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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Audiorekorder: 8519.81.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Audiorekorder (8519.81.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Audiorekorder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Audiorekorder Produktbild

Audiorekorder zeichnen Audiosignale auf Halbleiter-Speichermedien auf und geben sie wieder. Entscheidend für die Einreihung ist die verwendete Aufzeichnungstechnik. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Audiorekorder beschreiben: Aufnahmeverfahren, Speichermedium, Schnittstellen, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Ebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8519 - Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
  • Unterposition: 8519 81 - andere Geräte
  • Unterposition: 8519 81 - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8519 8100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von den technischen Merkmalen des Geräts ab. Prüfen Sie Ihr Produkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Audiorekorder

Der HS-Code für Audiorekorder lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.

Einreihung von Audiorekorder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 schreibt vor, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zu erfolgen hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Audiorekorder

Alternative Einreihung

8519.89.00.00.0 0 %

andere Geräte - andere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger)

Alternative Einreihung

8519.81.00.10 0 %

für zivile Luftfahrzeuge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Audiorekorder (8519) ≠ andere Geräte - andere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger) (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audiorekorder bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Audiorekorder (8519) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Audiorekorder bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die folgende Alternative zeigt eine Einreihung außerhalb der Position 8519.

Alternative Einreihung

8519.89.00.00.0 0 %

andere Geräte - andere (ohne magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Audiorekorder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Audiorekorder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI14230/24-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
DEBTI7904/20-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät MV-REC, MP3-Recorder
DEBTI27809/21-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät DAR-500, MP3-Recorder
DEBTI49187/23-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät für ELA-Zentralen
DEBTI13566/23-18519.81.00.90.0
Digitales Audiogerät, MP3-Recorder mit Speicherfunktion
DEBTI32404/20-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät
DEBTI30401/23-18519.81.00.90.0
Leucht-Rekorder 6er-Set, Sprachrekorder
DEBTI14842/22-18519.81.00.90.0
Sprachrekorder Talking Points
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Audiorekorder

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Audiorekorder berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein. Der Drittlandszollsatz für Audiorekorder beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Audiorekorder

Welche Zolltarifnummer hat ein Audiorekorder?

Ein Audiorekorder wird unter der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für digitale Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, die Halbleiter-Aufzeichnungsträger wie SD-Karten oder Flash-Speicher verwenden und nicht speziell für zivile Luftfahrzeuge zertifiziert sind.

Welchen HS-Code hat ein Audiorekorder?

Der HS-Code für Audiorekorder lautet 851981. Auf dieser 6-stelligen Ebene des Harmonisierten Systems werden alle anderen Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte zusammengefasst, die magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Audiorekorder?

Der Drittlandszollsatz für Audiorekorder unter der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert zuzüglich Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich ein Audiorekorder zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt primär zur Position 8523 für Aufzeichnungsträger (Speichermedien ohne eigene Aufnahmefunktion). Eine Alternative innerhalb der Position 8519 ist die Unterposition 8519.89 für Geräte ohne eingebauten Halbleiter-Speicher, die ausschließlich externe Wechselspeicher nutzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Audiorekorder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschlägen und Bußgeldern führen. Bei falscher Deklaration drohen zudem Betriebsprüfungen durch den Zoll sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz oder wiederholter Fahrlässigkeit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Audiorekorder?

Für Audiorekorder besteht die Möglichkeit einer Zollaussetzung für Teile, die in zivilen Luftfahrzeugen verwendet werden (Code 119). Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich, wenn das Gerät für militärische Zwecke verwendbar ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Audiorekorder?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Audiorekorder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 851981, der 8-stelligen KN-Unterposition 85198100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8519810090 sowie der elften Stelle 0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Audiorekorder?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die letzte relevante Änderung für Position 8519 erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen sind über den TARIC der EU-Kommission abrufbar.

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