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Industrieelektronik und SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Computer-Lüfter: 8414.59.15.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Computer-Lüfter (8414.59.15.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Computer-Lüfter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Computer-Lüfter Produktbild

Für Computer-Lüfter sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Computer-Lüfter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code ab. Nachfolgend der vollständige Codepfad.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8414 - Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
  • Unterposition: 8414 51 - Ventilatoren
  • Unterposition: 8414 59 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8414 5915 00 0 - Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computer-Lüfter

Der HS-Code für Computer-Lüfter lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.15. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.15.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.15.00.0.

Einreihung von Computer-Lüfter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Computer-Lüftern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zu Position 8414 (Ventilatoren). AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) bestimmt die 6-stellige HS-Unterposition 841459 (andere Ventilatoren) und die 8-stellige KN-Unterposition 84145915, die speziell Ventilatoren zur Kühlung von Mikroprozessoren und ADVM erfasst. Die nationale TARIC-Unterposition differenziert nicht weiter, sodass 8414.59.15.00.0 den abschließenden Code bildet.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computer-Lüfter

Alternative Einreihung

8414.59.25.50.0 0 %

Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft für Wärmepumpen-Wäschetrockner sowie von Kühl- oder Gefrierschränken

Alternative Einreihung

8414.59.35.20.0 0 %

Radiallüfter mit FIN-Interface für Autositzbelüftungen

Alternative Einreihung

8414.51.00.00 0 %

Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Computer-Lüfter (8414) ≠ Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft für Wärmepumpen-Wäschetrockner sowie von Kühl- oder Gefrierschränken (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computer-Lüfter bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Computer-Lüfter (8414) ≠ Radiallüfter mit FIN-Interface für Autositzbelüftungen (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computer-Lüfter bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Computer-Lüfter (8414) ≠ Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computer-Lüfter bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls ein Computer-Lüfter aufgrund abweichender Merkmale (z. B. eingebauter Temperaturregler) nicht eindeutig unter 8414.59.15.00.0 fällt, könnte eine Position außerhalb von Kapitel 84 relevant sein. In der Praxis wäre eine solche Abweichung jedoch ungewöhnlich.

Alternative Einreihung

8414.59.25.50.0 0 %

Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft für Wärmepumpen-Wäschetrockner sowie von Kühl- oder Gefrierschränken

Alternative Einreihung

8414.59.35.20.0 0 %

Radiallüfter mit FIN-Interface für Autositzbelüftungen

Alternative Einreihung

8414.51.00.00 0 %

Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computer-Lüfter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Computer-Lüfter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8147/23-18414.59.15.00.0
Axiallüfter (120x120x25 mm) zum Kühlen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und deren Mikroprozessoren
DEBTI13442/21-18414.59.15.00.0
Axialventilator (92x92x38 mm) zum Kühlen von Mikroprozessoren
DE2699/17-18414.59.15.00.0
Gehäuselüfter (80x80x25 mm) zum Einbau in PC zur Kühlung der elektronischen Komponenten
DEBTI47892/21-18414.59.15.00.0
Lüfter zur Kühlung von Mikroprozessoren in Antrieben, Prozessoren, Steuerungen oder Ladegeräten
DEBTI53784/23-18414.59.15.00.0
Lüfter zum Kühlen von Mikroprozessoren in einem Industrie-PC
DEBTI39060/22-18414.59.15.00.0
Lüfter (60x60x15 mm) zum Kühlen von Mikroprozessoren
DE25193/16-18414.59.15.00.0
Lüfter zur Kühlung von Grafikprozessoren für die automatische Datenverarbeitung
DEBTI27986/19-18414.59.15.00.0
Lüfter (52x48x15 mm) zum Kühlen von Mikroprozessoren
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Computer-Lüfter

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die exakten Importkosten für Ihren Computer-Lüfter basierend auf der Zolltarifnummer, dem Warenwert und dem Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Computer-Lüfter

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Computer-Lüfter

Welche Zolltarifnummer hat Computer-Lüfter?

Ein Computer-Lüfter, der als Axialventilator im Einbaurahmen zur Kühlung von Mikroprozessoren oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (PCs, Server) bestimmt ist, wird unter der Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 eingereiht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Computer-Lüfter?

Der HS-Code (6-stellig) für Computer-Lüfter lautet 841459. Er fällt in das Kapitel 84 (Maschinen, Apparate und mechanische Geräte) in die Position 8414 (Luft- oder Vakuumpumpen, Kompressoren, Ventilatoren). Die spezifische Unterposition 841459 erfasst Ventilatoren, die nicht unter Tisch-, Wand- oder Deckenventilatoren fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Computer-Lüfter?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 beträgt 0 %. Das gilt für Importe aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, berechnet auf den Zollwert zuzüglich Zoll.

Wie unterscheidet sich Computer-Lüfter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über den Verwendungszweck. Ein Computer-Lüfter (8414591500) ist spezifisch für die Kühlung von Mikroprozessoren/ADVM ausgelegt. Eine Alternative wäre ein Zentrifugalgebläse (8414593590) für allgemeine Belüftung oder ein Axialventilator für Wärmepumpen (8414592550). Auch Standventilatoren (841451) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Computer-Lüfter verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen in der Zollabfertigung oder Bußgeldern führen. Besonders bei Einfuhrkontrollen (Code 714) ist die korrekte Nummer entscheidend. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Computer-Lüfter?

Ja, für die Zolltarifnummer 8414591500 ist eine Einfuhrkontrolle (Code 714) als allgemeine Überwachungsmaßnahme vorgesehen. Zudem besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die bei Verwendung von Lüftern in der Luftfahrt eine Zollbefreiung ermöglicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Computer-Lüfter?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Computer-Lüfter lautet 8414.59.15.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 841459, der 8-stelligen KN 84145915 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8414591500 plus der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Computer-Lüfter?

Die Zolltarifnummer 8414591500 ist seit Jahren stabil. Änderungen sind selten und erfolgen meist im Rahmen der jährlichen KN-Änderungen zum 1. Januar. Es empfiehlt sich, die gültige Fassung der Kombinierten Nomenklatur zu prüfen, da der TARIC-Code durch EU-Verordnungen aktualisiert werden kann.

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