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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blister: 3923.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Blistern (Blisterverpackungen, Sichtverpackungen, Durchdrückpackungen, Blisterkarten) erfolgt in die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0. Maßgeblich sind mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA), die Blister aus Kunststoffen einheitlich in diese Position einreihen.

Blister Produktbild

Blister sind Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen. Das charakterbestimmende Merkmal ist stets die Kunststoffkomponente – auch bei Blisterkarten mit Papierträger. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blister

Der HS-Code für Blister lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.

Einreihung von Blister nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blister

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren3923.10.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungSäcke und Beutel (einschließlich Tüten)3923.21.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungBallons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren3923.30.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungSpulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger3923.40.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungStöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse3923.50.00.00 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
MaterialBlister bestehen typischerweise aus Kunststoffen (PVC, PET, PP) im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Auch wenn eine Papierabdeckung oder ein Papierträger vorhanden ist, bleibt der Kunststoff charakterverleihend (vgl. vZTA DE6588/12-1).
FunktionBlister dienen als Transport- und Verpackungsmittel für Waren. Sie sind keine Warenträger (Spulen etc.) und keine Verschlüsse.
Abgrenzung zu 3923 10Schachteln und Kisten sind kastenförmige Behältnisse ohne produktspezifische Vertiefungen. Blister sind spezifisch ausgeformte Verpackungen mit produktspezifischen Kavitäten.
Abgrenzung zu 4819 (Kartonagen)Blisterkarten bestehen zwar oft aus Karton/Papier, die Kunststoffhaube ist jedoch charakterverleihend. Nur wenn der Karton überwiegt (z. B. reine Faltschachtel) wäre Kapitel 48 zu prüfen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren3923.10.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungSäcke und Beutel (einschließlich Tüten)3923.21.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungBallons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren3923.30.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungSpulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger3923.40.00.00 6,5 %
Alternative EinreihungStöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse3923.50.00.00 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blister ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blister (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI36480/24-1Blisterverpackung aus Kunststoffen, Halbschale mit Vertiefungen, rückseitig mit Siegelfolie verschlossen3923.90.00.00.0
DE6588/12-1Blisterverpackung aus PET-Haube mit Schutzpapierabdeckung, für Medizinprodukte3923.90.00.00.0
DE13280/10-1Blisterverpackung aus transparenten Kunststofffolien, für Ohrringe3923.90.00.00.0
DE1806/11-1Blisterverpackung aus transparenter Kunststofffolie, für Stethoskopersatzteile3923.90.00.00.0
DE14651/11-1Blisterverpackung mit Papierträger, für Ohrringe, charakterverleihend Kunststoff3923.90.00.00.0
DE14648/11-1Blisterverpackung mit Kunststoffunterlage und Papierträger, für Ohrringe3923.90.00.00.0
DE16464/10-1Blisterverpackung aus PVC, mittig gefalzt, für Verkaufsartikel3923.90.00.00.0
DE10121/10-1Blisterhaube aus Kunststoff, auf Blisterkarte aufgeklebt, für Spielzeugautos3923.90.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Blister

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Blisterverpackung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Besondere Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blister

Welche Zolltarifnummer hat Blister?

Blister (Blisterverpackungen, Sichtverpackungen, Durchdrückpackungen, Blisterkarten) werden in die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 eingereiht. Dies ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Kommission belegt, darunter DEBTI36480/24-1 und DE6588/12-1. Die Nummer fällt unter Position 3923 (Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen) als Auffangposition für "andere".

Welchen HS-Code hat Blister?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Blister lautet 392390. Dies ist die 6-stellige internationale Warennummer, die weltweit für die Einreihung von Transport- oder Verpackungsmitteln aus Kunststoffen verwendet wird. Die ersten beiden Ziffern (39) stehen für Kunststoffe, die nächsten beiden (23) für die Position Verpackungsmittel, die letzten beiden (90) für die Unterposition "andere".

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Blister?

Der Drittlandszollsatz (allgemeiner Zollsatz) für Blister der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Blister zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Blistern erfolgt vor allem gegenüber anderen Verpackungsmitteln aus Kunststoffen. Während Schachteln (3923.10) kastenförmig sind, haben Blister produktspezifische Vertiefungen. Eine Alternative ist die Einreihung als Kartonage (Kapitel 48), wenn der Papieranteil überwiegt. Die Kunststoffkomponente ist jedoch charakterverleihend, sodass Blister stets in Kapitel 39 fallen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Blister verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu erheblichen Konsequenzen führen: Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder wegen falscher Angaben und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die Ware beschlagnahmt werden. Daher ist die korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blister?

Für Blister der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die unter bestimmten Bedingungen Zollfreiheit für Teile von Luftfahrzeugen gewährt. Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Maßnahme 478) erforderlich sein, wenn die Ware für militärische Zwecke geeignet ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Blister?

Die vollständige Zolltarifnummer für Blister ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392390), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39239000), dem 10-stelligen TARIC-Code (3923900000) und einer elften Stelle für nationale Besonderheiten. Die formatierte Schreibweise mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blister?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Blister ist die Position 3923 jedoch seit Jahren stabil. Die aktuell gültige Nummer 3923.90.00.00.0 wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren Bestand haben. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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