Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
Zolltarifnummer: 3926 4000 00 0 - Statuetten und andere Ziergegenstände
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Buddha-Statue ist materialabhängig. Die hier dargestellte Position 3926.40.00.00.0 gilt für Statuetten aus Kunststoff (Polyresin, Polystone, Kunstharz). Bei anderen Materialien können abweichende Codenummern zur Anwendung kommen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Buddha-Statue
Der HS-Code für Buddha-Statue lautet 3926.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.40.00.00.0.
Einreihung von Buddha-Statue nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr einer Buddha-Statue aus Kunststoff in ein Drittland ist die Angabe der Warennummer 3926.40.00.00.0 in der Ausfuhranmeldung erforderlich. Besondere Ausfuhrmaßnahmen sind für diese Position nicht bekannt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Buddha-Statue
Alternative Einreihung
andere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
andere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest
Alternative Einreihung
andere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Buddha-Statue (3926) ≠ andere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buddha-Statue (3926) ≠ andere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest (6811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buddha-Statue (3926) ≠ andere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz (4420)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buddha-Statue bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs ist möglich:
Alternative Einreihung
andere keramische Statuetten, aus Steingut, nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
andere Waren aus Zement/Faserzement, keinen Asbest
Alternative Einreihung
andere Statuetten und Ziergegenstände aus Holz
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Buddha-Statue ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Buddha-Statue (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Buddha-Statue
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Buddha-Statue. Geben Sie dazu unten den Warenwert, das Ursprungsland und einen voraussichtlichen Frachtkostenanteil an.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhranforderungen
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