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Büro & DruckKapitel 49Stand April 2026

Zolltarifnummer für Banner

Die häufigste Zolltarifnummer für Werbebanner ist 4911.10.90.00.0 (andere Werbedrucke) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt von Material, Verwendungszweck und Aufdruck ab.

PVC-Werbebanner, Stoffbanner und Vliesstoff-Banner mit Werbeaufdruck (4911.10.90) werden als Werbedrucke eingereiht. Textilbanner ohne dominanten Werbecharakter können als Fahnen unter Position 6307 fallen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. PVC-Werbebanner 3x1m mit Ösen, Stoffbanner bedruckt Polyester ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Werbebanner werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 eingereiht. Die Position 4911 umfasst andere Drucke einschließlich Bilddrucke und Fotografien:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Banner kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banner

Der HS-Code für Werbebanner ist 4911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4911.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4911.10.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0 .

Einreihung von Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Banner können je nach Aufdruck, Material und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Werbedruck, einen Bilddruck oder eine Fahne handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banner

Banner dient Werbezwecken und trägt Firmenlogo, Marke oder Werbebotschaft

4911.10.90.00.0 0 %

Werbebanner, Werbefahnen, PVC-Banner, Stoffbanner mit Werbeaufdruck

Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner)

4911.10.10.00.0 0 %

Verkaufskataloge und Produktkataloge

Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives Bild

4911.91.00.90.0 0 %

Bilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Werbebanner (4911.10.90) ≠ Fahne/Flagge (6307.90.10)

Wenn der Werbecharakter überwiegt (Firmenlogo, Werbebotschaft), ist es ein Werbedruck (4911). Wenn der Textilcharakter überwiegt, fällt es unter Kapitel 63 als Fahne.

Werbebanner (4911.10.90) ≠ Bilddruck (4911.91)

Dekorative Bilddrucke ohne Werbebotschaft fallen unter 4911.91. Sobald ein Firmenlogo oder eine werbende Aussage vorhanden ist, gilt 4911.10.90.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Banner fallen unter Kapitel 49. Textilbanner, bei denen das Spinnstoffmaterial den Charakter bestimmt und kein dominanter Werbecharakter vorliegt, werden unter Kapitel 63 eingereiht:

Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund steht

6307.90.10.00.0 2,7 %

Flaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banner ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Aufdruck, Verwendungszweck und Beschaffenheit. Unser Tool analysiert Ihren spezifischen Banner und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Banner (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Bannern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DE3175/13-14911.10.90

Werbebanner auf PVC beschichtetem Polyestergewebe – rechteckige Zuschnitte aus beidseitig mit Kunststoff beschichtetem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, ein- oder beidseitig mit Firmennamen und Bildmotiven bedruckt, zur Aufhängung in Geschäften oder Schaufenstern

AV 1, Pos. 4911.10

DE20188/11-14911.10.90

Banner – ca. 120 × 240 cm großer Zuschnitt aus beidseitig mit PVC beschichtetem Gewebe, einseitig mit Firmenname und Modeaufnahme farbig bedruckt, an oberer Schmalseite mit Hakenband zum Befestigen, zur Aufhängung in Geschäften zu Werbezwecken

AV 1, Pos. 4911.10

DE24835/14-14911.10.90

Werbebanner – ca. 400 × 100 cm großer Zuschnitt aus Vliesstoff aus Polyester, einseitig mit Firmenlogo einer Brauerei farbig bedruckt, auf Rollen aufgemacht, für Werbezwecke im Außenbereich von Gebäuden

AV 1, Pos. 4911.10

DEBTI47586/18-14911.10.90

Zwei rechteckige Banner aus Spinnstoffen (120 × 300 cm bzw. 150 × 400 cm), entlang einer Längsseite mit mehreren Karabinerhaken aus Kunststoff für die Befestigung ausgestattet, auf der Oberfläche mit Werbeaufdruck (Firmenlogo) versehen

AV 1, Pos. 4911.10

DEBTI32547/19-14911.10.90

Rechteckiges Banner aus Spinnstoffgewebe (ca. 60 × 45 cm), schauseitig mit Markenlogo bedruckt, rückseitig mit Kunststoffschicht überzogen, an vier Ecken mit Metallösen ausgestattet, zur Aufhängung in Verkaufsräumen zu Werbezwecken

AV 1, Pos. 4911.10

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung erforderlich

Für den Export von Bannern und Druckerzeugnissen ist unter bestimmten Umständen eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Banner

Welche Zolltarifnummer hat ein Banner?

Die häufigste Zolltarifnummer für Werbebanner ist 4911.10.90.00.0 (andere Werbedrucke). Das gilt für PVC-Banner, Stoffbanner, Vliesstoff-Banner und ähnliche Werbemittel, die mit Firmenlogo oder Werbebotschaft bedruckt sind. Nicht bedruckte Textilbanner oder Fahnen können unter 6307.90.10 fallen.

Welchen HS-Code hat ein Banner?

Der HS-Code für Werbebanner ist 4911.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 4911.10.90. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist ebenfalls 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Banner?

Der Drittlandszollsatz für Werbebanner der Position 4911.10.90 beträgt 0 %. Druckerzeugnisse sind generell zollfrei – auch aus Ländern ohne Freihandelsabkommen wie China, USA oder Indien. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Werbebanner von einer Fahne zolltechnisch?

Werbebanner mit Firmenlogo oder Werbebotschaft werden als Werbedrucke eingereiht (4911.10.90, Zollsatz 0 %). Fahnen und Flaggen ohne dominanten Werbecharakter, bei denen das Textilmaterial den Charakter bestimmt, fallen unter Position 6307.90.10 (Zollsatz 2,7 %). Die Abgrenzung hängt davon ab, ob der Werbecharakter oder der Textilcharakter überwiegt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Banner verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da Werbebanner (4911.10.90) zollfrei sind und Fahnen (6307.90.10) einen Zollsatz von 2,7 % haben, kann eine falsche Einreihung zu unerwarteten Nachzahlungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Banner?

Für Werbebanner der Position 4911.10.90 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Bei der Ausfuhr kann unter bestimmten Umständen eine Genehmigung des BAFA erforderlich sein. Besondere Einfuhrmaßnahmen existieren nicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Banner?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (4911.10) oder den 8-stelligen KN-Code (4911.10.90) – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen: 4911.10.90.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Banner?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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