Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8430 - Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
- Unterposition: 8430 31 - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen
Zolltarifnummer: 8430 3100 00 0 - selbstfahrend
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach konkreter Ausführung der Bergbauausrüstung abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung
Der HS-Code für Bergbauausrüstung lautet 8430.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8430.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8430.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8430.31.00.00.0.
Einreihung von Bergbauausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bergbauausrüstung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei funktionellen Einheiten. Die Position 8430 erfasst Maschinen, deren Hauptfunktion das Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung
Alternative Einreihung
andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen
Alternative Einreihung
selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte
Alternative Einreihung
Stetigförderer für Arbeiten unter Tage
Alternative Einreihung
Maschinen zum Zerkleinern oder Mahlen von mineralischen Stoffen
Alternative Einreihung
Maschinen zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen von mineralischen Stoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bergbauausrüstung (8430) ≠ andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen (8430)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bergbauausrüstung (8430) ≠ selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte (8430)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bergbauausrüstung (8430) ≠ Stetigförderer für Arbeiten unter Tage (8428)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 8430 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für Bergbauausrüstung relevant sein, insbesondere wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion hat.
Alternative Einreihung
andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen
Alternative Einreihung
selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte
Alternative Einreihung
Stetigförderer für Arbeiten unter Tage
Alternative Einreihung
Maschinen zum Zerkleinern oder Mahlen von mineralischen Stoffen
Alternative Einreihung
Maschinen zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen von mineralischen Stoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bergbauausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Bergbauausrüstung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bergbauausrüstung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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Pellet-Maschine
8479.30.10.00.0 · 1,7 %
Kunststoff-Stopfen
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Gehäuse-Baugruppe
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Stahl-Gehäuse
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Spannzange
8466.10.20.00.0 · 1,2 %
