Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- ZolltarifnummerStatuetten und andere Ziergegenstände
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Buddha-Statue
Der HS-Code für Buddha-Statue lautet 3926.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.40.00.00.0.
Einreihung von Buddha-Statue nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr einer Buddha-Statue aus Kunststoff in ein Drittland ist die Angabe der Warennummer 3926.40.00.00.0 in der Ausfuhranmeldung erforderlich. Besondere Ausfuhrmaßnahmen sind für diese Position nicht bekannt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Buddha-Statue
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet | 6913.90.93.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest | 6811.89.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz | 4420.19.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Buddha-Statue (3926) ≠ andere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Buddha-Statue (3926) ≠ andere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest (6811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Buddha-Statue (3926) ≠ andere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz (4420) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs ist möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet | 6913.90.93.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest | 6811.89.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz | 4420.19.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Buddha-Statue (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20775/15-1 | Dekorationsartikel in Form einer stilisierten, sitzenden Buddhafigur aus Kunststoffen | 3926.40.00.00.0 |
| DE20771/15-1 | Dekorationsartikel in Form einer stilisierten, liegenden Buddhafigur aus Kunststoffen | 3926.40.00.00.0 |
| DE1817/14-1 | Sitzende, betende Buddhafigur aus Kunstharz | 3926.40.00.00.0 |
| DEHH/1961/08-1 | Ziergegenstand in Form einer Buddha-Figur aus Kunststoffen/Steinpuder | 3926.40.00.00.0 |
| DE3990/13-1 | Buddha-Figuren aus Kunststoffen mit mineralischen Füllstoffen | 3926.40.00.00.0 |
| DE23469/13-1 | Stilisierte Nachbildung einer Buddhabüste aus Polyresin | 3926.40.00.00.0 |
| DE10739/16-1 | Dekoartikel Buddha auf Elefant aus Polystone | 3926.40.00.00.0 |
| DE10725/16-1 | Dekoartikel Buddha auf Elefant aus Polystone | 3926.40.00.00.0 |
| DE9514/12-1 | Keramische Statuette (Deko-Buddha) aus Steingut | 3926.40.00.00.0 |
| DE485/17-1 | Dekoartikel Buddha aus Magnesia-Zement/Fiberglas | 3926.40.00.00.0 |
| DE484/17-1 | Dekoartikel Buddha aus Magnesia-Zement/Fiberglas | 3926.40.00.00.0 |
| DE20369/15-1 | Dekoartikel Buddha aus Magnesia | 3926.40.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Buddha-Statue
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Buddha-Statue. Geben Sie dazu unten den Warenwert, das Ursprungsland und einen voraussichtlichen Frachtkostenanteil an.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhranforderungen
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