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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung: 8430.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung (8430.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bergbauausrüstung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bergbauausrüstung Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Bergbauausrüstung richtet sich nach der spezifischen Funktion und Bauart. Selbstfahrende Abbaumaschinen wie Surface Miner, Schaufelradbagger und Tunnelbohrmaschinen fallen unter die Position 8430. Für stationäre Maschinen, Fördertechnik oder Aufbereitungsanlagen kommen andere Codes in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bergbauausrüstung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8430 - Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
  • Unterposition: 8430 31 - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8430 3100 00 0 - selbstfahrend

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach konkreter Ausführung der Bergbauausrüstung abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung

Der HS-Code für Bergbauausrüstung lautet 8430.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8430.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8430.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8430.31.00.00.0.

Einreihung von Bergbauausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bergbauausrüstung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei funktionellen Einheiten. Die Position 8430 erfasst Maschinen, deren Hauptfunktion das Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung

Alternative Einreihung

8430.39.00.00.0 0 %

andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen

Alternative Einreihung

8430.41.00.00.0 0 %

selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte

Alternative Einreihung

8428.31.00.00.0 0 %

Stetigförderer für Arbeiten unter Tage

Alternative Einreihung

8474.20.00.00.0 0 %

Maschinen zum Zerkleinern oder Mahlen von mineralischen Stoffen

Alternative Einreihung

8474.10.00.00.0 0 %

Maschinen zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen von mineralischen Stoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bergbauausrüstung (8430) ≠ andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen (8430)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bergbauausrüstung (8430) ≠ selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte (8430)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bergbauausrüstung (8430) ≠ Stetigförderer für Arbeiten unter Tage (8428)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 8430 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für Bergbauausrüstung relevant sein, insbesondere wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion hat.

Alternative Einreihung

8430.39.00.00.0 0 %

andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen

Alternative Einreihung

8430.41.00.00.0 0 %

selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte

Alternative Einreihung

8428.31.00.00.0 0 %

Stetigförderer für Arbeiten unter Tage

Alternative Einreihung

8474.20.00.00.0 0 %

Maschinen zum Zerkleinern oder Mahlen von mineralischen Stoffen

Alternative Einreihung

8474.10.00.00.0 0 %

Maschinen zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen von mineralischen Stoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bergbauausrüstung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37107/24-18430.31.00.00.0
Surface Miner zum Gewinnen von Rohstoffen wie Kohle, Gips, Salz, Phosphat, Bauxit oder Kalkstein im Tagebau
DEBTI32922/24-18430.31.00.00.0
Schaufelradbagger für Abbau- und Erdbewegungsarbeiten im Tagebau
DE5764/10-68430.31.00.00.0
Offene Grippermaschine (Tunnelbohrmaschine) zum Bohren von Tunneln in Hartgestein
DE5764/10-48430.31.00.00.0
Doppelschildmaschine (Tunnelbohrmaschine)
DE5764/10-38430.31.00.00.0
Erddruckschildmaschine (Tunnelbohrmaschine)
DEBTI2621/20-18430.31.00.00.0
Tunnelbohrmaschine, nicht selbstfahrend
DEBTI44525/22-18430.31.00.00.0
Förderbandanlage für den Untertagebetrieb
DEM/6653/09-18430.31.00.00.0
Schüttelsiebmaschine zum Reinigen von Bohrspülungen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Bergbauausrüstung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bergbauausrüstung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bergbauausrüstungen

Welche Zolltarifnummer hat Bergbauausrüstung?

Die zolltarifliche Einreihung von Bergbauausrüstung hängt von der konkreten Funktion und Bauart ab. Selbstfahrende Abbaumaschinen wie Surface Miner, Schaufelradbagger und Tunnelbohrmaschinen fallen unter die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0. Für nicht selbstfahrende Maschinen, Förderbänder oder Aufbereitungsanlagen gelten andere Codes.

Welchen HS-Code hat Bergbauausrüstung?

Der HS-Code (6-stellig) für selbstfahrende Abbaumaschinen lautet 843031. Er umfasst Schrämmaschinen, andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und Streckenvortriebsmaschinen. Die ersten vier Stellen 8430 stehen für Maschinen zur Erdbewegung und zum Abbau von Mineralien.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bergbauausrüstung?

Für die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 beträgt der Drittlandszollsatz 0 %. Das gilt für Einfuhren aus allen Drittländern wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Bergbauausrüstung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Selbstfahrfähigkeit, Hauptfunktion und Verwendungszweck. Stationäre Abbaumaschinen fallen unter 8430.39, reine Bohrmaschinen unter 8430.41/49, Förderbänder unter 8428.31 und Aufbereitungsmaschinen unter 8474. Eine Alternative zur selbstfahrenden Abbaumaschine ist die nicht selbstfahrende Variante, wenn die Maschine nicht eigenständig verfahrbar ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für reibungslose Importe.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bergbauausrüstung?

Für die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 besteht eine Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) nach Maßnahme 724. Sofern die Maschine Kältemittel oder andere F-Gase enthält, ist eine Quotenregelung und Anmeldepflicht zu beachten. Für die Ausfuhr gilt eine entsprechende Kontrolle (Maßnahme 765).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für selbstfahrende Abbaumaschinen lautet 8430.31.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 843031, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 84303100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8430310000. Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bergbauausrüstung?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Bergbauausrüstung unter Position 8430 sind in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen bekannt. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen frühzeitig zu erkennen.

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