Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen für die additive Fertigung8485
- Zolltarifnummerdurch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für 3D-Stift
Der HS-Code für 3D-Stift lautet 8485.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8485.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8485.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0.
Einreihung von 3D-Stift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des 3D-Stifts erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
AV 1: Der Text der Positionen hat maßgebliche Bedeutung. Die Position 8485 umfasst Maschinen für die additive Fertigung. Ein 3D-Stift erzeugt durch Schmelzextrusion und schichtweises Auftragen von Kunststoff (Filament) ein dreidimensionales Objekt – das ist additive Fertigung.
AV 3a (Spezifischere Position): Gegenüber der allgemeinen Extruder-Position 8477.20 (Extruder für Kunststoff) ist 8485.20 die spezifischere, da sie auf das Verfahren der additiven Fertigung abstellt. Der 3D-Stift ist kein reiner Profil-Extruder.
AV 6: Für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen des TARIC sind die Wortlaute der Unterpositionen maßgeblich. Die Unterposition 8485.20.00.00.0 erfasst additive Fertigungsmaschinen durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für 3D-Stift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungExtruder | 8477.20.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion | 8479.89.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| 3D-Stift (8485) ≠ Extruder (8477) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für 3D-Stift bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| 3D-Stift (8485) ≠ Andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für 3D-Stift bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von 3D-Stift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3488/23-1 | 3D-Drucker durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung (8485.20.00.00.0) | 8485.20.00.00.0 |
| DEBTI3496/23-1 | 3D-Drucker durch Metall- und Kunststoffablagerung (8485.20.00.00.0) | 8485.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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