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Bau & InstallationKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bodenbelag: 3918.10.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bodenbelag (3918.10.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bodenbelag unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bodenbelag Produktbild

Für Bodenbelag sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bodenbelag beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
  • Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3918 1090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3918 1090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenbelag

Der HS-Code für Bodenbelag lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0.

Einreihung von Bodenbelag nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bodenbelag erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren aus verschiedenen Stoffen (z. B. Verbundböden). Die Position 3918 erfasst ausdrücklich Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder Fliesen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenbelag

Alternative Einreihung

3918.10.10.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

4418.73.00.00.0 6,5 %

Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett)

Alternative Einreihung

4418.75.00.00.0 6,5 %

Andere, mehrlagig

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bodenbelag (3918) ≠ Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenbelag (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenbelag (3918) ≠ Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett) (4418)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn Ihr Bodenbelag nicht aus Kunststoff besteht, sondern z. B. aus Holz, Kork oder Gummi, kommen andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

3918.10.10.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

4418.73.00.00.0 6,5 %

Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett)

Alternative Einreihung

4418.75.00.00.0 6,5 %

Andere, mehrlagig

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenbelag ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenbelag (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25779/18-13918.10.90.90.0
Bodenbelag aus PVC, mehrlagige harte Platte mit holzähnlicher Dekorschicht und Feder-Nut-System
DEBTI35626/24-13918.10.90.90.0
Vinylboden, Bodenfliesen in Holzoptik aus PVC, teilweise mit Füllstoffen stabilisiert
DEBTI40585/24-13918.10.90.90.0
Vinylboden, 4 Lagen (UV-Layer, Wear Layer, Color Paper Layer, SPC rigid Layer aus PVC mit Füllstoffen)
DEBTI55172/24-13918.10.90.90.0
Bodenbelag aus PVC in Form von mehrlagigen Platten mit Click-System
DEBTI32533/21-13918.10.90.90.0
Bodenbelag aus PVC in Form von mehrlagigen Platten mit Click-System
DEBTI24166/17-13918.10.90.90.0
Bodenbelag in Form von Planken aus Polyvinylchlorid mit Holzoptikprägung
DEBTI17026/24-13918.10.90.90.0
Bodenbelag in Form von Dielenbrettern mit Klickmechanismus
DEBTI51705/24-13918.90.00.90.0
Klickfliesen Set mit Gitterträgermaterial aus PVC und Oberfläche aus PP (anderer Kunststoff)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen für Bodenbelag

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Bodenbelag

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bodenbelag mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Bodenbelag

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bodenbeläge

Welche Zolltarifnummer hat Bodenbelag?

Die Zolltarifnummer für Bodenbelag lautet 3918.10.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für PVC-Bodenbeläge (Vinylböden) aus Polymeren des Vinylchlorids, die nicht auf einem textilen Träger aufgebaut sind. Die Einreihung basiert auf der Position 3918 (Bodenbeläge aus Kunststoffen) und der Unterposition 391810 (aus Polymeren des Vinylchlorids).

Welchen HS-Code hat Bodenbelag?

Der HS-Code (6-stellig) für Bodenbelag lautet 391810. Er umfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen, die aus Polymeren des Vinylchlorids bestehen, unabhängig von der Form (Rollen, Fliesen, Platten). Die ersten vier Ziffern (3918) stehen für die Position Bodenbeläge aus Kunststoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bodenbelag?

Der Drittlandszollsatz für Bodenbelag (Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Ursprung in Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Südkorea, Vietnam, Schweiz) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Bodenbelag zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bodenbelag hängt vom Material ab. PVC-Bodenbeläge (Vinyl) fallen unter 3918.10.90.90.0, während Parkett und Laminat aus Holz in Kapitel 44 (z. B. 4418.73.00.00.0) eingereiht werden. Eine Alternative für Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (PP, PE) ist 3918.90.00.90.0. Die Unterscheidung erfolgt nach dem Hauptbestandteil und der Konstruktion (mit/ohne Träger).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bodenbelag verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Bodenbelag drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bodenbelag?

Für Bodenbelag (3918.10.90.90.0) besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Die Ware unterliegt jedoch der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bodenbelag?

Die Zolltarifnummer für Bodenbelag ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (391810), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39181090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3918109090) sowie der 11. Stelle als nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bodenbelag?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Bodenbelag ist die Position 3918 seit Jahren stabil, aber die Unterpositionen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über den TARIC-Code 3918109090.

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