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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blasmaschine: 8477.30.00.00.0

Hier finden Sie die zolltarifliche Einreihung für Blasmaschinen (Streckblasmaschinen, Flaschenblasmaschinen) sowie alle relevanten Zollsätze, Maßnahmen und verbindlichen Zolltarifauskünfte.

Blasmaschine Produktbild

Blasmaschinen dienen der Herstellung von Hohlkörpern aus Kunststoff, insbesondere PET-Flaschen, durch Blasformen. Die Maschine erhitzt Vorformlinge und bläst sie mittels Druckluft in einer Blasform zur endgültigen Form auf. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in die Position 8477 als Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Blasmaschine eingeben...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8477 - Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8477 3000 00 0 - Blasformmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für Blasmaschinen, die Vorformlinge durch Blasformen zu Hohlkörpern verarbeiten. Abweichende Bauarten oder kombinierte Funktionen können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Maschine prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blasmaschine

Der HS-Code für Blasmaschine lautet 8477.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8477.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8477.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8477.30.00.00.0.

Einreihung von Blasmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind Blasmaschinen nach ihrem Wortlaut in Position 8477 einzureihen, da sie Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen sind. Die Unterposition 847730 erfasst spezifisch Blasformmaschinen. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 847730 gegenüber der allgemeineren Position 847751 (andere Formmaschinen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blasmaschine

Alternative Einreihung

8477.10.00.00.0 1,7 %

Spritzgießmaschinen – für Spritzgussverfahren, nicht für Blasformen

Alternative Einreihung

8477.20.00.00.0 1,7 %

Extruder – kontinuierliches Austragsverfahren

Alternative Einreihung

8477.40.00.00.0 1,7 %

Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen

Alternative Einreihung

8477.51.00.00.0 1,7 %

andere Maschinen und Apparate zum Formen – Auffangposition

Alternative Einreihung

8477.90.80.00.0 1,7 %

Teile für Blasformmaschinen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Blasmaschine (8477) ≠ Spritzgießmaschinen – für Spritzgussverfahren, nicht für Blasformen (8477)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blasmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blasmaschine (8477) ≠ Extruder – kontinuierliches Austragsverfahren (8477)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blasmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blasmaschine (8477) ≠ Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen (8477)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blasmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Maschine nicht als Blasformmaschine eingestuft werden kann, kommen möglicherweise andere Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

8477.10.00.00.0 1,7 %

Spritzgießmaschinen – für Spritzgussverfahren, nicht für Blasformen

Alternative Einreihung

8477.20.00.00.0 1,7 %

Extruder – kontinuierliches Austragsverfahren

Alternative Einreihung

8477.40.00.00.0 1,7 %

Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen

Alternative Einreihung

8477.51.00.00.0 1,7 %

andere Maschinen und Apparate zum Formen – Auffangposition

Alternative Einreihung

8477.90.80.00.0 1,7 %

Teile für Blasformmaschinen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blasmaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blasmaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/74/08-18477.30.00.00.0
Sog. Streckblasmaschine – zum Blasformen von PET-Flaschen aus vorgewärmten Vorformlingen
DEM/75/08-18477.30.00.00.0
Sog. Streckblasmaschine – zum Blasformen von heißbefüllbaren PET-Flaschen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Blasmaschinen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Blasmaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Abgaben zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blasmaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Blasmaschine?

Eine Blasmaschine (Streckblasmaschine, Flaschenblasmaschine) wird unter der Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Blasformmaschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen. Die Einreihung basiert auf dem Verfahren des Blasformens, bei dem ein Vorformling mittels Druckluft in einer Form aufgeblasen wird.

Welchen HS-Code hat eine Blasmaschine?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Blasmaschinen lautet 847730. Dieser sechsstellige Code ist international einheitlich und kennzeichnet Blasformmaschinen als Unterposition der Position 8477 (Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Blasmaschinen?

Der Drittlandszollsatz für Blasmaschinen der Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 beträgt 1,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Blasmaschine zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Blasmaschine erfolgt gegenüber anderen Kunststoffverarbeitungsmaschinen. Spritzgießmaschinen (847710) spritzen Kunststoff in eine Form, Extruder (847720) fördern kontinuierlich Schmelze, Vakuumformmaschinen (847740) arbeiten mit Thermoformen. Als Alternative kommt bei fehlender Spezifikation die Auffangposition 847751 in Betracht. Teile werden separat unter 847790 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Blasmaschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blasmaschinen?

Für Blasmaschinen der Zolltarifnummer 8477.30.00.00.0 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen in Kraft. Es gelten die allgemeinen Vorschriften für Maschinenimporte, wie die Einhaltung der EU-Maschinenrichtlinie und gegebenenfalls Genehmigungen für gebrauchte Maschinen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Blasmaschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Blasmaschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8477.30.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (847730), der 8-stelligen KN (84773000), dem 10-stelligen TARIC (8477300000) und der 11. Stelle für nationale Statistikzwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blasmaschinen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 8477 und die Unterposition 847730 für Blasformmaschinen sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, insbesondere bei Änderungen von Präferenzabkommen.

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