Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Audioplayer:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionTonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte8519
- Unterpositionandere Geräte851981
- Unterpositionmagnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend851981
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audioplayer
Der HS-Code für Audioplayer lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.
Einreihung von Audioplayer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Audioplayern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Vorrang des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. AV 3 b) ist maßgeblich, wenn ein Gerät mehrere Funktionen hat (z. B. Audio und Video): Die kennzeichnende Haupttätigkeit entscheidet über die Position. AV 4 greift bei Mischungen oder Zusammenstellungen, die nicht eindeutig einer Position zugeordnet werden können.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audioplayer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungfür zivile Luftfahrzeuge (10-stelliger TARIC-Code) | 8519.81.00.10 | 0 % |
| Alternative EinreihungVideogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe | 8521.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger) | 8519.89.00.00 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Audioplayer (8519) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (10-stelliger TARIC-Code) (8519) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Audioplayer (8519) ≠ Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe (8521) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Audioplayer (8519) ≠ andere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger) (8519) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audioplayer bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Audioplayer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13566/23-1 | Digitales Audiogerät - MP3-Player mit Tonaufnahme und -wiedergabe als kennzeichnende Haupttätigkeit | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI1103/20-1 | Digitales Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät - MP3 Player | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI1111/20-1 | Digitales Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät - MP3-Player | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI1099/20-1 | Tragbarer Multimediaplayer (MP3-Player) mit Tonaufnahme und -wiedergabe als kennzeichnende Haupttätigkeit | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI9146/23-1 | Digitales MP3 Player Modul zur Tonwiedergabe | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI42746/19-1 | Digitales MP3 Player Modul zur Tonwiedergabe | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI47865/23-1 | Audio-Player mit CD-Player und Speicherkartenschacht | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI29481/20-1 | Audio-Player mit CD-Player und Speicherkartenschacht | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI48050/23-1 | Audio Media Player zum Einbau in Kraftfahrzeug | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI7906/20-1 | Audiostreamer Smart Netzwerk-Audio-Player | 8519.81.00.90.0 |
| DEBTI49160/23-1 | Audio-Player mit CD-Player und USB-Schnittstelle | 8519.81.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Audioplayer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Audioplayer. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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