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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mitgliedskarte: 4911.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mitgliedskarte (4911.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mitgliedskarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mitgliedskarte Produktbild

Eine Mitgliedskarte ist eine bedruckte Kunststoffkarte im Scheckkartenformat (ca. 85 × 54 mm), beidseitig farbig bedruckt, ohne Magnetstreifen oder integrierte Schaltung. Sie dient als Mitgliedsausweis, Kundenkarte oder Clubkarte zur Identifikation und Kundenbindung – und gilt zolltariflich als Werbedruck. Die Ware ist ein Erzeugnis des grafischen Gewerbes aus Kapitel 49. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Mitgliedskarte beschreiben: Material (Kunststoff/Papier), Funktion (Identifikation/Werbung), Ausstattung (Magnetstreifen/Chip?)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 gilt für die typische werblich genutzte Mitgliedskarte aus Kunststoff ohne Magnetstreifen oder Chip. Abweichende Ausstattungen (z. B. eingebetteter RFID-Chip) können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit dem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mitgliedskarte

Der HS-Code für Mitgliedskarte lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.

Einreihung von Mitgliedskarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung der Mitgliedskarte sind keine spezifischen AV-Codes in Kraft. Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV 1 bis 6) sind anzuwenden. Maßgeblich ist der Werbecharakter der Karte.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mitgliedskarte

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke, andere – Auffangposition für bedruckte Karten ohne primären Werbecharakter

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4911.10.90 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4911.99.00 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mitgliedskarte (4911) ≠ Andere Drucke, andere – Auffangposition für bedruckte Karten ohne primären Werbecharakter (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mitgliedskarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mitgliedskarte (4911) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Ande)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Mitgliedskarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mitgliedskarte (4911) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Ande)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Mitgliedskarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihre Ware nicht unter die genannten Positionen fallen, prüfen Sie folgende Kapitel:

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke, andere – Auffangposition für bedruckte Karten ohne primären Werbecharakter

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4911.99.00 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mitgliedskarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mitgliedskarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI11421/23-14911.10.90.00.0
Bedruckte Kunststoffkarten (Mitgliedskarten, Kundenkarten, VIP-Karten), Offsetdruck auf PVC
DEK/643/08-14911.99.00.00.0
Bedruckte PVC-Karten, Mitgliedskarten für Verbände, Vereine
DE15416/11-44911.99.00.00.0
Membership Card aus Kunststoff
DEBTI25539/22-14911.99.00.00.0
Kundenkarten aus Kunststoff/Pappe
DEBTI11421/23-14911.10.90.00.0
Bedruckte Kunststoffkarten mit Firmenlogo und Werbetext
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr Zollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner für Mitgliedskarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Mitgliedskarte auf Basis der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 mit dem interaktiven Rechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr Zollsätze

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mitgliedskarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Mitgliedskarte?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine typische werblich genutzte Mitgliedskarte aus Kunststoff ist 4911.10.90.00.0 (Werbedrucke, andere). Sie wird in Kapitel 49 als Druckerzeugnis des grafischen Gewerbes eingereiht. Abweichungen sind möglich, wenn die Karte einen Chip enthält oder ausschließlich der Identifikation ohne Werbezweck dient; dann kommt die Auffangposition 4911.99.00.00.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat eine Mitgliedskarte?

Der HS-Code für Mitgliedskarten lautet 491110. Er bezeichnet auf sechsstelliger Ebene Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Die Einreihung als Werbedruck ist die aktuell gültige Auffassung der Zollverwaltung, gestützt durch verbindliche Zolltarifauskünfte aus dem Jahr 2023.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Mitgliedskarte?

Der Drittlandszollsatz für Mitgliedskarten der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert erhoben wird.

Wie unterscheidet sich eine Mitgliedskarte zolltechnisch?

Zolltechnisch erfolgt die Abgrenzung vor allem zu Chipkarten (z. B. 8523.52.00.00.0), die eine integrierte Schaltung enthalten, und zu Ausweishaltern aus Kunststoff (3926.90.97.90.0), die als Kunststoffware und nicht als Druckerzeugnis gelten. Die Alternative für eine Mitgliedskarte ohne Werbezweck ist die Auffangposition 4911.99.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Mitgliedskarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verspätungszuschlägen oder sogar bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen. Auch eine falsche Angabe in der Zollanmeldung kann als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden. Im Export können zudem Ausfuhrgenehmigungspflichten umgangen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mitgliedskarten?

Für die Einfuhr von Mitgliedskarten gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr sind jedoch die Maßnahmen 467 (Beschränkung bei der Ausfuhr) und 473 (Ausfuhrgenehmigung) zu beachten. Diese betreffen die Ausfuhr in Drittländer und erfordern je nach Fall eine Genehmigung des BAFA.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Mitgliedskarte?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Mitgliedskarte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen), dem TARIC-Code (10 Stellen) und der abschließenden nationalen Unterteilung (11. Stelle) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mitgliedskarten?

Die Zolltarifnummern für Druckerzeugnisse des Kapitels 49 sind in den letzten Jahren stabil geblieben. Die Einreihung von Mitgliedskarten hat sich durch die aktuelle vZTA DEBTI11421/23-1 von der Auffangposition 4911.99.00.00.0 auf die spezifischere Werbedruck-Position 4911.10.90.00.0 verschoben. Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres durch TARIC-Änderungen auf.

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