Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchie der Zolltarifnummer
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt entscheidend vom Material des Flaschenkörpers ab. Nutzen Sie zur sicheren Klassifizierung unser Tool unter .
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Babyflasche
Der HS-Code für Babyflasche lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.
Einreihung von Babyflasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Babyflasche
Alternative Einreihung
Babyflasche aus Borosilikatglas - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche mit linearem Ausdehnungskoeffizienten ≤ 5×10⁻⁶/K
Alternative Einreihung
Säuglingsflaschen aus Polycarbonat
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Babyflasche (3924) ≠ Babyflasche aus Borosilikatglas - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche mit linearem Ausdehnungskoeffizienten ≤ 5×10⁻⁶/K (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babyflasche bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Babyflasche (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babyflasche bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Babyflasche aus Borosilikatglas - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche mit linearem Ausdehnungskoeffizienten ≤ 5×10⁻⁶/K
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Babyflasche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Babyflasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Glasware zur Verwendung im Haushalt, sog. Babyfläschchen, siehe Foto, zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Kindersaugflasche aus Borosilikatglas mit Schrauböffnung (mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch 6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C), - - mit einer Höhe... Mehr anzeigenGlasware zur Verwendung im Haushalt, sog. Babyfläschchen, siehe Foto, zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Kindersaugflasche aus Borosilikatglas mit Schrauböffnung (mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch 6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C), - - mit einer Höhe von ca. 12 cm und einem größten Durchmesser von ca. 7,5 cm, - einem Sauger mit Schraubring aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 des Kapitels 39, - einem elastischen Überzug aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 des Kapitel 39), der ein Zerbrechen der Flasche weitgehend verhindern soll, die Saugflasche aus Glas bestimmt nach dem Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Babytrinkfläschchen, zwei Fläschchenhaltegriffen und einem Trinksauger, sog. Flaschen Mitwachs-Set (Artikel 30817 0298 01 (pink) und Artikel 30817 0299 01 (türkis)), Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus zwei Babytrinkfläschchen, zwei Fläschchenhaltegriffen und einem Trinksauger, sog. Flaschen Mitwachs-Set (Artikel 30817 0298 01 (pink) und Artikel 30817 0299 01 (türkis)), Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen (1 x 150 ml Füllmenge und 1 x 240 ml Füllmenge): - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer pink- bzw. türkisfarbenen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßein- teilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem Mixeinsatz in der Öffnung, einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger und einer Schutzkappe (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 14,5 cm bzw. 18 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung der Trinkfläschchen deren wesentlichen Charakter, - Trinksauger (Hygienegegenstand aus Kunststoff): - - aus Silikon (laut Antrag), - - in Schnabelform, - - dient zum Austausch der in den Trinkfläschchen eingesetzten Trinksauger, - Fläschchenhaltegriffe: - - Aufsatz für eine Saugflasche (unterhalb des Schraubrings), - - aus Kunststoff, - - mit zwei Griffen zum Halten des Fläschchens durch das Baby, - die Babytrinkfläschchen bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (keine Trinkgläser), aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei unterschiedlich großen Babytrinkfläschchen und einer Flaschenbürste, sog. Flaschenset mit Bürste, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen mit 150 ml Füllmenge: - - aus... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus zwei unterschiedlich großen Babytrinkfläschchen und einer Flaschenbürste, sog. Flaschenset mit Bürste, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen mit 150 ml Füllmenge: - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer grauen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßeinteilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger, einer Schutzkappe und einem abnehmbaren Fläschchenhaltegriff (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 14,5 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung des Trinkfläschchens dessen wesentlichen Charakter, - Babytrinkfläschchen mit 240 ml Füllmenge: - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer grauen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßeinteilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem Mixeinsatz, einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger und einer Schutzkappe (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 18 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung des Trinkfläschchens dessen wesentlichen Charakter, - Flaschenbürste: - - aus Kunststoff; mit einem Bürstenkopf aus Silikon (laut Antrag), - - mit einem drehbaren Griff, - die Babytrinkfläschchen bestimmen im Hinblick auf die Menge und aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (keine Trinkgläser), aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist zusammen mit einem weiteren Sauger, einer Gebrauchsanleitung sowie einer bedruckten Pappmanschette aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattete Flasche ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger,... