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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel: 3808.94.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel (3808.94.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Desinfektionsmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Desinfektionsmittel Produktbild

Desinfektionsmittel sind chemische Zubereitungen, die Bakterien, Viren oder Pilze abtöten. Die Einreihung hängt maßgeblich von der Wirkstoffbasis ab. Neben dem Auffangcode 3808.94.90.90.0 gibt es spezifischere Unterpositionen für Desinfektionsmittel auf Basis quartärer Ammoniumsalze oder halogenierter Verbindungen. Das gesamte Spektrum möglichen Einreihungen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Die korrekte Zolltarifnummer ist Voraussetzung für die zutreffende Berechnung von Zollsätzen, die Einhaltung von Einfuhrkontrollen (z. B. REACH) sowie die Anmeldung im Zollverfahren.

Desinfektionsmittel beschreiben: Wirkstoffbasis, Aufmachung, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3808 - Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z.|B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
  • Unterposition: 3808 91 - andere
  • Unterposition: 3808 94 - Desinfektionsmittel
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3808 9490 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3808 9490 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 ist der Auffangcode für Desinfektionsmittel, deren Wirkstoffbasis nicht quartäre Ammoniumsalze oder halogenierte Verbindungen sind. Für eine verbindliche Einreihung Ihrer Ware nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel

Der HS-Code für Desinfektionsmittel lautet 3808.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3808.94.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3808.94.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3808.94.90.90.0.

Einreihung von Desinfektionsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Ware in die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel

Alternative Einreihung

3808.94.10.00.0 6,0 %

Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen

Alternative Einreihung

3808.94.20.00.0 6,0 %

Desinfektionsmittel auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wirkstoffbasis

Enthält das Desinfektionsmittel quartäre Ammoniumsalze als primären Wirkstoff, ist 3808.94.10.00.0 zu wählen. Bei Halogenverbindungen als Wirkstoffbasis ist 3808.94.20.00.0 maßgeblich. Für alle anderen Wirkstoffbasen (z. B. Alkohole, Wasserstoffperoxid, organische Säuren ohne halogenierte Verbindungen) gilt der Auffangcode 3808.94.90.90.0.

Aufmachung

Die Position 3808 erfasst Desinfektionsmittel in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen. Medizinische Hautdesinfektionsmittel in Einzeldosis-Aufmachungen fallen ebenfalls hierunter.

Abgrenzung zu Seifen (3401)

Desinfizierende Seifen oder Waschlösungen, bei denen der Seifencharakter überwiegt, können in Kapitel 34 (Seifen) eingereiht werden. Maßgeblich ist, ob die desinfizierende Wirkung oder die reinigende Wirkung charakterbestimmend ist.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Desinfektionsmittel sind als chemische Zubereitungen in Kapitel 38 systematisch eingeordnet. Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere wenn die Ware primär anderen Zwecken dient.

