Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Bandlaufwerke ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- UnterpositionSpeichereinheiten847170
- Kombinierte Nomenklaturandere84717030
- ZolltarifnummerBandspeichereinheiten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bandlaufwerk
Der HS-Code für Bandlaufwerk lautet 8471.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.70.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.70.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.80.00.0.
Einreihung von Bandlaufwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bandlaufwerken folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Beschreibung).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bandlaufwerk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFestplattenspeichereinheiten – magnetische Plattenspeicher (HDD), nicht Band | 8471.70.50.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Speichereinheiten (Auffangposition) – weniger spezifisch als Bandspeichereinheiten | 8471.70.70.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungoptische, einschließlich magneto-optische Plattenspeichereinheiten – optische Technik | 8471.70.30.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMagnetbänder ohne Aufzeichnung, Datenkassette – dies sind Datenträger, nicht das Laufwerk | 8523.29.15.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bandlaufwerk (8471) ≠ Festplattenspeichereinheiten – magnetische Plattenspeicher (HDD), nicht Band (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bandlaufwerk (8471) ≠ andere Speichereinheiten (Auffangposition) – weniger spezifisch als Bandspeichereinheiten (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bandlaufwerk (8471) ≠ optische, einschließlich magneto-optische Plattenspeichereinheiten – optische Technik (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn das Bandlaufwerk als Teil einer größeren Maschine geliefert wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMagnetbänder ohne Aufzeichnung, Datenkassette – dies sind Datenträger, nicht das Laufwerk | 8523.29.15.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bandlaufwerk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8889/15-1 | LTO Ultrium-Bandlaufwerk (Tape Drive Model TS2260) | 8471.70.80.00.0 |
| DEBTI26642/22-1 | Bandspeicherlaufwerk Quantum Scalar i3 LTO-9 | 8471.70.80.00.0 |
| DE19407/10-1 | Bandspeichereinheit mit Ethernet- und Laufwerk-Controller | 8471.70.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bandlaufwerk mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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