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit Halteklemme ausgestattete Flasche ist mit einem Stülpdeckel versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von ca. 250 ml auf, ist mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring ausgestattete, verfügt über einen Stülpdeckel und ist auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist zusammen mit einem weiteren Sauger, einer Gebrauchsanleitung sowie einer bedruckten Pappmanschette aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattete Flasche ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von ca. 250 ml auf, ist mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring ausgestattete, verfügt über einen Stülpdeckel und ist auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger,... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit Halteklemme ausgestattete Flasche ist mit einem Stülpdeckel versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht,... Mehr anzeigenBei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht unabdingbar für das mechanische Funktionieren einer Milchpumpe sind. Das Erzeugnis ist nach ihrer stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, andere als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich eine sogenannte Trinklerntasse für Babys oder Kleinkinder aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen und Silikon). Die zylindrische Tasse (Höhe ca. 7,2 cm, Ø ca. 7,5 cm, Fassungsvermögen ca. 200... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich eine sogenannte Trinklerntasse für Babys oder Kleinkinder aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen und Silikon). Die zylindrische Tasse (Höhe ca. 7,2 cm, Ø ca. 7,5 cm, Fassungsvermögen ca. 200 ml) ist mit zwei Henkeln versehen und verfügt über einen abnehmbaren Deckel mit einem integrierten, klappbaren Trinkstutzen. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Haltevorrichtung aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tablett mit hochgezogenem Rand, - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Haltevorrichtung aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tablett mit hochgezogenem Rand, - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tabletteinsatz mit diversen Aussparungen und hochgezogenem Rand sowie - vier fingerartigen, etwa 19 cm x 10 cm großen, passgenauen Haltearmen. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient nach der Reinigung von Babyflaschen (nicht Gegenstand dieser Auskunft) als Abtropfgestell. Die Ware ist in einer Faltschachtel aus Pappe aufgemacht. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Haushaltsartikel, aus Kunststoffen; Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch; nicht von den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 erfasst“ eingereiht. Weniger anzeigen
Glasware zur Verwendung im Haushalt, sog. Babyfläschchen, siehe Foto, zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Kindersaugflasche aus Borosilikatglas mit Schrauböffnung (mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch 6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C), - - mit einer Höhe... Mehr anzeigenGlasware zur Verwendung im Haushalt, sog. Babyfläschchen, siehe Foto, zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Kindersaugflasche aus Borosilikatglas mit Schrauböffnung (mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch 6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C), - - mit einer Höhe von ca. 12 cm und einem größten Durchmesser von ca. 7,5 cm, - einem Sauger mit Schraubring aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 des Kapitels 39, - einem elastischen Überzug aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 des Kapitel 39), der ein Zerbrechen der Flasche weitgehend verhindern soll, die Saugflasche aus Glas bestimmt nach dem Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei unterschiedlich großen Babytrinkfläschchen und einer Flaschenbürste, sog. Flaschenset mit Bürste, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen mit 150 ml Füllmenge: - - aus... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus zwei unterschiedlich großen Babytrinkfläschchen und einer Flaschenbürste, sog. Flaschenset mit Bürste, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen mit 150 ml Füllmenge: - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer grauen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßeinteilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger, einer Schutzkappe und einem abnehmbaren Fläschchenhaltegriff (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 14,5 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung des Trinkfläschchens dessen wesentlichen Charakter, - Babytrinkfläschchen mit 240 ml Füllmenge: - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer grauen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßeinteilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem