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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Audioplayer: 8519.81.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Audioplayern (MP3-Playern, digitalen Musikplayern) erfolgt in die Unterposition 8519.81.00.90.0 – sofern die Tonwiedergabe die kennzeichnende Haupttätigkeit darstellt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Audioplayer Produktbild

Audioplayer sind tragbare oder stationäre elektronische Geräte zur Wiedergabe und/oder Aufnahme digitaler Audiodateien (MP3, WMA, WAV). Sie enthalten einen D/A-Wandler, MPEG-Decoder, Halbleiterspeicher (Flash, SD-Karte), USB-Schnittstelle und Kopfhörerausgang. Die Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob die Tonwiedergabe die Hauptfunktion ist – bei Geräten mit kennzeichnender Videofunktion kommt Position 8521 in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Audioplayer:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8519 - Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
  • Unterposition: 8519 81 - andere Geräte
  • Unterposition: 8519 81 - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8519 8100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den technischen Merkmalen des konkreten Geräts ab. Audioplayer mit kennzeichnender Videofunktion (Bildaufzeichnung/-wiedergabe) fallen unter Position 8521. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audioplayer

Der HS-Code für Audioplayer lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.

Einreihung von Audioplayer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Audioplayern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Vorrang des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. AV 3 b) ist maßgeblich, wenn ein Gerät mehrere Funktionen hat (z. B. Audio und Video): Die kennzeichnende Haupttätigkeit entscheidet über die Position. AV 4 greift bei Mischungen oder Zusammenstellungen, die nicht eindeutig einer Position zugeordnet werden können.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audioplayer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungfür zivile Luftfahrzeuge (10-stelliger TARIC-Code)8519.81.00.10 0 %
Alternative EinreihungVideogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe8521.90.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger)8519.89.00.00 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Audioplayer (8519) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (10-stelliger TARIC-Code) (8519)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Audioplayer (8519) ≠ Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe (8521)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Audioplayer (8519) ≠ andere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger) (8519)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Geräte mit ähnlicher Funktion werden in andere Kapitel eingereiht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungVideogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe8521.90.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger)8519.89.00.00 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Audioplayer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Audioplayer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI13566/23-1Digitales Audiogerät - MP3-Player mit Tonaufnahme und -wiedergabe als kennzeichnende Haupttätigkeit8519.81.00.90.0
DEBTI1103/20-1Digitales Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät - MP3 Player8519.81.00.90.0
DEBTI1111/20-1Digitales Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät - MP3-Player8519.81.00.90.0
DEBTI1099/20-1Tragbarer Multimediaplayer (MP3-Player) mit Tonaufnahme und -wiedergabe als kennzeichnende Haupttätigkeit8519.81.00.90.0
DEBTI9146/23-1Digitales MP3 Player Modul zur Tonwiedergabe8519.81.00.90.0
DEBTI42746/19-1Digitales MP3 Player Modul zur Tonwiedergabe8519.81.00.90.0
DEBTI47865/23-1Audio-Player mit CD-Player und Speicherkartenschacht8519.81.00.90.0
DEBTI29481/20-1Audio-Player mit CD-Player und Speicherkartenschacht8519.81.00.90.0
DEBTI48050/23-1Audio Media Player zum Einbau in Kraftfahrzeug8519.81.00.90.0
DEBTI7906/20-1Audiostreamer Smart Netzwerk-Audio-Player8519.81.00.90.0
DEBTI49160/23-1Audio-Player mit CD-Player und USB-Schnittstelle8519.81.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Audioplayer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Audioplayer. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Audioplayer

Welche Zolltarifnummer hat Audioplayer?

Die zolltarifliche Einreihung von Audioplayern (MP3-Playern, digitalen Musikplayern) erfolgt in die Unterposition 8519.81.00.90.0. Diese Nummer gilt für Geräte, die Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte sind und Halbleiter-Aufzeichnungsträger (Flash-Speicher, SD-Karten) verwenden. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Audioplayer?

Der HS-Code (6-stellig) für Audioplayer lautet 851981. Er umfasst Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, die magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden. Auf dieser Ebene werden auch andere Geräte wie Diktiergeräte oder CD-Player mit ähnlicher Technik zusammengefasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Audioplayer?

Der Drittlandszollsatz für Audioplayer der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Audioplayer zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zur Position 8521 (Videogeräte) und zur Unterposition 851989 (Geräte ohne Halbleiter-Aufzeichnungsträger). Ein reiner Audioplayer ohne Videofunktion fällt unter 851981. Alternative Einreihungen sind 8521 bei kennzeichnender Videofunktion oder 851989 bei fehlendem Halbleiterspeicher.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Audioplayer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollstelle.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Audioplayer?

Für Audioplayer der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die bei Verwendung in Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung ermöglicht. Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Maßnahme 478) erforderlich sein, wenn die Geräte für militärische Zwecke geeignet sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Audioplayer?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Audioplayer lautet 8519.81.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (851981), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85198100), dem 10-stelligen TARIC-Code (8519810090) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (8519.81.00.90.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Audioplayer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die aktuelle Nummer 8519.81.00.90.0 ist seit 2022 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu konsultieren, um aktuelle Änderungen zu erfahren.

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