Hierarchie der Zolltarifnummer
Antigen-Schnelltests werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VI, Kapitel 38 eingereiht. Die Position 3822 umfasst Diagnostik- und Laborreagenzien auf einem Träger, darunter alle In-vitro-Diagnostika:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3822 - Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien
- Unterposition: 3822 19 - andere
Zolltarifnummer: 3822 1900 10 0 - für SARS-CoV-Virusspezies
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Antigen-Schnelltest kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Antigen-Schnelltest
Der HS-Code für Antigen-Schnelltests (COVID-19) ist 3822.19 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3822.19.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3822.19.00.10 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3822.19.00.10.0 .
Einreihung von Antigen-Schnelltest nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Antigen-Schnelltests können je nach nachzuweisendem Erreger und Produktzusammensetzung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen SARS-CoV-2-Test, einen Test für andere Erreger oder ein immunologisches Erzeugnis mit Antikörperkonjugaten handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Antigen-Schnelltest
Antigen- oder PCR-Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 (häufigster Typ)
Diagnostikreagenzien für SARS-CoV-Virusspezies (COVID-19-Tests)
Diagnostiktest für andere Infektionserreger (Influenza, RSV, Streptokokken etc.)
Andere Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger (sonstige Erreger)
Schnelltest speziell für Malaria-Diagnose
Diagnostikreagenzien zur Diagnose von Malaria
Blutgruppenbestimmungstest — eigene Unterposition
Diagnostikreagenzien zur Bestimmung der Blutgruppe
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Antigen-Schnelltest (3822) ≠ Antikörpertest mit Konjugaten (3002)
Schnelltests deren Charakter durch Antikörperkonjugate bestimmt wird (immunologische Erzeugnisse) fallen unter Position 3002, nicht unter 3822.
COVID-19-Antigentest (3822.19.00.10) ≠ PCR-Reagenzienset (3822.19.00.90)
PCR-Reagenziensets für andere Erreger als SARS-CoV-2 fallen unter die allgemeinere Unterposition 3822.19.00.90.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Schnelltests fallen unter Position 3822. Immunologische Schnelltests mit Antikörperkonjugaten werden unter einer anderen Position eingereiht:
Schnelltests deren Charakter durch enthaltene Antikörperkonjugate bestimmt wird → anderes Kapitel (3002)!
Immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Antigen-Schnelltest ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – nachzuweisendem Erreger, Testprinzip und Produktzusammensetzung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Antigen-Schnelltest (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Antigen-Schnelltests entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
In-vitro-diagnostisches Antigen-Testkit zur Detektion von COVID-19; Selbsttest in Aufmachung für den Einzelverkauf; Nasalabstrich. Inhalt: 1 Testkarte, 1 Wattestäbchen, 1 Extraktionstube mit Flüssigkeit und 1 Gebrauchsanweisung.
AV 1, Pos. 3822.19
Zubereitete, farblose, wässrige Salzlösung, mit einem nichtionischen Tensid, in einem Kunststoffkolben abgefüllt als Pufferlösung und Eluent in in-vitro-diagnostischen Antigen-Schnelltestkits zur Detektion von COVID-19.
AV 1, Pos. 3822.19
Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassay (CMIA) zum qualitativen Nachweis von IgG-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 in Humanserum und -plasma auf dem ARCHITECT i System.
AV 1, Pos. 3822.19
Automatisierter, in-vitro-diagnostischer Echtzeit-RT-PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 mittels Naso-pharyngeal- und Nasalabstrichen, verpackt in Einheiten zu 20 Diagnosetests.
AV 1, Pos. 3822.19
Multiplex Real-Time RT-PCR-Test zum qualitativen Nachweis und zur Differenzierung von Influenza-A, Influenza-B, RSV und SARS-CoV-2 in Nasopharyngealabstrichen.
AV 1, Pos. 3822.19
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %Drittlandszoll
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Produkte tierischer Herkunft unterliegen bei der Einfuhr einer veterinärrechtlichen Kontrolle.
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. Mehr erfahren →
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
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