Mixeinsatz, einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger und einer Schutzkappe (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 18 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung des Trinkfläschchens dessen wesentlichen Charakter, - Flaschenbürste: - - aus Kunststoff; mit einem Bürstenkopf aus Silikon (laut Antrag), - - mit einem drehbaren Griff, - die Babytrinkfläschchen bestimmen im Hinblick auf die Menge und aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (keine Trinkgläser), aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Glasware zur Verwendung bei Tisch und in der Küche, sog. "Kindermilchflasche", siehe Foto, - in Form einer runden Flasche aus Glas (nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall), -- Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C (lt.... Mehr anzeigenGlasware zur Verwendung bei Tisch und in der Küche, sog. "Kindermilchflasche", siehe Foto, - in Form einer runden Flasche aus Glas (nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall), -- Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C (lt. Antragsangaben Borosilikatglas), -- mit Gewinde am Flaschenhals zum Aufschrauben des Verschlusses oder der Saugvorrichtung (nicht Gegenstand dieser vZTA), -- mit einem Durchmesser von ca. 5,2 cm, einer Höhe von ca. 17,8 cm und einem Fassungsvermögen von 250 ml. Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Babytrinkfläschchen, zwei Fläschchenhaltegriffen und einem Trinksauger, sog. Flaschen Mitwachs-Set (Artikel 30817 0298 01 (pink) und Artikel 30817 0299 01 (türkis)), Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus zwei Babytrinkfläschchen, zwei Fläschchenhaltegriffen und einem Trinksauger, sog. Flaschen Mitwachs-Set (Artikel 30817 0298 01 (pink) und Artikel 30817 0299 01 (türkis)), Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Babytrinkfläschchen (1 x 150 ml Füllmenge und 1 x 240 ml Füllmenge): - - aus klarsichtigem Glas (laut Antrag Borosilikatglas), - - an der Außenseite mit einer pink- bzw. türkisfarbenen Beschichtung aus Silikon; mit einer Maßein- teilung bedruckt, - - mit einem Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - - mit einem Mixeinsatz in der Öffnung, einem aufgeschraubten Schraubring mit eingesetztem Trinksauger und einer Schutzkappe (alles aus Kunststoffen), - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 14,5 cm bzw. 18 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Verwendung der Trinkfläschchen deren wesentlichen Charakter, - Trinksauger (Hygienegegenstand aus Kunststoff): - - aus Silikon (laut Antrag), - - in Schnabelform, - - dient zum Austausch der in den Trinkfläschchen eingesetzten Trinksauger, - Fläschchenhaltegriffe: - - Aufsatz für eine Saugflasche (unterhalb des Schraubrings), - - aus Kunststoff, - - mit zwei Griffen zum Halten des Fläschchens durch das Baby, - die Babytrinkfläschchen bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (keine Trinkgläser), aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Teller, einer Schale und einem Trinkglas, sog. Kindergeschirr-Set, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Teller und Schale (andere... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus einem Teller, einer Schale und einem Trinkglas, sog. Kindergeschirr-Set, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Teller und Schale (andere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch als Trinkgläser): - - aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag), - - jeweils mit einem abnehmbaren Untersetzer mit Saugnapf aus Silikon (laut Antrag), - - mit den Abmessungen: - - - Teller: ca. 17 cm (Durchmesser) x 3 cm (Höhe), - - - Schale: ca. 13 cm (Durchmesser) x 5,5 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter des Tellers und der Schale, - Trinkglas (sog. Becher): - - aus klarsichtigem, nicht vorgespanntem, mechanisch gefertigtem Borosilikatglas (laut Antrag), - - becherförmig; ohne Stiel und ohne Henkel, - - mit einer abnehmbaren Umhüllung aus Kunststoff (laut Antrag) im unteren Bereich, - - mit den Abmessungen: ca. 7 cm (Durchmesser) x 8,5 cm (Höhe), - - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter des Bechers, - der Teller und die Schale bestimmen im Hinblick auf die Menge gegenüber dem Trinkglas den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungs- koeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Vorratsglas, Hersteller-Artikelnummer 98659003, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - zylinderförmiges Gefäß, - - aus klarsichtigem Borosilikatglas, - - mit einem Deckel aus Holz (Bambus) mit einer Silikondichtung, - - in den Abmessungen: 11,5 cm... Mehr anzeigenVorratsglas, Hersteller-Artikelnummer 98659003, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - zylinderförmiges Gefäß, - - aus klarsichtigem Borosilikatglas, - - mit einem Deckel aus Holz (Bambus) mit einer Silikondichtung, - - in den Abmessungen: 11,5 cm (Durchmesser) x 19,5 cm (Höhe), - keine Ware der Position 7010, da sich das Gefäß als Haushaltsglasware darstellt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (Vorratsglas), aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Glasware zur Verwendung bei Tisch (Schale), Foto siehe Anlage, - aus einer runden Schale aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag), - mit einem abnehmbaren Saugnapf/Untersetzer aus Kunstsoff (laut Antrag) an der Unterseite , - mit den Abmessungen: ca. 13 cm (Durchmesser) x 5,5 cm (Höhe), - das Glas bestimmt nach... Mehr anzeigenGlasware zur Verwendung bei Tisch (Schale), Foto siehe Anlage, - aus einer runden Schale aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag), - mit einem abnehmbaren Saugnapf/Untersetzer aus Kunstsoff (laut Antrag) an der Unterseite , - mit den Abmessungen: ca. 13 cm (Durchmesser) x 5,5 cm (Höhe), - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - verpackt in einer bedruckten Pappschachtel. