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MedizintechnikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Inkubator: 8479.89.97.90.0

Die zuständige Zolltarifnummer für Inkubatoren der Medizin- und Labortechnik lautet 8479.89.97.90.0.

Inkubator Produktbild

Inkubatoren werden als Apparate mit eigener Funktion in Position 8479 eingereiht. Entscheidend sind Ausstattung und Funktion: CO-Regelung, Befeuchtung und HEPA-Filtration begründen die Einreihung. Reine Temperiergeräte fallen dagegen in Position 8419 oder 9027. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Inkubator beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Inkubatoren leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und der abschließenden TARIC-Codierung ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8479 81 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Unterposition: 8479 89 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8479 8997 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8479 8997 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 gilt für typische Labor-CO-Inkubatoren und medizinische Brutkästen. Abweichungen in Bauart oder Funktion führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihr Gerät sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Inkubator

Der HS-Code für Inkubator lautet 8479.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.89.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.89.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.89.97.90.0.

Einreihung von Inkubator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 beträgt . Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Inkubator

Alternative Einreihung

8419.89.98.90.0 1,7 %

Apparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1)

Alternative Einreihung

9027.89.90.00.0 1,7 %

Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1)

Alternative Einreihung

8436.21.00.00.0 1,7 %

Brut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 1,7 %

Inkubationsschüttler (Misch- und Temperiergeräte, vZTA DE10632/14-1)

Alternative Einreihung

8479.89.97.60.0 1,7 %

Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen (großvolumige Fermentationsanlagen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Inkubator (8479) ≠ Apparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1) (8419)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Inkubator (8479) ≠ Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1) (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Inkubator (8479) ≠ Brut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier (8436)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inkubator bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb von Kapitel 84 kommt auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware nicht als Apparat mit eigener Funktion qualifiziert.

Alternative Einreihung

8419.89.98.90.0 1,7 %

Apparate zum Behandeln von Stoffen durch Temperaturänderung (Position 8419) – für reine Lager-/Temperierinkubatoren ohne CO2-Steuerung, z. B. Blutbeutel-Inkubator (vZTA DEBTI44381/24-1)

Alternative Einreihung

9027.89.90.00.0 1,7 %

Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Position 9027) – für Inkubatoren/Prüfschränke zu Stabilitätstests (vZTA DEBTI8704/23-1)

Alternative Einreihung

8436.21.00.00.0 1,7 %

Brut- und Aufzuchtapparate für Geflügel (Position 8436) – landwirtschaftliche Brutmaschinen für Eier

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 1,7 %

Inkubationsschüttler (Misch- und Temperiergeräte, vZTA DE10632/14-1)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Inkubator ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Inkubator (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/2984/06-18479.89.97.90.0
Brutschrank (sog. CO²-Inkubator) für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0
DE18630/15-18479.89.97.90.0
Brutschrank (CO²-Inkubator) für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0
DEBTI52261/21-18479.89.97.90.0
CO²-Inkubator für Zellkulturen – 8479.89.97.90.0
DEBTI44381/24-18479.89.97.90.0
Incubator zur Lagerung von Blut- und Thrombozytenbeuteln – 8419.89.98.90.0
DEBTI8704/23-18479.89.97.90.0
Inkubatoren (ungekühlt/gekühlt) als Prüfschränke – 9027.89.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Inkubatoren

Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihren Inkubator. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Inkubatoren

Welche Zolltarifnummer hat Inkubator?

Die Zolltarifnummer für einen Inkubator aus der Medizin- oder Labortechnik lautet 8479.89.97.90.0. Sie gilt für CO₂-Inkubatoren und medizinische Brutkästen, die als Apparate mit eigener Funktion eingestuft werden. Voraussetzung sind Funktionen wie CO₂-Regelung, Befeuchtung oder HEPA-Filtration.

Welchen HS-Code hat Inkubator?

Der HS-Code für Inkubatoren lautet 847989. Er umfasst andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, die in Kapitel 84 nicht genauer bezeichnet sind. Auf dieser sechsstelligen Ebene werden CO₂-Inkubatoren, Brutkästen und ähnliche Laborgeräte zusammengefasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Inkubator?

Der Drittlandszollsatz für Inkubatoren der Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 beträgt 1,7 %. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Inkubator zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative erfolgt gegenüber Temperierapparaten der Position 8419 (z. B. Blutbeutel-Inkubator), Prüfschränken der Position 9027, Geflügelbrutapparaten der Position 8436 und Inkubationsschüttlern der Unterposition 847982. Maßgeblich ist, ob die Hauptfunktion über reines Temperieren hinausgeht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Inkubator verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und Bußgeldern führen. Bei Exporten mit Dual-Use-Potenzial drohen außerdem Verstöße gegen Ausfuhrkontrollvorschriften. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Inkubator?

Für Inkubatoren gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Embargos oder Antidumpingzölle. Allerdings unterliegen sie der Dual-Use-Ausfuhrkontrolle (Code 478), sofern sie für biotechnologische Anwendungen geeignet sind. Eine Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Inkubator?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Inkubatoren lautet 8479.89.97.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und drei TARIC-Stellen zusammen. Die ersten zehn Ziffern lauten 8479899790.

Ändern sich Zolltarifnummern für Inkubator?

Die Zolltarifnummer für Inkubatoren kann sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) verschieben. Solche Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Aktuelle Einreihungen sollten regelmäßig im TARIC geprüft werden.

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