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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bandlaufwerk: 8471.70.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bandlaufwerk (8471.70.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bandlaufwerk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bandlaufwerk Produktbild

Bandlaufwerke dienen der Datensicherung und Archivierung. Charaktergebend ist die magnetische Aufzeichnung auf Band und die Anschließbarkeit an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine. Für eine korrekte Einreihung sind Bauart, Schnittstelle und Speichermedium entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bandlaufwerk beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Bandlaufwerke ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8471 70 - Speichereinheiten
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8471 7030 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 7080 00 0 - Bandspeichereinheiten

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Bandlaufwerken hängt von der genauen technischen Ausführung ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bandlaufwerk

Der HS-Code für Bandlaufwerk lautet 8471.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.70.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.70.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.80.00.0.

Einreihung von Bandlaufwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bandlaufwerken folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Beschreibung).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bandlaufwerk

Alternative Einreihung

8471.70.50.00.0 0 %

Festplattenspeichereinheiten – magnetische Plattenspeicher (HDD), nicht Band

Alternative Einreihung

8471.70.70.00.0 0 %

andere Speichereinheiten (Auffangposition) – weniger spezifisch als Bandspeichereinheiten

Alternative Einreihung

8471.70.30.00.0 0 %

optische, einschließlich magneto-optische Plattenspeichereinheiten – optische Technik

Alternative Einreihung

8523.29.15.00.0 0 %

Magnetbänder ohne Aufzeichnung, Datenkassette – dies sind Datenträger, nicht das Laufwerk

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bandlaufwerk (8471) ≠ Festplattenspeichereinheiten – magnetische Plattenspeicher (HDD), nicht Band (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bandlaufwerk (8471) ≠ andere Speichereinheiten (Auffangposition) – weniger spezifisch als Bandspeichereinheiten (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bandlaufwerk (8471) ≠ optische, einschließlich magneto-optische Plattenspeichereinheiten – optische Technik (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandlaufwerk bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn das Bandlaufwerk als Teil einer größeren Maschine geliefert wird.

Alternative Einreihung

8471.70.50.00.0 0 %

Festplattenspeichereinheiten – magnetische Plattenspeicher (HDD), nicht Band

Alternative Einreihung

8471.70.70.00.0 0 %

andere Speichereinheiten (Auffangposition) – weniger spezifisch als Bandspeichereinheiten

Alternative Einreihung

8471.70.30.00.0 0 %

optische, einschließlich magneto-optische Plattenspeichereinheiten – optische Technik

Alternative Einreihung

8523.29.15.00.0 0 %

Magnetbänder ohne Aufzeichnung, Datenkassette – dies sind Datenträger, nicht das Laufwerk

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bandlaufwerk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bandlaufwerk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8889/15-18471.70.80.00.0
LTO Ultrium-Bandlaufwerk (Tape Drive Model TS2260)
DEBTI26642/22-18471.70.80.00.0
Bandspeicherlaufwerk Quantum Scalar i3 LTO-9
DE19407/10-18471.70.80.00.0
Bandspeichereinheit mit Ethernet- und Laufwerk-Controller
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bandlaufwerk mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bandlaufwerke

Welche Zolltarifnummer hat ein Bandlaufwerk?

Ein Bandlaufwerk (Tape Drive) wird unter der Zolltarifnummer 8471.70.80.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Bandspeichereinheiten, die als Speicherlaufwerke für automatische Datenverarbeitungsmaschinen dienen.

Welchen HS-Code hat ein Bandlaufwerk?

Der HS-Code (6-stellig) für Bandlaufwerke lautet 8471.70. Er fällt in das Kapitel 84 (Maschinen, Apparate, mechanische Geräte) und die Position 8471 (Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bandlaufwerke?

Der Drittlandszollsatz für Bandlaufwerke (8471.70.80.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Bandlaufwerk zolltechnisch von anderen Speicherlaufwerken?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt nach dem Speichermedium. Bandlaufwerke (8471.70.80) nutzen Magnetband, Festplatten (8471.70.50) Magnetplatten und optische Laufwerke (8471.70.30) optische Medien. Eine Alternative zur Bandtechnik ist die Festplatte, die jedoch anders eingereiht wird.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Bandlaufwerk verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Bandlaufwerken ist die korrekte Einreihung unter 8471.70.80.00.0 entscheidend, da sonst z. B. fälschlich ein Zollsatz von 2,7 % für optische Laufwerke angewendet werden könnte.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bandlaufwerke?

Ja, für die Ausfuhr von Bandlaufwerken kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 erforderlich sein, da sie sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Bei der Einfuhr gelten keine besonderen Beschränkungen, der Drittlandszollsatz ist 0 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Bandlaufwerk?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Bandlaufwerk ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.80.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen) und dem TARIC-Code (3 weitere Stellen) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bandlaufwerke?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die aktuelle Nummer 8471.70.80.00.0 ist seit mehreren Jahren stabil. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank zu prüfen.

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