Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAndere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer8430
- UnterpositionSchrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen843031
- Zolltarifnummerselbstfahrend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung
Der HS-Code für Bergbauausrüstung lautet 8430.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8430.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8430.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8430.31.00.00.0.
Einreihung von Bergbauausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bergbauausrüstung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei funktionellen Einheiten. Die Position 8430 erfasst Maschinen, deren Hauptfunktion das Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bergbauausrüstung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen | 8430.39.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungselbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte | 8430.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungStetigförderer für Arbeiten unter Tage | 8428.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Zerkleinern oder Mahlen von mineralischen Stoffen | 8474.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen von mineralischen Stoffen | 8474.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bergbauausrüstung (8430) ≠ andere (nicht selbstfahrend) - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen (8430) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bergbauausrüstung (8430) ≠ selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte (8430) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bergbauausrüstung (8430) ≠ Stetigförderer für Arbeiten unter Tage (8428) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bergbauausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bergbauausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI37107/24-1 | Surface Miner zum Gewinnen von Rohstoffen wie Kohle, Gips, Salz, Phosphat, Bauxit oder Kalkstein im Tagebau | 8430.31.00.00.0 |
| DEBTI32922/24-1 | Schaufelradbagger für Abbau- und Erdbewegungsarbeiten im Tagebau | 8430.31.00.00.0 |
| DE5764/10-6 | Offene Grippermaschine (Tunnelbohrmaschine) zum Bohren von Tunneln in Hartgestein | 8430.31.00.00.0 |
| DE5764/10-4 | Doppelschildmaschine (Tunnelbohrmaschine) | 8430.31.00.00.0 |
| DE5764/10-3 | Erddruckschildmaschine (Tunnelbohrmaschine) | 8430.31.00.00.0 |
| DEBTI2621/20-1 | Tunnelbohrmaschine, nicht selbstfahrend | 8430.31.00.00.0 |
| DEBTI44525/22-1 | Förderbandanlage für den Untertagebetrieb | 8430.31.00.00.0 |
| DEM/6653/09-1 | Schüttelsiebmaschine zum Reinigen von Bohrspülungen | 8430.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Bergbauausrüstung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bergbauausrüstung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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