Zolltarifnummern für Medizintechnik
Medizinprodukte verteilen sich auf die Kapitel 30 (Pharma), 38 (Diagnostika), 40 (Handschuhe) und 63 (Masken). Die Einreihung richtet sich nach Funktion und Material, nicht nach dem Einsatzort im Krankenhaus.
Einreihung von Medizintechnik im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Medizintechnik verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Diagnostik und Schnelltests: Kapitel 38
Schnelltests und Diagnostik-Reagenzien (3822, 0 %) sind zollfrei. Die Position umfasst alle Tests auf einem Träger: Schwangerschaftstests, COVID-Tests, Blutzuckertests. Die Einreihung als Diagnostik-Reagenz hat Vorrang vor der Einreihung nach Material.
Schutzausrüstung: Kapitel 40 und 63
Einweg-Handschuhe aus Nitril oder Latex (4015, 2 %) fallen unter Kapitel 40. Atemschutzmasken (6307, 6,3 %) unter Kapitel 63 als textile Fertigartikel. Die Materialzusammensetzung entscheidet: Kautschukprodukte nach Kapitel 40, Textilprodukte nach Kapitel 63.
FAQ zu Zolltarifnummern für Medizintechnik
Sind medizinische Schnelltests zollfrei?
Ja, Diagnostik-Reagenzien und Schnelltests (Position 3822) haben 0 % Drittlandszollsatz. Das gilt für alle Tests auf einem Träger, unabhängig vom Einsatzzweck.
Unter welches Kapitel fallen Einweg-Handschuhe?
Einweg-Handschuhe aus Nitril oder Latex fallen unter Position 4015 (Kapitel 40) mit 2 % Zoll. Die Einreihung richtet sich nach dem Material (Kautschuk), nicht nach dem medizinischen Verwendungszweck.
Warum fallen Atemschutzmasken nicht unter Medizintechnik?
Im Zolltarif gibt es kein Kapitel für Medizintechnik. Atemschutzmasken werden nach Material eingereiht: Textilmasken unter Kapitel 63 (6307, 6,3 %), Kunststoffmasken unter Kapitel 39. Die Funktion als Schutzausrüstung ändert die Einreihung nicht.
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