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungs- koeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Glasware zur Verwendung bei Tisch und in der Küche, sog. Glaskaraffe, Foto siehe Anlage, - in Form einer Karaffe, - laut Antrag aus Borosilikatglas (Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C), - mit einer Ausgusstülle am oberen... Mehr anzeigenGlasware zur Verwendung bei Tisch und in der Küche, sog. Glaskaraffe, Foto siehe Anlage, - in Form einer Karaffe, - laut Antrag aus Borosilikatglas (Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C), - mit einer Ausgusstülle am oberen Rand, - mit einem Henkel, - mit einem Deckel aus unedlem Metall (laut Antrag Edelstahl) mit einer Dichtung aus laut Antrag Silikon, - zum oberen Ende schmäler werdend, - vorgelegtes Warenmuster: - - in den Abmessungen: ca. 22 cm (Höhe) x 11 cm (Durchmesser), - - mit einem Fassungsvermögen von 1 Liter. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C" Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche (Höhe ca. 16 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml aus einem milchig-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist zusammen mit einem weiteren Sauger, einer Gebrauchsanleitung sowie einer bedruckten Pappmanschette aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem blau-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattete Flasche ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 300 ml aus einem gelb-transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger und einem Schraubring mit zwei Henkeln ausgestattete Flasche verfügt über einen Stülpdeckel, ist mit ergonomischen Griffmulden versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger,... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Babytrinkflasche (Höhe ca. 18 cm) mit einem Fassungsvermögen von ca. 360 ml aus einem blauen/orangefarbenen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus Polypropylen). Die mit einem Silikonsauger, einem Schraubring sowie einem Aufsatz mit Halteklemme ausgestattete Flasche ist mit einem Stülpdeckel versehen und auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, keine Ware der Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Babytrinkflasche, sogenannte Greifflasche, aus einem transparenten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung aus PET). Die in Form eines Ringes gestaltet Flasche weist ein Fassungsvermögen von ca. 250 ml auf, ist mit einem Silikonsauger sowie einem Schraubring ausgestattete, verfügt über einen Stülpdeckel und ist auf der Außenseite mit einem Bildmotiv bedruckt. Das Erzeugnis ist mit einer bedruckten Pappmanschette sowie einer Gebrauchsanleitung aufgemacht und wird zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht,... Mehr anzeigenBei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht unabdingbar für das mechanische Funktionieren einer Milchpumpe sind. Das Erzeugnis ist nach ihrer stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, andere als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Waren... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Babytrinkflasche aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Flasche ist mit einem Silikonsauger sowie Schraubring und einem Stülpdeckel ausgestattet. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht unabdingbar für das mechanische Funktionieren einer Milchpumpe sind. Das Erzeugnis ist nach ihrer stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch, andere als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Haltevorrichtung aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tablett mit hochgezogenem Rand, - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Haltevorrichtung aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tablett mit hochgezogenem Rand, - einem annähernd ovalen, etwa 33 cm x 20 cm x 4 cm großen Tabletteinsatz mit diversen Aussparungen und hochgezogenem Rand sowie - vier fingerartigen, etwa 19 cm x 10 cm großen, passgenauen Haltearmen. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient nach der Reinigung von Babyflaschen (nicht Gegenstand dieser Auskunft) als Abtropfgestell. Die Ware ist in einer Faltschachtel aus Pappe aufgemacht. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Haushaltsartikel, aus Kunststoffen; Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch; nicht von den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 erfasst“ eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Babyflasche: Zollwert + 6,5 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
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Glas-Dekoration
7013.99.00.90.0 · 11 %
Ofen-Teil
8516.90.00.99.0 · 2,7 %
Reisebett
9403.20.20.00.0 · 0 %
Korkenzieher
8210.00.00.00.0 · 2,7 %
Kühlschrankmagnet
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