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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Banner: 4911.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Banner (4911.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Banner unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Banner Produktbild

Banner sind rechteckige Zuschnitte aus bedruckten Textil- oder Kunststoffmaterialien, die zu Werbezwecken im Innen- und Außenbereich aufgehängt werden. Der werbliche Bedruck gibt der Ware ihr wesentliches Gepräge (AV 3b). Daneben kommen auch andere Einreihungen in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Banner beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Banner ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Bannern hängt entscheidend vom werblichen Charakter des Bedrucks ab. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. reine Kunststofffolie ohne Bedruck) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie zur sicheren Ermittlung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banner

Der HS-Code für Banner lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.

Einreihung von Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bannern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3b: Der werbliche Bedruck (Firmenlogo, Bildmotiv) verleiht der Ware ihr wesentliches Gepräge. Das Trägermaterial (PVC-beschichtetes Gewebe, Polyester, Vliesstoff) tritt dahinter zurück. Daher erfolgt die Einreihung in Kapitel 49 (Druckerzeugnisse) und nicht in Kapitel 39 (Kunststoffe) oder Kapitel 59 (technische Textilien).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banner

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Banner dient Werbezwecken und trägt Firmenlogo, Marke oder WerbebotschaftWerbebanner, Werbefahnen, PVC-Banner, Stoffbanner mit Werbeaufdruck4911.10.90.00.0 0 %
Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner)Verkaufskataloge und Produktkataloge4911.10.10.00.0 0 %
Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives BildBilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter)4911.91.00.90.0 0 %
Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund stehtFlaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen)6307.90.10.00.0 2,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Banner (4911) ≠ Verkaufskataloge und Produktkataloge (4911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner). Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Banner (4911) ≠ Bilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter) (4911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives Bild. Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Banner (4911) ≠ Flaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen) (6307)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund steht. Für Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Gedruckter Katalog zur Produktpräsentation (kein Banner)Verkaufskataloge und Produktkataloge4911.10.10.00.0 0 %
Bildlicher Aufdruck ohne Werbebotschaft, z.B. Kunstdruck oder dekoratives BildBilddrucke und Fotografien (ohne Werbecharakter)4911.91.00.90.0 0 %
Textilbanner oder Fahne, bei der der Spinnstoffcharakter überwiegt und keine Werbebotschaft im Vordergrund stehtFlaggen und ähnliche Erzeugnisse aus Spinnstoffen (Fahnen)6307.90.10.00.0 2,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banner ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Banner (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE3175/13-1Werbebanner auf PVC beschichtetem Polyestergewebe – zu Werbezwecken, beidseitig vollständig mit Kunststoff beschichtet, bedruckt4911.10.90.00.0
DE20188/11-1Banner aus PVC-beschichtetem Gewebe, 120x240 cm, mit Firmenlogo bedruckt, Hakenband zur Befestigung4911.10.90.00.0
DE24835/14-1Werbebanner aus Vliesstoff (Polyester), 400x100 cm, mit Brauereilogo bedruckt, für Außenbereich4911.10.90.00.0
DE3174/13-1Werbebanner auf Polyestergewebe, bedruckt – Gewirke aus synthetischen Chemiefasern4911.10.90.00.0
DE3172/13-1Werbebanner auf Acrylat Schaum – einseitig mit geprägter Kunststofffolie überzogen4911.10.90.00.0
DE13982/15-1Spannband Vollpolyester Fahnentuch, 550x75 cm, mit Metallösen, für Werbezwecke (Automobilmarke)4911.10.90.00.0
DE20187/11-1Banner aus PVC-beschichtetem Gewebe, 67x245 cm, mit Firmenlogo und Bildmotiv4911.10.90.00.0
DE6027/16-1Werbebanner aus Polyestergewirke, 73x163 cm, mit Modeaufnahme bedruckt4911.10.90.00.0
DEBTI46996/19-1Banner aus Spinnstoffen, 120x300 cm/150x400 cm, mit Karabinerhaken, Firmenlogo bedruckt4911.10.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Banner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Banner mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung erforderlichFür den Export von Bannern und Druckerzeugnissen ist unter bestimmten Umständen eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich.
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Banner

Welche Zolltarifnummer hat Banner?

Banner werden unter der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Werbedrucke und Werbeschriften, die nicht als Verkaufskataloge gelten. Die Einreihung basiert auf dem werblichen Charakter des Bedrucks, der der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt.

Welchen HS-Code hat Banner?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Banner lautet 491110. Er bezeichnet Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Auf dieser 6-stelligen Ebene erfolgt die internationale Klassifizierung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Banner?

Der Drittlandszollsatz für Banner beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Banner zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bannern erfolgt zu Verkaufskatalogen (Alternative 4911.10.10.00.0) und zu technischen Textilien (Kapitel 59) sowie Kunststofffolien (Kapitel 39). Entscheidend ist der werbliche Bedruck, der die Ware als Druckerzeugnis des Kapitels 49 qualifiziert.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Banner verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Banner?

Für die Einfuhr von Bannern bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU gelten jedoch eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) und eine Beschränkung (Code 467), die eine Genehmigung des BAFA erforderlich machen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Banner?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Banner lautet 4911.10.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 491110, der 8-stelligen KN 49111090 und dem 10-stelligen TARIC-Code 4911109000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Banner?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte relevante Änderung für Banner erfolgte mit der Einführung des HS 2022. Aktuelle Änderungen sind auf der TARIC-Website der EU einsehbar.

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