Zum Hauptinhalt springen
Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Audio-Prozessor: 8543.70.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Audio-Prozessor (8543.70.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Audio-Prozessor unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Audio-Prozessor Produktbild

Für Audio-Prozessoren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Audio-Prozessor beschreiben: Gehäuse, Anschlüsse, DSP-Chip oder fertiges Gerät?

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Audio-Prozessor ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung kann abweichen, wenn der Audio-Prozessor als reiner Chip oder als Teil einer DV-Anlage vorliegt. Nutzen Sie den Klassifizierer für eine individuelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audio-Prozessor

Der HS-Code für Audio-Prozessor lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.

Einreihung von Audio-Prozessor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 6. Position 8543 ist als Auffangposition für elektrische Maschinen mit eigener Funktion anzuwenden, sofern keine speziellere Position (z.B. 8542, 8518, 8471) einschlägig ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audio-Prozessor

Alternative Einreihung

8542.31.90.00.0 3,7 %

elektronische integrierte Schaltungen - Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen - andere

Alternative Einreihung

8543.70.06.00.0 3,7 %

digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Audio-Prozessor (8543) ≠ elektronische integrierte Schaltungen - Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen - andere (8542)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audio-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Audio-Prozessor (8543) ≠ digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audio-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn der Audio-Prozessor als Teil einer Datenverarbeitungsanlage fungiert:

Alternative Einreihung

8542.31.90.00.0 3,7 %

elektronische integrierte Schaltungen - Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen - andere

Alternative Einreihung

8543.70.06.00.0 3,7 %

digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Audio-Prozessor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Audio-Prozessor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5974/13-18543.70.90.99.0
Audio Matrix Prozessor - aus digitalen Signalprozessoren, Matrix-Mischer, Equalizer, Kompressor in einem Gehäuse
DE119/14-18543.70.90.99.0
Audio Matrix Prozessor - gleichartige Bauweise wie DE5974/13-1
DE17910/13-18543.70.90.99.0
2x6 Lautsprecher System Prozessor - DSP, Equalizer, Filter, Limiter in Gehäuse
DE19976/16-18543.70.90.99.0
Digitales Klangbearbeitungsgerät - mehrere DSPs in Gehäuse
DE13649/11-18543.70.90.99.0
Toneffekt-Gerät - DSP, A/D-Wandler, Gehäuse
DE22799/14-18542.31.90.00.0
Digitaler Signalprozessor/DSP (Audio Prozessor ADSP-21369KBPZ-3A) als monolithische integrierte Schaltung
DEM/6483/06-18471.80.00.00.0
Signalumsetzer mit Entzerrer/Vorverstärker für DV-Anlagen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Audio-Prozessor mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Audio-Prozessoren

Welche Zolltarifnummer hat Audio-Prozessor?

Die zolltarifliche Einreihung eines Audio-Prozessors hängt von seiner Bauform ab. Ein fertiges Gerät mit Gehäuse, Bedienelementen und Anschlüssen wird unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 als elektrische Maschine mit eigener Funktion eingereiht. Ein reiner DSP-Chip ohne Gehäuse fällt dagegen unter 8542.31.90.00.0 als elektronische integrierte Schaltung.

Welchen HS-Code hat Audio-Prozessor?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Audio-Prozessor als fertiges Gerät lautet 8543.70. Dieser 6-stellige Code umfasst andere elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, die in Kapitel 85 nicht spezifischer genannt sind. Die ersten vier Ziffern 8543 kennzeichnen die Position, die Unterposition 70 steht für 'andere Maschinen, Apparate und Geräte'.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Audio-Prozessor?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 beträgt 3,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie z.B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z.B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Audio-Prozessor zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Audio-Prozessors erfolgt anhand seiner Bauform und Funktion. Ein fertiges Gerät mit Gehäuse und Anschlüssen fällt unter 8543.70.90.99.0. Eine Alternative ist der reine DSP-Chip unter 8542.31.90.00.0. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Tonfrequenzverstärkern (8518) oder zu Datenverarbeitungseinheiten (8471), wenn der Prozessor als Teil einer DV-Anlage dient.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Audio-Prozessor verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollstelle, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Audio-Prozessor?

Ja, für die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 gelten Einfuhrkontrollen (Code 714) sowie ein Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Code 705). Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Code 119) und eine Kontrolle für fluorierte Treibhausgase (Code 724). Bei der Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Audio-Prozessor?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Audio-Prozessor als fertiges Gerät ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (854370), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85437090), dem 10-stelligen TARIC-Code (8543709099) und der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Audio-Prozessor?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Es ist daher wichtig, regelmäßig die aktuellen Fassungen zu prüfen. Die hier genannte Nummer 8543.70.90.99.0 gilt für das Jahr 2025. Für verbindliche Auskünfte sollte eine aktuelle vZTA eingeholt werden.

Lassen Sie Ihre Audio-Prozessoren in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierer für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer