Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad im Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Aufblasbarer Pool.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufblasbarer Pool
Der HS-Code für Aufblasbarer Pool lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Aufblasbarer Pool nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maßgeblich ist AV 1 (Nennung in der Position) und AV 6 (Einreihung auf Unterpositionsebene). Position 9506 nennt ausdrücklich „Schwimm- und Planschbecken“, sodass aufblasbare Pools unabhängig von ihrer Form direkt dieser Position zuzuweisen sind (AV 3a). Die Unterposition 9506.99 (andere) erfasst alle nicht anderweit genannten Schwimmbecken.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Pool
Alternative Einreihung
anderes Spielzeug (aus Kunststoffen)
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
aufblasbare Flöße
Alternative Einreihung
aufblasbare Boote
Alternative Einreihung
aufblasbare Zelte
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufblasbarer Pool (9506) ≠ anderes Spielzeug (aus Kunststoffen) (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Pool bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufblasbarer Pool (9506) ≠ andere Waren aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Pool bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufblasbarer Pool (9506) ≠ aufblasbare Flöße (8907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Pool bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Artikel aus anderen Kapiteln können ebenfalls aufblasbar sein, unterscheiden sich jedoch in der Hauptfunktion:
Alternative Einreihung
anderes Spielzeug (aus Kunststoffen)
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
aufblasbare Flöße
Alternative Einreihung
aufblasbare Boote
Alternative Einreihung
aufblasbare Zelte
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufblasbarer Pool ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufblasbarer Pool (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Aufblasbare Pools
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner schnell die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren aufblasbaren Pool aus China oder anderen Drittländern.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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