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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Buddha-Statue: 3926.40.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Buddha-Statue (3926.40.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Buddha-Statue unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Buddha-Statue Produktbild

Eine Buddha-Statue ist ein Dekorationsgegenstand, der in sitzender, stehender oder liegender Form gefertigt wird. Die zolltarifliche Einreihung hängt maßgeblich vom Material ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 4000 00 0 - Statuetten und andere Ziergegenstände

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Buddha-Statue ist materialabhängig. Die hier dargestellte Position 3926.40.00.00.0 gilt für Statuetten aus Kunststoff (Polyresin, Polystone, Kunstharz). Bei anderen Materialien können abweichende Codenummern zur Anwendung kommen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Buddha-Statue

Der HS-Code für Buddha-Statue lautet 3926.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.40.00.00.0.

Einreihung von Buddha-Statue nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr einer Buddha-Statue aus Kunststoff in ein Drittland ist die Angabe der Warennummer 3926.40.00.00.0 in der Ausfuhranmeldung erforderlich. Besondere Ausfuhrmaßnahmen sind für diese Position nicht bekannt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Buddha-Statue

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest6811.89.00.00.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz4420.19.00.00.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Buddha-Statue (3926) ≠ andere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet (6913)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buddha-Statue (3926) ≠ andere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest (6811)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buddha-Statue (3926) ≠ andere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz (4420)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs ist möglich:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest6811.89.00.00.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz4420.19.00.00.0 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Buddha-Statue ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Buddha-Statue (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE20775/15-1Dekorationsartikel in Form einer stilisierten, sitzenden Buddhafigur aus Kunststoffen3926.40.00.00.0
DE20771/15-1Dekorationsartikel in Form einer stilisierten, liegenden Buddhafigur aus Kunststoffen3926.40.00.00.0
DE1817/14-1Sitzende, betende Buddhafigur aus Kunstharz3926.40.00.00.0
DEHH/1961/08-1Ziergegenstand in Form einer Buddha-Figur aus Kunststoffen/Steinpuder3926.40.00.00.0
DE3990/13-1Buddha-Figuren aus Kunststoffen mit mineralischen Füllstoffen3926.40.00.00.0
DE23469/13-1Stilisierte Nachbildung einer Buddhabüste aus Polyresin3926.40.00.00.0
DE10739/16-1Dekoartikel Buddha auf Elefant aus Polystone3926.40.00.00.0
DE10725/16-1Dekoartikel Buddha auf Elefant aus Polystone3926.40.00.00.0
DE9514/12-1Keramische Statuette (Deko-Buddha) aus Steingut3926.40.00.00.0
DE485/17-1Dekoartikel Buddha aus Magnesia-Zement/Fiberglas3926.40.00.00.0
DE484/17-1Dekoartikel Buddha aus Magnesia-Zement/Fiberglas3926.40.00.00.0
DE20369/15-1Dekoartikel Buddha aus Magnesia3926.40.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Buddha-Statue

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Buddha-Statue. Geben Sie dazu unten den Warenwert, das Ursprungsland und einen voraussichtlichen Frachtkostenanteil an.

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Ausfuhr

Besondere Ausfuhranforderungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Buddha-Figuren

Welche Zolltarifnummer hat eine Buddha-Statue?

Die Zolltarifnummer einer Buddha-Statue aus Kunststoff lautet 3926.40.00.00.0 (Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff). Diese Nummer gilt für Figuren aus Kunstharz, Polyresin oder Polystone. Bei anderen Materialien wie Keramik, Holz oder Zement sind abweichende Codenummern zu verwenden.

Welchen HS-Code hat eine Buddha-Statue?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6 Stellen) für eine Buddha-Statue aus Kunststoff lautet 392640. Dieser Code ist international für Statuetten und Ziergegenstände aus Kunststoff gültig. Auf EU-Ebene wird er zum KN-Code 39264000 und zur TARIC-Nummer 3926400000 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Buddha-Statue?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen kein Freihandelsabkommen besteht, wie China, USA, Indien oder Thailand. Für Länder mit Abkommen kann der Satz 0 % betragen. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Buddha-Statue zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Buddha-Statue erfolgt materialabhängig. Eine Kunststoff-Figur (Polyresin, Polystone) wird in Position 392640 eingereiht. Eine Alternative für Keramik ist Position 691390. Statuetten aus Holz fallen unter 442019, solche aus Zement/Fiberglas unter 681189. Mischmaterialien werden nach dem charakterbestimmenden Bestandteil beurteilt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Buddha-Statue verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen falscher Zollanmeldung führen. Bei wiederholten Verstößen droht eine straf- oder zollrechtliche Verfolgung. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Buddha-Figuren?

Für die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 sind keine aktiven Einfuhrbeschränkungen (Embargos, Verbote) bekannt. Es besteht jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind (Code 119). Diese ist bei einer typischen Buddha-Statue für Dekorationszwecke nicht relevant. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird immer erhoben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Buddha-Statue?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für eine Buddha-Statue ist die 11-stellige Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392640), dem 8-stelligen KN-Code (39264000), dem 10-stelligen TARIC-Code (3926400000) und der nationalen 11-stelligen Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Buddha-Figuren?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen. Der HS-Code wird alle 5 Jahre überarbeitet, der TARIC-Code kann jährlich angepasst werden. Die Position 392640 für Statuetten aus Kunststoff ist jedoch seit Jahren stabil. Für Rechtssicherheit empfiehlt sich dennoch eine regelmäßige Prüfung der gültigen Fassung vor der Einfuhr.

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