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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Audiogerät: 8519.81.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Audiogerät (8519.81.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Audiogerät Produktbild

Für Audiogeräte sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Audiogerät oder Synonym eingeben …

Hierarchie der Zolltarifnummer

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8519 - Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
  • Unterposition: 8519 81 - andere Geräte
  • Unterposition: 8519 81 - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8519 8100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audiogerät

Der HS-Code für Audiogerät lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.

Einreihung von Audiogerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audiogerät

Alternative Einreihung

8518.21.00.00.0 0 %

Einzellautsprecher im Gehäuse (Position 8518) – für Audiogeräte, deren Hauptfunktion die Schallwandlung ist

Alternative Einreihung

8543.70.90.99.0 0 %

Elektrische Geräte mit eigener Funktion, andere (Position 8543) – für spezielle Audiobearbeitungsgeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Audiogerät (8519) ≠ Einzellautsprecher im Gehäuse (Position 8518) – für Audiogeräte, deren Hauptfunktion die Schallwandlung ist (8518)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audiogerät bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Audiogerät (8519) ≠ Elektrische Geräte mit eigener Funktion, andere (Position 8543) – für spezielle Audiobearbeitungsgeräte (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audiogerät bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

8518.21.00.00.0 0 %

Einzellautsprecher im Gehäuse (Position 8518) – für Audiogeräte, deren Hauptfunktion die Schallwandlung ist

Alternative Einreihung

8543.70.90.99.0 0 %

Elektrische Geräte mit eigener Funktion, andere (Position 8543) – für spezielle Audiobearbeitungsgeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Audiogerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Audiogerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI38176/23-18519.81.00.90.0
Tragbares Audiogerät mit CD-Player – Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, optische und Halbleiteraufzeichnungsträger verwendend
DEBTI38175/23-18519.81.00.90.0
Tragbares Audiogerät mit CD-Player, Modell School-Cube
DEBTI14230/24-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
DEBTI7904/20-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, MP3-Recorder
DE11334/17-18519.81.00.90.0
Audiogerät (Bluetooth-Lautsprecher-Set) – Einzellautsprecher im Gehäuse
DE17910/13-18519.81.00.90.0
2x6 Lautsprecher System Prozessor – digitales Klangbearbeitungsgerät
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Audiogeräte

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Audiogerät. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Audiogeräte

Welche Zolltarifnummer hat Audiogerät?

Die zolltarifliche Einreihung eines Audiogeräts hängt von seiner Hauptfunktion ab. Für Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte lautet die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0. Diese Nummer gilt für Geräte, die magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden. Abweichende Funktionen wie reine Lautsprecher oder Audiobearbeitungsgeräte führen zu anderen Nummern.

Welchen HS-Code hat Audiogerät?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Audiogeräte mit Tonaufnahme- und -wiedergabefunktion lautet 851981. Dieser sechsstellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Audiogerät?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Audiogerät zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Hauptfunktion. Ein Audiogerät mit Aufnahme- und Wiedergabefunktion fällt unter 8519. Eine Alternative ist die Einreihung als Lautsprecher (8518) oder als Audiobearbeitungsgerät (8543). Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die richtige Zolltarifnummer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Audiogerät verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein Klassifizierungsassistent genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Audiogerät?

Für Audiogeräte der Position 8519 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Beim Export ist eine Ausfuhrgenehmigung (Dual Use) zu prüfen, da Audiogeräte doppelt verwendbar sein können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Audiogerät?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Audiogeräte lautet 8519.81.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851981), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85198100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8519810090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Audiogerät?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Es ist ratsam, die aktuellen Nummern regelmäßig zu prüfen, insbesondere zu Jahresbeginn. Die hier genannte Nummer 8519.81.00.90.0 gilt für das laufende Jahr.

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