Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8485 - Maschinen für die additive Fertigung
Zolltarifnummer: 8485 2000 00 0 - durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
Hinweis zur Einreihung
Diese Zolltarifnummer gilt für einen handgeführten 3D-Stift, der Kunststoff-Filament schmelzextrudiert. Ihr Gerät kann abweichen. Prüfen Sie es , um sicherzugehen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für 3D-Stift
Der HS-Code für 3D-Stift lautet 8485.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8485.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8485.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8485.20.00.00.0.
Einreihung von 3D-Stift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des 3D-Stifts erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
AV 1: Der Text der Positionen hat maßgebliche Bedeutung. Die Position 8485 umfasst Maschinen für die additive Fertigung. Ein 3D-Stift erzeugt durch Schmelzextrusion und schichtweises Auftragen von Kunststoff (Filament) ein dreidimensionales Objekt – das ist additive Fertigung.
AV 3a (Spezifischere Position): Gegenüber der allgemeinen Extruder-Position 8477.20 (Extruder für Kunststoff) ist 8485.20 die spezifischere, da sie auf das Verfahren der additiven Fertigung abstellt. Der 3D-Stift ist kein reiner Profil-Extruder.
AV 6: Für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen des TARIC sind die Wortlaute der Unterpositionen maßgeblich. Die Unterposition 8485.20.00.00.0 erfasst additive Fertigungsmaschinen durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für 3D-Stift
Alternative Einreihung
Extruder
Alternative Einreihung
Andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
3D-Stift (8485) ≠ Extruder (8477)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für 3D-Stift bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
3D-Stift (8485) ≠ Andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion (8479)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für 3D-Stift bleibt die Zolltarifnummer 8485.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Mögliche Einreihungen außerhalb der exakten 8-stelligen Unterposition des Hauptcodes:
Alternative Einreihung
Extruder
Alternative Einreihung
Andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für 3D-Stift ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von 3D-Stift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner ermitteln Sie schnell und unverbindlich die zu erwartenden Zollkosten für Ihren 3D-Stift. Geben Sie den Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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