Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6214 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
- Unterposition: 6214 90 - aus anderen Spinnstoffen
TARIC: 6214 9000 11 - aus Baumwolle
Zolltarifnummer: 6214 9000 19 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 gilt nur für Damen-Schals aus Gewebe (nicht gestrickt/gewirkt) und nicht handgearbeitet. Bei abweichender Machart oder Material nutzen Sie bitte den Klassifizierungsassistenten zur korrekten Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Schal
Der HS-Code für Damen-Schal lautet 6214.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.90.00.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.90.00.19.0.
Einreihung von Damen-Schal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Damen-Schals erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Mischungen oder Waren aus verschiedenen Materialien. Ein Schal aus Baumwollgewebe wird nach seiner Beschaffenheit als konfektioniertes Accessoire in Position 6214 eingereiht. Die Unterposition 6214.90 erfasst „andere Spinnstoffe“ – hierunter fallen auch Baumwollgewebe, da Baumwolle weder Seide, Wolle noch Chemiefasern ist. Die TARIC-Code 6214900019 unterscheidet zusätzlich zwischen Baumwolle (6214.90.00.11.0) und anderen (6214.90.00.19.0).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Schal
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) | 6117.10.00.00.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere | 6214.20.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus synthetischen Chemiefasern, andere | 6214.30.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus künstlichen Chemiefasern, andere | 6214.40.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus anderen Spinnstoffen (weder Baumwolle noch obige), andere | 6214.90.00.99.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, andere | 6214.10.00.90.0 | 8,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Damen-Schal (6214) ≠ Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) (6117) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Schal bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Damen-Schal (6214) ≠ Schals aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Schal bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Damen-Schal (6214) ≠ Schals aus synthetischen Chemiefasern, andere (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Schal bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 6214 gibt es auch Einreihungsmöglichkeiten in anderen Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) | 6117.10.00.00.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere | 6214.20.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus synthetischen Chemiefasern, andere | 6214.30.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus künstlichen Chemiefasern, andere | 6214.40.00.90.0 | 8,0 % |
| Alternative EinreihungSchals aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, andere | 6214.10.00.90.0 | 8,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damen-Schal ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Schal (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20035/13-1 | Schal, sog. Damen Schal, rechteckig aus buntgewirkten Gewirken (100% Baumwolle) mit Applikationsstickerei, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DE26385/15-1 | Schal aus buntgewebten Geweben (100% Baumwolle), rechteckig, mit Fransen, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DE20023/13-1 | Damen Schal aus bedrucktem Gewebe (60% Baumwolle/40% Viskose), mit Fransen, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DEF/3695/09-1 | Schal aus 100% Baumwollgewebe, rechteckig mit Fransen, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DEF/3730/09-1 | Schal aus buntbedrucktem 100% Baumwollgewebe, gesäumt, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DEF/3697/09-1 | Schal aus 100% Baumwollgewebe, bedruckt, gesäumt, nicht handgearbeitet | 6214.90.00.19.0 |
| DE21712/09-1 | Schal/Halstuch (Bandana) aus 100% Baumwollgewebe, quadratisch, gesäumt | 6214.90.00.19.0 |
| DEF/4870/06-1 | Umschlagtuch (Schal) aus 100% Baumwollgewebe, rechteckig, gesäumt | 6214.90.00.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Damen-Schal
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Damen-Schal mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Damen-Schal gesucht oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung:
