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Büro & DruckKapitel 83Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Beschilderung: 8310.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Beschilderung (8310.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Beschilderung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Beschilderung Produktbild

Beschilderung umfasst Hinweisschilder, Namensschilder, Türschilder und ähnliche Erzeugnisse aus unedlen Metallen. Die genaue Einreihung hängt vom Material und der Funktion ab.

Beschilderung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 ist im Abschnitt XV (Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus) und im Kapitel 83 (Verschiedene Waren aus unedlen Metallen) eingeordnet.

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 83 - VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8310 0000 00 0 - Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position|9405

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung kann je nach Material und Ausführung abweichen. Nutzen Sie unseren für eine genaue Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beschilderung

Der HS-Code für Beschilderung lautet 8310.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8310.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8310.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8310.00.00.00.0.

Einreihung von Beschilderung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. AV 6 bestimmt, dass für die Einreihung auf der untersten Gliederungsebene der Kombinierten Nomenklatur die Codes der Unterpositionen maßgeblich sind. Für Beschilderung aus unedlen Metallen ist die Position 8310 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beschilderung

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 2,7 %

Andere Drucke – für Schilder aus Papier/Karton, z.B. Warnschilder auf Papierplatten (vZTA DEBTI26833/24-1)

Alternative Einreihung

3926.10.00.00.0 2,7 %

Büro- oder Schulartikel aus Kunststoffen – für Kunststoffschilder ohne Metall

Alternative Einreihung

9405.59.00.00.0 2,7 %

Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder mit Lichtquelle – ausdrücklich von 8310 ausgenommen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Beschilderung (8310) ≠ Andere Drucke – für Schilder aus Papier/Karton, z.B. Warnschilder auf Papierplatten (vZTA DEBTI26833/24-1) (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschilderung bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Beschilderung (8310) ≠ Büro- oder Schulartikel aus Kunststoffen – für Kunststoffschilder ohne Metall (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschilderung bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Beschilderung (8310) ≠ Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder mit Lichtquelle – ausdrücklich von 8310 ausgenommen (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschilderung bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere bei beleuchteten oder nichtmetallischen Schildern in Betracht:

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 2,7 %

Andere Drucke – für Schilder aus Papier/Karton, z.B. Warnschilder auf Papierplatten (vZTA DEBTI26833/24-1)

Alternative Einreihung

3926.10.00.00.0 2,7 %

Büro- oder Schulartikel aus Kunststoffen – für Kunststoffschilder ohne Metall

Alternative Einreihung

9405.59.00.00.0 2,7 %

Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder mit Lichtquelle – ausdrücklich von 8310 ausgenommen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Beschilderung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Beschilderung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI22073/17-18310.00.00.00.0
Schilder aus unedlen Metallen (Stahl, Messing, Aluminium) für Namens-, Firmen- und Hinweisschilder
DEK/238/08-18310.00.00.00.0
Beschilderung – quadratische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl als Hinweisschild
DE17667/11-18310.00.00.00.0
Ausstellungsbeschilderung aus Aluminium und Kunststoff
DEBTI38330/23-18310.00.00.00.0
Hinweisschilder aus unedlem Metall mit Informationscharakter (Abgrenzung zu 8306)
DE12830/16-18310.00.00.00.0
Gewinkelte Hinweisschilder aus Aluminium für Aufzugtüren
DE6192/10-18310.00.00.00.0
Werbeschilder aus Aluminium mit Kunststoffkern
DEBTI26181/22-18310.00.00.00.0
Typenschilder aus Aluminium
DEBTI29307/24-18310.00.00.00.0
Gusseisen-Schilder mit erhabenen Schriftzügen – Abgrenzung zu 8306
DEBTI26833/24-14911.99.00.00.0
Warn-/Gebots-/Verbotsschilder aus Papierplatten (Ausnahme – fällt unter 4911, nicht 8310)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Beschilderung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Beschilderungen

Welche Zolltarifnummer hat Beschilderung?

Die zolltarifliche Einreihung von Beschilderung erfolgt unter der Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0. Diese Nummer gilt für Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder aus unedlen Metallen, sofern es sich nicht um Leuchtschilder der Position 9405 handelt.

Welchen HS-Code hat Beschilderung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Beschilderung lautet 831000. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Beschilderung?

Der Drittlandszollsatz für Beschilderung der Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Beschilderung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Beschilderung erfolgt vor allem zum Material und zur Funktion. Schilder aus Papier oder Karton fallen unter Position 4911 (Drucke), Kunststoffschilder ohne Metall unter 3926. Leuchtschilder mit fester Lichtquelle sind Position 9405. Eine Alternative zu 8310 ist daher immer materialabhängig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Beschilderung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem kann die Warenabfertigung gestoppt werden, bis die korrekte Einreihung nachgewiesen ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Beschilderung?

Für Beschilderung der Position 8310 gibt es keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die für den Bau oder die Ausrüstung von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung, Maßnahme 119). Diese ermöglicht eine zollfreie Einfuhr unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Beschilderung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Beschilderung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8310.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (831000), der 8-stelligen KN (83100000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8310000000) sowie einer elften Prüfziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Beschilderung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Für Beschilderung der Position 8310 gab es in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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