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Büro & DruckKapitel 94Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Banner-Ständer: 9403.20.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Banner-Ständer (9403.20.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Banner-Ständer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Banner-Ständer Produktbild

Banner-Ständer bestehen charakterbestimmend aus einem Aluminiumgestell (Standfuß, Stange, Klemmprofile) und werden typischerweise zerlegt in einer Transporttasche geliefert. Das Werbemedium (Banner) ist nicht notwendigerweise enthalten. Für die Einreihung entscheidend ist das Metallgestell, das dem Erzeugnis Stabilität verleiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Banner-Ständer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 ist in der folgenden Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  • Position: 9403 - Andere Möbel und Teile davon
  • Unterposition: 9403 20 - andere Metallmöbel
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9403 2080 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um sicherzugehen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banner-Ständer

Der HS-Code für Banner-Ständer lautet 9403.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9403.20.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9403.20.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9403.20.80.00.0.

Einreihung von Banner-Ständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banner-Ständer

Alternative Einreihung

9620.00.91.10.0 0 %

Einhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620)

Alternative Einreihung

9403.70.00.00.0 0 %

Kunststoffmöbel

Alternative Einreihung

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke (andere)

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilddrucke (andere)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Banner-Ständer (9403) ≠ Einhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620) (9620)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Banner-Ständer (9403) ≠ Kunststoffmöbel (9403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Banner-Ständer (9403) ≠ Werbedrucke (andere) (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

9620.00.91.10.0 0 %

Einhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620)

Alternative Einreihung

9403.70.00.00.0 0 %

Kunststoffmöbel

Alternative Einreihung

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke (andere)

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilddrucke (andere)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banner-Ständer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Banner-Ständer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE18285/16-19403.20.80.00.0
Rollup System Budget - Präsentationsständer aus Aluminium, bestehend aus Aluminiumkassette mit Stellfüßen und zusammensteckbarer Stange, zur Aufnahme eines Banners. 5 kg, 2,15 m Höhe.
DE19706/16-19403.20.80.00.0
Roll-Banner - Präsentationsständer aus Aluminium, bestehend aus Kassette mit Stellfüßen und Stange, bis 2,03 m Höhe.
DE19705/16-19403.20.80.00.0
L-Banner - Präsentationsständer aus Aluminium, Standfuß, dreiteilige Stange, waagerechte Klemmprofile, 198 cm Höhe.
DE6847/14-19403.20.80.00.0
Rollkassetten-Ständer aus Aluminium mit Stangen und Klemmschiene als Werbeträger, 86,5 x 213 cm.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Banner-Ständer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Banner-Ständer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Banner-Ständer

Welche Zolltarifnummer hat ein Banner-Ständer?

Ein Banner-Ständer wird unter der Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Präsentationsständer aus Metall, die als Werbeträger dienen. Die Einreihung basiert auf dem charakterbestimmenden Aluminiumgestell, das dem Ständer Stabilität verleiht. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) wie DE18285/16-1 bestätigen diese Einreihung.

Welchen HS-Code hat ein Banner-Ständer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Banner-Ständer lautet 9403.20. Dieser 6-stellige Code erfasst andere Metallmöbel. Die ersten vier Ziffern 9403 stehen für die Position 'Andere Möbel und Teile davon'. Die Unterposition 9403.20 spezifiziert 'andere Metallmöbel', zu denen Banner-Ständer aufgrund ihres Metallgestells gehören.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Banner-Ständer?

Der Drittlandszollsatz für Banner-Ständer unter der Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 beträgt 0,00 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich ein Banner-Ständer zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Banner-Ständers erfolgt vor allem gegenüber Einhandständern (Position 9620) und Kunststoffmöbeln (9403.70). Eine Alternative zur Einreihung als Metallmöbel wäre nur bei überwiegendem Kunststoffanteil gegeben. Entscheidend ist das Material des Gestells: Aluminium führt zu 9403.20, Kunststoff zu 9403.70.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Banner-Ständer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Zollabfertigung zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Banner-Ständer?

Ja, für Banner-Ständer unter 9403.20.80.00.0 gilt ein Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Maßnahme 705). Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Maßnahme 119), die für Banner-Ständer jedoch regelmäßig nicht relevant ist. Bei der Ausfuhr sind Dual-Use-Genehmigungen möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Banner-Ständer?

Die Zolltarifnummer für einen Banner-Ständer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9403.20.80.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9403.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9403.20.80) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9403.20.80.00) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Banner-Ständer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die EU aktualisiert die KN jährlich zum 1. Januar. Für Banner-Ständer ist die Position 9403 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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