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Haushalt & KücheKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest: 3822.19.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest (3822.19.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Covid-19-Schnelltest unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Covid-19-Schnelltest Produktbild

Covid-19-Schnelltests sind als Diagnostikreagenzien auf einem Träger in Kapitel 38 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von der Spezifität für SARS-CoV-Virusspezies ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Covid-19-Schnelltest beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3822 - Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position|3002|oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien
  • Unterposition: 3822 11 - Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht
  • Unterposition: 3822 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3822 1900 10 0 - für SARS-CoV-Virusspezies

Hinweis zur Einreihung

Wichtig: Die korrekte Einreihung ist entscheidend für die Berechnung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest

Der HS-Code für Covid-19-Schnelltest lautet 3822.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3822.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3822.19.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3822.19.00.10.0.

Einreihung von Covid-19-Schnelltest nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Covid-19-Schnelltests erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln) sowie AV 6 (Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen). Die spezifische Beschaffenheit als Diagnostikreagenz auf einem Träger führt zur Position 3822.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest

Alternative Einreihung

3822.19.00.90.0 0 %

Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger – andere – andere

Alternative Einreihung

3002.15.00.00.0 0 %

Immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Covid-19-Schnelltest (3822) ≠ Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger – andere – andere (3822)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Covid-19-Schnelltest bleibt die Zolltarifnummer 3822.19.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Covid-19-Schnelltest (3822) ≠ Immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf (3002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Covid-19-Schnelltest bleibt die Zolltarifnummer 3822.19.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware als Impfstoff oder als patientennahes Diagnostikum qualifiziert wird:

Alternative Einreihung

3002.15.00.00.0 0 %

Immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Covid-19-Schnelltest (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49324/22-13822.19.00.10.0
In-vitro-diagnostisches Antigen-Testkit zur Detektion von COVID-19; Selbsttest
DEBTI20630/22-13822.19.00.10.0
Pufferlösung für COVID-19-Antigen-Schnelltestkits
DEBTI43017/23-13822.19.00.10.0
RT-PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2
DEBTI35067/23-13822.19.00.10.0
Multiplex RT-PCR-Test (Influenza A/B, RSV, SARS-CoV-2)
DEBTI22516/23-13822.19.00.10.0
Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassay für SARS-CoV-2-Antikörper
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Covid-19-Schnelltest.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltests

Welche Zolltarifnummer hat Covid-19-Schnelltest?

Die Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest lautet 3822.19.00.10.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in der Europäischen Union verbindlich. Sie leitet sich aus dem HS-Code 382219, der Kombinierten Nomenklatur 38221900 und dem TARIC-Code 3822190010 ab.

Welchen HS-Code hat Covid-19-Schnelltest?

Der HS-Code für Covid-19-Schnelltest lautet 382219. Er umfasst Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006. Die Spezifikation für SARS-CoV-Virusspezies erfolgt auf nationaler Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Covid-19-Schnelltest?

Der Drittlandszollsatz für Covid-19-Schnelltest beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Covid-19-Schnelltest zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Covid-19-Schnelltests erfolgt gegenüber anderen Diagnostika und immunologischen Erzeugnissen. Eine Alternative ist die Einreihung in 3002.15 für immunologische Schnelltests, jedoch werden SARS-CoV-2-Antigentests aufgrund ihrer spezifischen Ausnahme in Kapitel 38 als 3822.19.00.10.0 eingereiht. Die Abgrenzung zu Impfstoffen (3002.41) und patientennahen Diagnostika (3006) ist ebenfalls relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Covid-19-Schnelltests ist die korrekte Einreihung in 3822.19.00.10.0 entscheidend, da eine falsche Nummer zu einer abweichenden Zollbehandlung oder zu unnötigen Prüfungen führen kann.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Covid-19-Schnelltest?

Ja, für Covid-19-Schnelltests gelten Einfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Maßnahme 726) sowie Veterinärkontrollen (Maßnahme 410). Ausfuhrseitig besteht eine mögliche Genehmigungspflicht für Dual-Use-Waren (Maßnahme 478) sowie eine Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe (Maßnahme 725).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest?

Die Zolltarifnummer für Covid-19-Schnelltest ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3822.19.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (382219), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (38221900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3822190010) sowie einer weiteren Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Covid-19-Schnelltest?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Covid-19-Schnelltests ist die aktuelle Nummer 3822.19.00.10.0 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU zu konsultieren, um aktuelle Änderungen zu prüfen.

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