Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Banner ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Bannern hängt entscheidend vom werblichen Charakter des Bedrucks ab. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. reine Kunststofffolie ohne Bedruck) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie zur sicheren Ermittlung das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banner
Der HS-Code für Banner lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.
Einreihung von Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bannern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3b: Der werbliche Bedruck (Firmenlogo, Bildmotiv) verleiht der Ware ihr wesentliches Gepräge. Das Trägermaterial (PVC-beschichtetes Gewebe, Polyester, Vliesstoff) tritt dahinter zurück. Daher erfolgt die Einreihung in Kapitel 49 (Druckerzeugnisse) und nicht in Kapitel 39 (Kunststoffe) oder Kapitel 59 (technische Textilien).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banner
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Banner dient Werbezwecken und trägt Firmenlogo, Marke oder WerbebotschaftWerbebanner, Werbefahnen, PVC-Banner, Stoffbanner mit Werbeaufdruck | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
| Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner)Verkaufskataloge und Produktkataloge | 4911.10.10.00.0 | 0 % |
| Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives BildBilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter) | 4911.91.00.90.0 | 0 % |
| Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund stehtFlaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen) | 6307.90.10.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Banner (4911) ≠ Verkaufskataloge und Produktkataloge (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner). Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banner (4911) ≠ Bilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives Bild. Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banner (4911) ≠ Flaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund steht. Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend abweichender Beschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner)Verkaufskataloge und Produktkataloge | 4911.10.10.00.0 | 0 % |
| Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives BildBilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter) | 4911.91.00.90.0 | 0 % |
| Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund stehtFlaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen) | 6307.90.10.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Banner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3175/13-1 | Werbebanner auf PVC beschichtetem Polyestergewebe – zu Werbezwecken, beidseitig vollständig mit Kunststoff beschichtet, bedruckt | 4911.10.90.00.0 |
| DE20188/11-1 | Banner aus PVC-beschichtetem Gewebe, 120x240 cm, mit Firmenlogo bedruckt, Hakenband zur Befestigung | 4911.10.90.00.0 |
| DE24835/14-1 | Werbebanner aus Vliesstoff (Polyester), 400x100 cm, mit Brauereilogo bedruckt, für Außenbereich | 4911.10.90.00.0 |
| DE3174/13-1 | Werbebanner auf Polyestergewebe, bedruckt – Gewirke aus synthetischen Chemiefasern | 4911.10.90.00.0 |
| DE3172/13-1 | Werbebanner auf Acrylat Schaum – einseitig mit geprägter Kunststofffolie überzogen | 4911.10.90.00.0 |
| DE13982/15-1 | Spannband Vollpolyester Fahnentuch, 550x75 cm, mit Metallösen, für Werbezwecke (Automobilmarke) | 4911.10.90.00.0 |
| DE20187/11-1 | Banner aus PVC-beschichtetem Gewebe, 67x245 cm, mit Firmenlogo und Bildmotiv | 4911.10.90.00.0 |
| DE6027/16-1 | Werbebanner aus Polyestergewirke, 73x163 cm, mit Modeaufnahme bedruckt | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI46996/19-1 | Banner aus Spinnstoffen, 120x300 cm/150x400 cm, mit Karabinerhaken, Firmenlogo bedruckt | 4911.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Banner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Banner mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrgenehmigung erforderlich | Für den Export von Bannern und Druckerzeugnissen ist unter bestimmten Umständen eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. |
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 oder benachbarten Codes eingereiht:
Roll-Up-Banner
4911.10.90.00.0 · 0 %
Bleistiftanspitzer
8214.10.00.00.0 · 2,7 %
Lehrbuch
4901.99.00.00.9 · 0 %
Papier-Briefumschlag
4817.10.00.00.0 · 0 %
Beschilderung
8310.00.00.00.0 · 2,7 %
Buntstift
9609.10.90.00.0 · 2,7 %
Ausweis-Jojo
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Kreide
9609.90.90.00.0 · 1,7 %
Mitgliedskarte
4911.10.90.00.0 · 0 %
