Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
- Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
Kombinierte Nomenklatur: 3918 1090 - andere
Zolltarifnummer: 3918 1090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenbelag
Der HS-Code für Bodenbelag lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0.
Einreihung von Bodenbelag nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bodenbelag erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren aus verschiedenen Stoffen (z. B. Verbundböden). Die Position 3918 erfasst ausdrücklich Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder Fliesen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenbelag
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett)
Alternative Einreihung
Andere, mehrlagig
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bodenbelag (3918) ≠ Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bodenbelag (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bodenbelag (3918) ≠ Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett) (4418)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn Ihr Bodenbelag nicht aus Kunststoff besteht, sondern z. B. aus Holz, Kork oder Gummi, kommen andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus PVC, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen, andere
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Fußbodenplatten aus Holz (Parkett)
Alternative Einreihung
Andere, mehrlagig
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenbelag ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenbelag (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importmaßnahmen
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen für Bodenbelag
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Bodenbelag
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bodenbelag mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Bodenbelag
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Bodenbelag eingeführt oder zolltariflich verglichen.
Wärmeschutzfolie
3919.90.80.83.0 · 6,5 %
Holzleiter
4421.99.99.99.0 · 0 %
Edelstahl-C-Schiene
7222.40.50.00.0 · 0 %
Holztür
4418.29.80.00.0 · 0 %
Vierkantprofil
7306.61.99.00.0 · 0 %
Dämmstoffhalter
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Deckenplatte
6809.19.00.00.0 · 1,7 %
Rolladenführungsschiene
8302.41.50.00.0 · 2,7 %
Einsteckschloss
8301.40.11.00.0 · 2,7 %
