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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 94Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bühnen-Licht: 9405.42.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bühnen-Licht (9405.42.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bühnen-Licht unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bühnen-Licht Produktbild

Bühnen-Licht umfasst professionelle Beleuchtungskörper zur Ausleuchtung von Bühnen, Theatern und Veranstaltungsorten. Dazu zählen LED-Bühnenscheinwerfer, Moving Heads, Effektleuchten und sonstige Scheinwerfer. Maßgeblich für die Einreihung sind die Lichtquellentechnik (LED oder konventionell) sowie die Bauform als Scheinwerfer oder als sonstiger Beleuchtungskörper. Verschaffen Sie sich Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Bühnen-Licht beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 für Bühnen-Licht ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur verortet.

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  • Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 9405 41 - andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
  • Unterposition: 9405 42 - andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9405 4210 00 0 - Scheinwerfer

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte zolltarifliche Einreihung von Bühnen-Licht hängt von den konkreten technischen Merkmalen ab. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur Prüfung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bühnen-Licht

Der HS-Code für Bühnen-Licht lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.10.00.0.

Einreihung von Bühnen-Licht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bühnen-Licht folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware als Beleuchtungskörper nach Position 9405, die sowohl Scheinwerfer als auch andere Leuchten umfasst.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bühnen-Licht

Alternative Einreihung

9405.42.31.00.0 3,7 %

andere (kein Scheinwerfer), LED, aus Kunststoffen – für LED-Bühnenlichteffektgeräte, LED-Bars und ähnliche Bühnenleuchten ohne Scheinwerfercharakter

Alternative Einreihung

9405.42.39.90.0 3,7 %

andere (kein Scheinwerfer), LED, nicht aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

9405.49.10.00.0 3,7 %

Scheinwerfer, nicht ausschließlich LED

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bühnen-Licht (9405) ≠ andere (kein Scheinwerfer), LED, aus Kunststoffen – für LED-Bühnenlichteffektgeräte, LED-Bars und ähnliche Bühnenleuchten ohne Scheinwerfercharakter (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Licht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bühnen-Licht (9405) ≠ andere (kein Scheinwerfer), LED, nicht aus Kunststoffen (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Licht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bühnen-Licht (9405) ≠ Scheinwerfer, nicht ausschließlich LED (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Licht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern Bühnen-Licht als Teil einer anderen Maschine oder Anlage klassifiziert wird, kann eine andere Position infrage kommen. Nachfolgend ein Beispiel außerhalb der exakten KN-Unterposition.

Alternative Einreihung

9405.42.31.00.0 3,7 %

andere (kein Scheinwerfer), LED, aus Kunststoffen – für LED-Bühnenlichteffektgeräte, LED-Bars und ähnliche Bühnenleuchten ohne Scheinwerfercharakter

Alternative Einreihung

9405.42.39.90.0 3,7 %

andere (kein Scheinwerfer), LED, nicht aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

9405.49.10.00.0 3,7 %

Scheinwerfer, nicht ausschließlich LED

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bühnen-Licht ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bühnen-Licht (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI34455/22-19405.42.10.00.0
LED-Beleuchtungskörper mit 80 W, Abstrahlwinkel 21°, DMX-Steuerung, für Bühne/Veranstaltungen — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI16395/22-19405.42.10.00.0
LED-Lichtmaschine, 45 W, Abstrahlwinkel 13°, DMX, für Veranstaltungen/Film — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI15003/22-19405.42.10.00.0
LED-Studioleuchte, 200 W, 55° Abstrahlwinkel — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI14994/22-19405.42.10.00.0
LED-Studioleuchte, 100 W, 55° Abstrahlwinkel — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI14993/22-19405.42.10.00.0
LED-Studioleuchte, 60 W, 55° Abstrahlwinkel — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI7119/22-19405.42.10.00.0
LED-Strahler mit Stativ, 30 W, 110° Abstrahlwinkel — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI38343/22-19405.42.10.00.0
LED-Strahler mit Stativ, 30 W, 110° Abstrahlwinkel — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI14695/22-19405.42.10.00.0
LED-Hallenbeleuchtung, Abstrahlwinkel 25-60°, Lichtstrom 7.500-33.000 lm — als Scheinwerfer eingereiht
DEBTI11913/24-19405.42.31.00.0
LED-Beleuchtungskörper für Bühnen- und Showtechnik, röhrenförmig, Kunststoffgehäuse, 135x115° Abstrahlwinkel — als NICHT Scheinwerfer, aus Kunststoffen, eingereiht
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Bühnen-Licht

Berechnen Sie die voraussichtlichen Zollkosten für die Einfuhr von Bühnen-Licht aus Drittländern in die EU.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bühnen-Lichter

Welche Zolltarifnummer hat Bühnen-Licht?

Die zolltarifliche Einreihung für Bühnen-Licht (LED-Bühnenscheinwerfer) lautet 9405.42.10.00.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer gilt für Scheinwerfer, die ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt sind. Abweichende Einreihungen sind bei abweichender Bauart (kein Scheinwerfer) oder anderer Lichtquellentechnik (Halogen) möglich.

Welchen HS-Code hat Bühnen-Licht?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für Bühnen-Licht lautet 940542. Er umfasst andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, die ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED) bestimmt sind. Die nationale Tarifierung erfolgt auf der 8-stelligen Ebene der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bühnen-Licht?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 beträgt 3,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 % auf den Zollwert inklusive Zoll. Bei Einfuhren aus Freihandelspartnerländern kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Bühnen-Licht zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bühnen-Licht erfolgt anhand der Bauform als Scheinwerfer oder als sonstiger Beleuchtungskörper. Entscheidend ist der Abstrahlwinkel: Ein Scheinwerfer zeichnet sich durch einen engen Abstrahlwinkel (unter 55°) aus. Als Alternative kommt die Einreihung unter 9405.42.31.00.0 für LED-Beleuchtungskörper ohne Scheinwerfercharakter infrage.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bühnen-Licht verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu unrichtigen Zollanmeldungen führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen sowie Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Im besten Fall wird die Anmeldung korrigiert und es entsteht zeitlicher Verzug. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bühnen-Licht?

Für die Einfuhr von Bühnen-Licht unter der Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrverbote. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Zollaussetzung bei Verwendung für Luftfahrzeuge (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich). Bei der Ausfuhr können Beschränkungen greifen, etwa Ausfuhrgenehmigungspflichten durch das BAFA.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bühnen-Licht?

Die vollständige Zolltarifnummer für Bühnen-Licht ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.10.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 940542, der 2-stelligen KN-Unterposition 10 und den 3-stelligen TARIC- und nationalen Unterscheidungsziffern 00.0 zusammen. Nur diese 11 Stellen gewährleisten eine korrekte zollrechtliche Behandlung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bühnen-Licht?

Die Zolltarifnummern des harmonisierten Systems werden im Rhythmus von etwa fünf Jahren überarbeitet. Die letzte umfassende Änderung trat 2022 in Kraft. Innerhalb eines Jahres sind Änderungen auf TARIC-Ebene durch Anpassungen von Maßnahmen möglich. Die hier angegebene Einreihung 9405.42.10.00.0 entspricht dem Stand 2025 und sollte regelmäßig auf Aktualität geprüft werden.

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