Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Bitcoin-Miner wird im Zolltarif von der breiten Warenklasse über das Kapitel bis zur spezifischen Zolltarifnummer eingeordnet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8471 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Bitcoin-Minern ist nicht trivial. Moderne Stand-Alone-Geräte fallen unter 8471.90.00.00.0, netzwerkgebundene Erweiterungseinheiten dagegen unter 8471.80.00.00.0. Nutzen Sie das interaktive Klassifizierungstool für eine schnelle Vorprüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner
Der HS-Code für Bitcoin-Miner lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.
Einreihung von Bitcoin-Miner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Bitcoin-Miners folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner
Alternative Einreihung
andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Alternative Einreihung
Verarbeitungseinheiten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bitcoin-Miner (8471) ≠ andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bitcoin-Miner (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs kommt bei Bitcoin-Minern nicht in Betracht, da sie ausschließlich der Datenverarbeitung dienen.
Alternative Einreihung
andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Alternative Einreihung
Verarbeitungseinheiten
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bitcoin-Miner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bitcoin-Miner, im Wesentlichen bestehend aus einem Kontrollboard mit Prozessor, Speicher und Netzwerkbausteinen sowie mehreren Hashboards und Kühlkörpern in einem 32 x 13 x 19 cm großen Gehäuse mit zwei Lüftern sowie einer Ethernet-Schnittstelle und mehreren PCIe-Stromanschlüssen. Das Erzeugnis dient als... Mehr anzeigenBitcoin-Miner, im Wesentlichen bestehend aus einem Kontrollboard mit Prozessor, Speicher und Netzwerkbausteinen sowie mehreren Hashboards und Kühlkörpern in einem 32 x 13 x 19 cm großen Gehäuse mit zwei Lüftern sowie einer Ethernet-Schnittstelle und mehreren PCIe-Stromanschlüssen. Das Erzeugnis dient als Stand-Alone-Gerät nach Anschluss an ein entsprechendes Netzteil zum Generieren von Bitcoins. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zoll und Einfuhrabgaben berechnen
Bitcoin-Miner unterliegen einem Drittlandszollsatz von 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Unser Zollrechner ermittelt die genauen Einfuhrabgaben für Ihr Herkunftsland.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Tasterkappe
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I/o-Box
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Digital-Bilderrahmen
8528.59.00.90.0 · 14 %
Ddr5-Ram
8473.30.20.00.0 · 0,0 %
Netzwinkelstecker
8536.69.90.99.0 · 2,3 %
Gateway
8517.62.00.00.0 · 0 %
Chip-Spule
8504.50.00.00.0 · 0 %
Pö-Injektor
8504.40.83.90.0 · 0 %
Touch-Display
8524.91.00.00.0 · 0 %
