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Industrieelektronik und SteuerungstechnikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner: 8471.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner (8471.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bitcoin-Miner unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bitcoin-Miner Produktbild

Bitcoin-Miner sind ASIC-basierte Rechengeräte zur Durchführung von SHA-256-Hash-Berechnungen. Die Einreihung hängt entscheidend von der Bauart als Stand-Alone-Gerät mit eigenem Kontrollboard und Ethernet-Anschluss ab. Eine abweichende Einreihung ist für netzwerkgebundene Miner ohne eigenständige Rechenlogik möglich – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bitcoin-Miner beschreiben: Bauform, Schnittstellen, ASIC-Typ, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Bitcoin-Miner wird im Zolltarif von der breiten Warenklasse über das Kapitel bis zur spezifischen Zolltarifnummer eingeordnet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Bitcoin-Minern ist nicht trivial. Moderne Stand-Alone-Geräte fallen unter 8471.90.00.00.0, netzwerkgebundene Erweiterungseinheiten dagegen unter 8471.80.00.00.0. Nutzen Sie das interaktive Klassifizierungstool für eine schnelle Vorprüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner

Der HS-Code für Bitcoin-Miner lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.

Einreihung von Bitcoin-Miner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Bitcoin-Miners folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner

Alternative Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Alternative Einreihung

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bitcoin-Miner (8471) ≠ andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bitcoin-Miner (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs kommt bei Bitcoin-Minern nicht in Betracht, da sie ausschließlich der Datenverarbeitung dienen.

Alternative Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Alternative Einreihung

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bitcoin-Miner (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI4160/18-18471.90.00.00.0
Bitcoin-Miner, im Wesentlichen bestehend aus einem Kontrollboard mit Prozessor, Speicher und Netzwerkbausteinen sowie mehreren Hashboards und Kühlkörpern in einem 32 x 13 x 19 cm großen Gehäuse mit zwei Lüftern sowie einer Ethernet-Schnittstelle und mehreren PCIe-Stromanschlüssen. Das Erzeugnis dient als... Mehr anzeigen
DE1737/16-18471.80.00.00.0
Bitcoin-Miner, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit Lüfter, Stromversorgungs- und Netzwerkanschluss. Über den Netzwerkanschluss wird das Gerät unmittelbar an einen Computer angeschlossen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zoll und Einfuhrabgaben berechnen

Bitcoin-Miner unterliegen einem Drittlandszollsatz von 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Unser Zollrechner ermittelt die genauen Einfuhrabgaben für Ihr Herkunftsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner

Welche Zolltarifnummer hat ein Bitcoin-Miner?

Bitcoin-Miner werden als sonstige Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen unter die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 (TARIC-Code 8471900000) eingereiht. Diese Einreihung gilt für Stand-Alone-ASIC-Miner mit eigenem Kontrollboard und Ethernet-Schnittstelle.

Welchen HS-Code hat ein Bitcoin-Miner?

Der HS-Code (6-stellig) für Bitcoin-Miner lautet 847190. Er fällt damit in das Kapitel 84 (Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte) unter die Position 8471 (Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bitcoin-Miner?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Bitcoin-Miner der Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Aufgrund von Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auch bei 0 % bleiben.

Wie unterscheidet sich ein Bitcoin-Miner zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Bauart: Stand-Alone-Geräte mit eigenem Kontrollboard fallen unter 8471.90, netzwerkgebundene Erweiterungseinheiten unter 8471.80. Eine Alternative zur Prüfung ist die ältere Einreihung als sonstige Einheit der automatischen Datenverarbeitung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Bitcoin-Miner verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nacherhebungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder Bußgelder zur Folge haben. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bitcoin-Miner?

Für die Einfuhr von Bitcoin-Minern gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Exportseitig ist jedoch eine Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (Code 478) zu prüfen, da leistungsfähige ASIC-Miner unter die Dual-Use-Verordnung fallen können. Eine Aussetzung (Code 117) für Schiffs- und Bohrplattformausrüstung ist vorhanden, aber für Miner nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner lautet 8471.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 847190, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 84719000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8471900000 sowie einer abschließenden dritten und vierten Ergänzungscode-Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bitcoin-Miner?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die aktuelle Einreihung unter 8471.90 ist seit der vZTA DEBTI4160/18-1 stabil. Bei neuen Gerätegenerationen ist eine Überprüfung der Einreihung empfehlenswert.

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