9018)!
Zahnärztliche 3D-Drucker (speziell für medizinische Anwendungen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für 3D-Drucker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Gerät ab – Druckmaterial, Fertigungsverfahren und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von 3D-Drucker (vZTA)
So hat der Zoll bei realen 3D-Druckern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
3D-Drucker aus 3D-Druckeinheit mit Bauraum, UV-Modul, Reinigungs- und Kühlsystem, Substrattanks, Abfallbehälter, Steuerung und Stromversorgungseinheit in einem Schrankgehäuse (Abmessungen 140 x 90 x 170 cm), zum Erstellen von dreidimensionalen Objekten durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung und anschließendem Härten mittels UV-Licht, zusammen mit Werkzeugset und Beipack in einer Verkaufseinheit.
AV 1 und 3b, Pos. 8485.20
3D-Drucker aus 3D-Druckeinheiten mit Bauraum, UV- und IR-Lampen, Reinigungs- und Kühlsystem, Substrattanks, Abfallbehälter, Steuerung und Stromversorgungseinheit in einem Schrankgehäuse (Abmessungen ca. 1444 x 1809 x 784 mm), zum Erstellen von dreidimensionalen Objekten durch schichtweises Aufbringen von Monomeren und Silber-Nanopartikeln, in gleicher Weise geeignet für Metall und Kunststoff.
AV 1 und 3b, Pos. 8485.20
Laserstrahlschmelzanlage (3D-Druckmaschine) mit Prozessraum, Beschichter-Liftersystem, beheizter Bauplattform (125 x 125 mm, h=200 mm), Optikmodul mit 200W/400W-Faserlaser, zur generativen Fertigung von hochpräzisen 3D-Bauteilen aus Metall im Pulverbettverfahren durch schichtweises Auftragen von pulverförmigen Metallen und Verfestigung mittels Laserstrahl.
AV 1 und 3b, Pos. 8485.10
Laserstrahlschmelzanlage aus einem Maschinengehäuse mit gasdichter Prozesskammer, Lasersystem mit Festkörperlaser, Präzisionsoptik, digitalem Hochgeschwindigkeitsscanner, Dosier- und Wiederbeschichtungseinheit sowie einer integrierten Computersteuerung, zur Formung von Werkzeugeinsätzen, Prototypen und Endprodukten aus Metall durch schichtweises Auftragen von Metallpulver.
AV 1, Pos. 8485.10
3D-Drucker aus einem Bauraum mit Bauplattform, einem Druckkopf mit Dosier- und Auftragssystem mit mehreren linear angeordneten Düsen, UV-Licht-Einheit, Stromversorgung und Steuerung in einem Schrankgehäuse (ca. 1120 x 740 x 1070 mm), zum Formen von dreidimensionalen Modellen aus Kunststoff-Materialien durch schichtweises Auftragen des schmelzflüssigen Ausgangsmaterials. (Ältere Einreihung vor Einführung von 8485.)
AV 1, Pos. 8477 (vor 2022)
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China1,7 %Drittlandszoll
USA1,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei1,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien1,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand1,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
3D-Drucker können als Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) eingestuft werden. Hochpräzise Anlagen für Metall- oder spezielle Materialien benötigen ggf. eine Ausfuhrgenehmigung. Mehr erfahren →
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