Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Bitcoin-Miner wird im Zolltarif von der breiten Warenklasse über das Kapitel bis zur spezifischen Zolltarifnummer eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner
Der HS-Code für Bitcoin-Miner lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.
Einreihung von Bitcoin-Miner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Bitcoin-Miners folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bitcoin-Miner
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen | 8471.80.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVerarbeitungseinheiten | 8471.50.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bitcoin-Miner (8471) ≠ andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bitcoin-Miner (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitcoin-Miner bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bitcoin-Miner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI4160/18-1 | Bitcoin-Miner, im Wesentlichen bestehend aus einem Kontrollboard mit Prozessor, Speicher und Netzwerkbausteinen sowie mehreren Hashboards und Kühlkörpern in einem 32 x 13 x 19 cm großen Gehäuse mit zwei Lüftern sowie einer Ethernet-Schnittstelle und mehreren PCIe-Stromanschlüssen. Das Erzeugnis dient als... Mehr anzeigenBitcoin-Miner, im Wesentlichen bestehend aus einem Kontrollboard mit Prozessor, Speicher und Netzwerkbausteinen sowie mehreren Hashboards und Kühlkörpern in einem 32 x 13 x 19 cm großen Gehäuse mit zwei Lüftern sowie einer Ethernet-Schnittstelle und mehreren PCIe-Stromanschlüssen. Das Erzeugnis dient als Stand-Alone-Gerät nach Anschluss an ein entsprechendes Netzteil zum Generieren von Bitcoins. Weniger anzeigen | 8471.90.00.00.0 |
| DE1737/16-1 | Bitcoin-Miner, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Metallgehäuse mit Lüfter, Stromversorgungs- und Netzwerkanschluss. Über den Netzwerkanschluss wird das Gerät unmittelbar an einen Computer angeschlossen. | 8471.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zoll und Einfuhrabgaben berechnen
Bitcoin-Miner unterliegen einem Drittlandszollsatz von 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Unser Zollrechner ermittelt die genauen Einfuhrabgaben für Ihr Herkunftsland.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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