Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer von Adipinsäure ist in die nachstehende Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2917 - Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2917 11 - acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- Unterposition: 2917 12 - Adipinsäure, ihre Salze und Ester
Zolltarifnummer: 2917 1200 10 0 - Adipinsäure und ihre Salze
Hinweis zur Einreihung
Die dargestellte Zolltarifnummer 2917.12.00.10.0 gilt für reine Adipinsäure in Pulver- oder Kristallform. Bei abweichender Beschaffenheit wie Lösungen, Gemischen oder Estern sind andere Codenummern möglich. Nutzen Sie zur Absicherung das Schnell-Klassifizierungstool.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Adipinsäure
Der HS-Code für Adipinsäure lautet 2917.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.12.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.12.00.10.0.
Einreihung von Adipinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Adipinsäure (Hexandisäure) ist eine gesättigte acyclische Dicarbonsäure der Summenformel C6H10O4. Sie fällt als mehrbasische Carbonsäure in die Position 2917 des Harmonisierten Systems. Die Unterposition 2917.12 erfasst Adipinsäure, ihre Salze und Ester. Die nationale Tarifierung (deutsche Zolltarifnummer) trennt die reine Säure und ihre Salze von den Estern der Adipinsäure.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Adipinsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEster der Adipinsäure | 2917.12.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitEster der Adipinsäure | 2917.12.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAdipinsäure, ihre Salze und Ester (6-Steller) | 2917.12.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Adipinsäure (2917) ≠ Ester der Adipinsäure (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Adipinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Adipinsäure (2917) ≠ Ester der Adipinsäure (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Adipinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Adipinsäure (2917) ≠ Adipinsäure, ihre Salze und Ester (6-Steller) (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Adipinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Abgrenzungen zu benachbarten Positionen sind ebenfalls relevant.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Andere Dicarbonsäuren als Adipinsäure, z. B. Oxalsäure oder Malonsäure.Oxalsäure, Malonsäure und andere acyclische mehrbasische Carbonsäuren | 2917.11.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Adipinsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Adipinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21870/10-1 | Diethylhexyladipat Gemäß vorgelegter Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliches Di-(2-ethylhexyl)adipat, der zweifache Ester der Adipinsäure mit 2-Ethylhexanol. Die Reinheit ist mit 99 % angegeben, die CAS-Nummer ist 103-23-1. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als farblose, fast geruchlose... Mehr anzeigenDiethylhexyladipat Gemäß vorgelegter Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliches Di-(2-ethylhexyl)adipat, der zweifache Ester der Adipinsäure mit 2-Ethylhexanol. Die Reinheit ist mit 99 % angegeben, die CAS-Nummer ist 103-23-1. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als farblose, fast geruchlose Flüssigkeit vor. Zolltariflich handelt es sich um einen chemisch einheitlichen Ester einer mehrbasischen Carbonsäure. Weniger anzeigen | 2917.12.00.90.0 |
| DE19143/10-1 | Di(2-ethylhexyl)adipat Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung Di(2-ethylhexyl)adipat (CAS-Nummer: 103-23-1) mit einer Reinheit von mindestens 99,9 %. Das Produkt liegt in Form einer farblosen Flüssigkeit vor. Zolltariflich handelt es sich um einen Ester... Mehr anzeigenDi(2-ethylhexyl)adipat Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung Di(2-ethylhexyl)adipat (CAS-Nummer: 103-23-1) mit einer Reinheit von mindestens 99,9 %. Das Produkt liegt in Form einer farblosen Flüssigkeit vor. Zolltariflich handelt es sich um einen Ester einer mehrbasischen Carbonsäure. Weniger anzeigen | 2917.12.00.90.0 |
| DEBTI12463/23-1 | Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigenUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware kennzeichnet sich als farbloses, kristallines Pulver und wird zur Verwendung bei der Herstellung von Tierfutter eingesetzt. Die Ware ist als ungesättigte, acyclische, einbasische Carbonsäure in die Position 2916 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2916.19.95.40.0 |
