Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Inkubatoren leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und der abschließenden TARIC-Codierung ab:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8479 81 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
- Unterposition: 8479 89 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8479 8997 - andere
Zolltarifnummer: 8479 8997 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 gilt für typische Labor-CO-Inkubatoren und medizinische Brutkästen. Abweichungen in Bauart oder Funktion führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihr Gerät sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Inkubator
Der HS-Code für Inkubator lautet 8479.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.89.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.89.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.89.97.90.0.
Einreihung von Inkubator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 beträgt . Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Inkubator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungApparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1) | 8419.89.98.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungGeräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1) | 9027.89.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungBrut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier | 8436.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungInkubationsschüttler (Misch- und Temperiergeräte, vZTA DE10632/14-1) | 8479.82.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungBioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen (großvolumige Fermentationsanlagen) | 8479.89.97.60.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Inkubator (8479) ≠ Apparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1) (8419) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Inkubator (8479) ≠ Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1) (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Inkubator (8479) ≠ Brut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier (8436) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb von Kapitel 84 kommt auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware nicht als Apparat mit eigener Funktion qualifiziert.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungApparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1) | 8419.89.98.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungGeräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1) | 9027.89.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungBrut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier | 8436.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungInkubationsschüttler (Misch- und Temperiergeräte, vZTA DE10632/14-1) | 8479.82.00.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Inkubator ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Inkubator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/2984/06-1 | Brutschrank (sog. CO²-Inkubator) für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0 | 8479.89.97.90.0 |
| DE18630/15-1 | Brutschrank (CO²-Inkubator) für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0 | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI52261/21-1 | CO²-Inkubator für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0 | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI44381/24-1 | Incubator zur Lagerung von Blut- und Thrombozytenbeuteln – 8419.89.98.90.0 | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI8704/23-1 | Inkubatoren (ungekühlt/gekühlt) als Prüfschränke – 9027.89.90.00.0 | 8479.89.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Inkubatoren
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihren Inkubator. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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