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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Audio-Interface: 8471.80.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Audio-Interface (8471.80.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Audio-Interface unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Audio-Interface Produktbild

Audio-Interfaces sind externe Soundkarten mit USB-Anschluss, die analoge Audiosignale digitalisieren und umgekehrt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Audio-Interface beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 für Audio-Interface ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung kann je nach genauer Ausführung des Audio-Interfaces variieren. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audio-Interface

Der HS-Code für Audio-Interface lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Audio-Interface nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Audio-Interfaces erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (spezifischste Beschreibung). Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 definiert, dass Einheiten, die von der hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art sind, an die Zentraleinheit angeschlossen werden können und Daten in systemverwendbarer Form empfangen oder liefern, als ADV-Einheiten einzureihen sind. Audio-Interfaces erfüllen diese Kriterien durch ihre USB-Schnittstelle und die A/D- bzw. D/A-Wandlung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audio-Interface

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten – nicht zutreffend, da Audio-Interfaces sowohl Ein- als auch Ausgabe und Signalumsetzung (A/D, D/A) umfassen und daher unter die Auffangposition "andere Einheiten" fallen

Alternative Einreihung

8543.70.00 0 %

Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion – nicht zutreffend, da die Ware als Einheit einer ADV-Maschine spezifischer in Position 8471 einzureihen ist

Alternative Einreihung

8519 0 %

Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte – nicht zutreffend, da Audio-Interfaces primär als ADV-Einheiten dienen und die vZTA-Praxis dies bestätigt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Audio-Interface (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten – nicht zutreffend, da Audio-Interfaces sowohl Ein- als auch Ausgabe und Signalumsetzung (A/D, D/A) umfassen und daher unter die Auffangposition "andere Einheiten" fallen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audio-Interface bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Audio-Interface (8471) ≠ Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion – nicht zutreffend, da die Ware als Einheit einer ADV-Maschine spezifischer in Position 8471 einzureihen ist (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audio-Interface bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Audio-Interface (8471) ≠ Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte – nicht zutreffend, da Audio-Interfaces primär als ADV-Einheiten dienen und die vZTA-Praxis dies bestätigt (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audio-Interface bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist ebenfalls möglich, jedoch weniger spezifisch:

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten – nicht zutreffend, da Audio-Interfaces sowohl Ein- als auch Ausgabe und Signalumsetzung (A/D, D/A) umfassen und daher unter die Auffangposition "andere Einheiten" fallen

Alternative Einreihung

8543.70.00 0 %

Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion – nicht zutreffend, da die Ware als Einheit einer ADV-Maschine spezifischer in Position 8471 einzureihen ist

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Audio-Interface ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Audio-Interface (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8907/13-18471.80.00.00.0
Externe USB-Soundkarte - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen, andere
DE19305/15-18471.80.00.00.0
Externe USB-Soundkarte (Art.Nr. 1007712) - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen, andere
DEBTI26699/17-18471.80.00.00.0
Sound Blaster X-FI GO PRO SBX - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen, andere
DE21216/09-18471.80.00.00.0
Externe USB-Soundkarte - eingereiht als Einheit einer ADV-Maschine
DE13946/11-18471.80.00.00.0
Soundkarten in verschiedenen Bauformen - eingereiht als andere Einheit einer ADV-Maschine
DE19580/15-18471.80.00.00.0
Adapter sog. externe USB Soundkarte - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen
DE21645/15-18471.80.00.00.0
Externe USB-Soundkarte ICUSBAUDIOB - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen
DE26233/16-18471.80.00.00.0
Terratec Aureon Dual USB mini - eingereiht als Einheit für ADV-Maschinen
DEM/2205/08-18471.80.00.00.0
USB-Soundkarte - eingereiht als Einheit einer ADV-Maschine
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Audio-Interface

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Audio-Interface. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Audio-Interfaces

Welche Zolltarifnummer hat Audio-Interface?

Die Zolltarifnummer für Audio-Interface lautet 8471.80.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gliedert sich in den HS-Code 8471.80 (andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen), die Kombinierte Nomenklatur 8471.80.00 und den TARIC-Code 8471.80.00.00. Die Einreihung basiert auf der Funktion als ADV-Peripherie mit A/D- und D/A-Wandlung.

Welchen HS-Code hat Audio-Interface?

Der HS-Code (6-stellig) für Audio-Interface lautet 8471.80. Er fällt unter Position 8471 (Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten) und wird als andere Einheit von ADV-Maschinen klassifiziert. Diese Einreihung wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gestützt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Audio-Interface?

Der Drittlandszollsatz für Audio-Interface beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Aufgrund von Freihandelsabkommen (z. B. mit Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann ebenfalls ein Zollsatz von 0 % gewährt werden.

Wie unterscheidet sich Audio-Interface zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten der Position 8519. Audio-Interfaces dienen primär als Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen (A/D- und D/A-Wandlung) und fallen daher unter Position 8471. Eine Alternative wäre die Einreihung als elektrische Maschine mit eigener Funktion (8543), jedoch ist die spezifischere Position 8471 vorrangig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Audio-Interface verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie Bußgelder. Im Export kann eine fehlerhafte Deklaration zu Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen (Dual-Use) führen. Zudem kann der Zoll die Ware vorübergehend beschlagnahmen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Audio-Interface?

Für die Einfuhr von Audio-Interfaces gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Bei der Ausfuhr ist jedoch eine Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (Code 478) erforderlich, da die Ware der Ausfuhrkontrolle unterliegt. Zudem gelten allgemeine Ausfuhrkontrollen (Codes 780, 781).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Audio-Interface?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Audio-Interface lautet 8471.80.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (8471.80), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8471.80.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471.80.00.00) sowie der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Audio-Interface?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Audio-Interface ist die Einreihung unter 8471.80.00.00.0 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Ausfuhrkontrollvorschriften.

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