| DEBTI11225/20-1 | Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigenUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware kennzeichnet sich als farbloses, kristallines Pulver und wird zur Verwendung bei der Herstellung von Tierfutter eingesetzt. Die Ware ist als ungesättigte, acyclische, einbasische Carbonsäure in die Position 2916 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2916.19.95.40.0 |
| DE13123/12-1 | Diethylhexyladipat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Diethylhexyladipat (CAS-Nummer: 103-23-1) mit einer Reinheit von mehr als 99 %. Die Ware liegt in Form einer farblosen Flüssigkeit vor. Zolltariflich handelt es sich um einen Ester einer mehrbasischen, acyclischen Carbonsäure der... Mehr anzeigenDiethylhexyladipat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Diethylhexyladipat (CAS-Nummer: 103-23-1) mit einer Reinheit von mehr als 99 %. Die Ware liegt in Form einer farblosen Flüssigkeit vor. Zolltariflich handelt es sich um einen Ester einer mehrbasischen, acyclischen Carbonsäure der Position 2917 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen | 2917.12.00.90.0 |
| DEBTI22093/23-1 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. Der Gehalt an C16:0-Fettsäure wird mit > 95% angegeben. Der Gehalt freier Fettsäuren... Mehr anzeigenGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. Der Gehalt an C16:0-Fettsäure wird mit > 95% angegeben. Der Gehalt freier Fettsäuren beträgt mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 68440-15-3. Eine synonyme Bezeichnung ist Hexadecansäure. Die Ware liegt als weißes Granulat vor und wird in Tierfutter verwendet. Die Ware ist als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure, Palmitinsäure, ihre Salze und Ester, in die Unterposition 2915 7040 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2915.70.40.95.0 |
| DEBTI414/23-1 | Ester der Essigsäure; (Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung (Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat. Eine synonyme Bezeichnung ist Cis-3-Hexenylacetat. Die CAS-Nummer lautet 3681-71-8. Die Reinheit beträgt mindestens 98%. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird u.... Mehr anzeigenEster der Essigsäure; (Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung (Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat. Eine synonyme Bezeichnung ist Cis-3-Hexenylacetat. Die CAS-Nummer lautet 3681-71-8. Die Reinheit beträgt mindestens 98%. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird u. a. als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Die Ware ist als anderer Ester der Essigsäure in die Unterposition 2915 3900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2915.39.00.35.0 |
| DEBTI4970/19-1 | Cis-3-Hexenyl Salicylat Bei der Ware handelt es sich gemäß dem vorgelegten Datenblatt um die chemisch einheitliche Verbindung Cis-3-Hexenyl Salicylat mit der CAS-Nummer 65405-77-8. Eine synonyme Bezeichnung ist (Z)-Hex-3-enylsalicylat. Die Reinheit beträgt mindestens 97 %. Das Erzeugnis liegt als farblose bis leicht... Mehr anzeigenCis-3-Hexenyl Salicylat Bei der Ware handelt es sich gemäß dem vorgelegten Datenblatt um die chemisch einheitliche Verbindung Cis-3-Hexenyl Salicylat mit der CAS-Nummer 65405-77-8. Eine synonyme Bezeichnung ist (Z)-Hex-3-enylsalicylat. Die Reinheit beträgt mindestens 97 %. Das Erzeugnis liegt als farblose bis leicht gelbliche, klare Flüssigkeit vor. Die Ware ist als anderer Ester der Salicylsäure in den TARIC-Code 2918 2300 00 einzureihen. Weniger anzeigen | 2918.23.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Ursprungsland (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Adipinsäure
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Adipinsäure inklusive Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgende Erzeugnisse sind chemisch oder zolltariflich mit Adipinsäure verwandt und dienen der Orientierung bei der Einreihung.
Mono-Ethylenglykol
2905.31.00.10.0 · 5,5 %
Graphit
2504.10.00.00.0 · 0 %
Steinkohlenteer-Pech
2708.10.00.10.0 · 0 %
Arginin
2922.49.85.90.0 · 6.5
Getriebeöl
2710.19.87.00.0 · 3,7 %
Acrylfarbe
3209.10.00.00.0 · 6,5 %
Croscarmellose-Natrium
3912.31.00.00.0 · 6,5 %
Cyclohexan
2902.11.00.00.0 · 0 %
Benzalkoniumchlorid
2923.90.00.90.0 · 6,5 %
