Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 ist in der folgenden Hierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9403 - Andere Möbel und Teile davon
- Unterposition: 9403 20 - andere Metallmöbel
Zolltarifnummer: 9403 2080 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um sicherzugehen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banner-Ständer
Der HS-Code für Banner-Ständer lautet 9403.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9403.20.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9403.20.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9403.20.80.00.0.
Einreihung von Banner-Ständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banner-Ständer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620) | 9620.00.91.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKunststoffmöbel | 9403.70.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke (andere) | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBilddrucke (andere) | 4911.91.00.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Banner-Ständer (9403) ≠ Einhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620) (9620) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banner-Ständer (9403) ≠ Kunststoffmöbel (9403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banner-Ständer (9403) ≠ Werbedrucke (andere) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banner-Ständer bleibt die Zolltarifnummer 9403.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinhandständer und -stäbe aus Kunststoff (Position 9620) | 9620.00.91.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKunststoffmöbel | 9403.70.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke (andere) | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBilddrucke (andere) | 4911.91.00.90.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banner-Ständer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Banner-Ständer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18285/16-1 | Rollup System Budget - Präsentationsständer aus Aluminium, bestehend aus Aluminiumkassette mit Stellfüßen und zusammensteckbarer Stange, zur Aufnahme eines Banners. 5 kg, 2,15 m Höhe. | 9403.20.80.00.0 |
| DE19706/16-1 | Roll-Banner - Präsentationsständer aus Aluminium, bestehend aus Kassette mit Stellfüßen und Stange, bis 2,03 m Höhe. | 9403.20.80.00.0 |
| DE19705/16-1 | L-Banner - Präsentationsständer aus Aluminium, Standfuß, dreiteilige Stange, waagerechte Klemmprofile, 198 cm Höhe. | 9403.20.80.00.0 |
| DE6847/14-1 | Rollkassetten-Ständer aus Aluminium mit Stangen und Klemmschiene als Werbeträger, 86,5 x 213 cm. | 9403.20.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Banner-Ständer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Banner-Ständer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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