Alternative Einreihung

3808.94.10.00.0 6,0 %

Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen

Alternative Einreihung

3808.94.20.00.0 6,0 %

Desinfektionsmittel auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Desinfektionsmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13844/10-13808.94.10.00.0
Angaben: Germ Free 24 Handdesinfektionsmittel in einer transparenten 50 ml Sprühflasche, Inhaltsstoffe laut Sicherheitsdatenblatt: Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid < 0,2 %, 3-(Trimethoxysilyl)-propyldimethyl-octadecylammoniumchlorid < 1%, Ethylalkohol und Wasser. Befund: Zubereitetes Desinfektionsmittel in... Mehr anzeigen
DE1763/13-13808.94.10.00.0
Angaben: Desinfektionsset zum Desinfizieren von Oberflächen, bestehend aus: - einem Spendeeimer aus Kunststoff mit Deckel, - einer Rolle Vliesstoff mit 90 vorgeprägten Abrisstüchern, - einem 10 l Kunststoffkanister mit Desinfektionslösung, Inhaltsstoffe pro 100g: 250 mg Alkyldimethylammoniumchlorid, 250 mg... Mehr anzeigen
DEBTI1236/22-23808.94.10.00.0
Angaben: Flächendesinfektionsreiniger; Flächen-Schnelldesinfektion mit außerordentlicher mikrobieller Wirksamkeit; wirkt bakterizid sowie levurozid und begrenzt viruzid gegen behüllte Viren wie z.B. Influenza, HIV und Corona-Viren; für alle wasserbeständigen Oberflächen im gesamten Wohnbereich und für den sanitären... Mehr anzeigen
DEBTI34354/24-13808.94.10.00.0
Angaben: Flächendesinfektionsreiniger mit mikrobieller Wirksamkeit, geeignet für alle wasserbeständigen Oberflächen. Inhaltsstoffe: Wasser, Benzalkoniumchlorid, Trideceth-9, Parfum, D-Limonen. Das Produkt wird in mehreren Ausführungen, welche die selbe Zusammensetzung aufweisen, gehandelt. Befund: Verschiedene... Mehr anzeigen
DEBTI36006/24-13808.94.10.00.0
Angaben: Farblose Flüssigkeit zur Herstellung einer permanenten, antimikrobiellen Beschichtung. Inhaltsstoffe lt. Sicherheitsdatenblatt: 1 bis < 3 % Dimethyloctadecyl-[3-(trimethoxysilyl)-propyl]-ammoniumchlorid (CAS RN 27688-52-6), 0,5 bis < 1 % Methanol und Wasser.  Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen... Mehr anzeigen
DEBTI48185/21-13808.94.10.00.0
Angaben: Tränkflüssigkeit für Desinfektionstücher. Es handelt sich um eine Zubereitung (RWR-326-01). Die Tücher werden für die Desinfektion von Flächen und medzinischen Instrumenten verwendet. Befund: Desinfektionsmittel, auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen.
DEBTI48186/21-13808.94.10.00.0
Angaben: Tränkflüssigkeit für Desinfektionstücher. Es handelt sich um eine Zubereitung (RWR-328-01). Die Tücher werden für die Desinfektion von alkoholbeständigen Oberflächen von Medizinprodukten verwendet, wie z. B. OP-Ausstattungen, Krankenhausbetten und Behandlungsstühle. Befund: Desinfektionsmittel, auf der... Mehr anzeigen
DEBTI42845/18-13808.94.10.00.0
Angaben: Desinfektionstücher, getränkt mit einer Lösung auf der Basis von Benzalkoniumchlorid und Ethanol. Die Tücher sind zu zwölf Stück in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer Folienpackung verpackt. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide,... Mehr anzeigen
DEBTI60651/24-13808.94.90.90.0
Angaben des Antragstellers: Desinfektions-Gel (30 mL) mit Hautpflegestoffen und Ethanol für die hygienische Desinfektion von Händen. Kann ohne Wasser oder Seife angewendet werden. Frei von Farb- und Parfümstoffen. Neben den antimikrobiellen Eigenschaften besitzt das Desinfektions-Gel durch die Inhaltsstoffe Glyzerin... Mehr anzeigen
DEBTI44554/21-13808.94.90.90.0
Angaben: Desinfektions-Gel (30 ml) mit Hautpflegestoffen und Ethanol für die hygienische Desinfektion von Händen. Kann ohne Wasser oder Seife angewendet werden. Frei von Farb- und Parfümstoffen. Neben den antimikrobiellen Eigenschaften besitzt das Desinfektions-Gel durch die Inhaltsstoffe Glyzerin (Glycerin) und... Mehr anzeigen
DEBTI21314/19-13808.94.90.90.0
Angaben des Antragstellers: SOFTAMAN OVALFLASCHE "DE" 500ML - ein pflegendes Händedesinfektionsmittel. Wirksamkeit besteht gegen Bakterien (inkl. MRSA, TbB) und Pilze, seine Viruswirksamkeit ist begrenzt viruzid (behüllt Viren - inkl. HBV, HCV, HIV - und Rota-, Infulenza-, Adeno-, und Noroviren). Softa-Man® ist... Mehr anzeigen
DEBTI21531/20-13808.94.90.90.0
Angaben: Handdesinfektionsspray mit verschiedenen Düften und Designs. Maße 4 x 8,2 x 0,8 cm. Feststellungen: Flache Kunststoffsprühdose mit buntem Aufdruck. Der Inhalt weist einen Geruch nach Ethanol und Vanillearoma auf. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide,... Mehr anzeigen
DEBTI35055/20-13808.94.90.90.0
Angaben: Handdesinfektionsspray mit verschiedenen Düften und Designs. Maße 4 x 8,2 x 0,8 cm. Feststellungen: Flache Kunststoffsprühdose mit buntem Aufdruck. Der Inhalt weist einen Geruch nach Ethanol und Vanillearoma auf. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide,... Mehr anzeigen
DEBTI19288/20-13808.94.90.90.0
Angaben: Einmal-Alkoholtupfer zur Hautreinigung und -desinfektion, Artikelnummer 457.21, getränkt mit 75 %igem Ethanol. Die Pads sind einzeln luftdicht verpackt und werden in Verkaufsverpackungen zu 200 Stück vertrieben. Feststellungen: Vliesstoff mit einer Größe von 3 x 6 cm , getränkt mit klarer, farbloser... Mehr anzeigen
DEBTI38861/21-13808.94.90.90.0
Angaben: Pre-Injektions Reinigungstupfer, einzeln verpackt, getränkt mit Isopropylalkohol (70%). Die Tupfer mit einer Größe von 65 x 30 mm dienen der Reinigung der Haut vor Punktionen und Injektionen. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide,... Mehr anzeigen
DEBTI3965/23-13808.94.90.90.0
Angaben: Mischung zur Verwendung in der kosmetischen Industrie als Konservierungsmittel für Kosmetika. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Desinfektionsmittel

Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Importkosten inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihr Desinfektionsmittel berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel

Welche Zolltarifnummer hat Desinfektionsmittel?

Die Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel lautet 3808.94.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Desinfektionsmittel, deren Wirkstoffbasis nicht spezifisch quartäre Ammoniumsalze oder halogenierte Verbindungen ist. Sie ist der Auffangcode innerhalb der Unterposition 3808.94 für Desinfektionsmittel in Kapitel 38 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Desinfektionsmittel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Desinfektionsmittel ist 3808.94. Er umfasst alle Desinfektionsmittel unabhängig von der Wirkstoffbasis. Auf der 6-stelligen Ebene wird nicht nach der konkreten chemischen Zusammensetzung unterschieden. Die weitere Untergliederung erfolgt auf EU-Ebene (KN) und nationaler Ebene (Zolltarifnummer).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Desinfektionsmittel?

Der Drittlandszollsatz für Desinfektionsmittel der Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 beträgt 6,0 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz, wie beispielsweise China, die USA oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Desinfektionsmittel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Desinfektionsmitteln unter 3808.94.90.90.0 ergibt sich aus der Wirkstoffbasis. Enthält das Produkt quartäre Ammoniumsalze (QAV), ist der spezifischere Code 3808.94.10.00.0 zu wählen. Bei halogenierten Verbindungen (z. B. Chlor) kommt 3808.94.20.00.0 in Betracht. Für alkoholbasierte Desinfektionsmittel ohne die genannten Wirkstoffbasen bleibt der Auffangcode maßgeblich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen zu Bußgeldern führen. Bei Unstimmigkeiten kann das Zollamt eine Prüfung einleiten. Auch die korrekte Abführung der Einfuhrumsatzsteuer sowie die Einhaltung von Maßnahmen wie REACH sind an die richtige Einreihung gebunden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Desinfektionsmittel?

Ja, für die Einfuhr von Desinfektionsmitteln können besondere Maßnahmen greifen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle gemäß REACH-Verordnung (Maßnahme 761), Kontrollen von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen (748) sowie mögliche Beschränkungen für fluorierte Treibhausgase (724). Zudem besteht eine Aussetzungsmöglichkeit für bestimmte Wasserfahrzeuge und Bohrplattformen (Maßnahme 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Desinfektionsmittel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3808.94.90.90.0. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3808.94), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3808.94.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3808.94.90.90) zusammen. Die 11. Stelle dient der nationalen Feingliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Desinfektionsmittel?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch den jährlichen TARIC-Update-Zyklus der EU. Für Desinfektionsmittel und die Unterposition 3808.94 sind jedoch in den letzten Jahren keine strukturellen Änderungen bekannt. Dennoch sollten Sie die aktuellen Fassungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC konsultieren, insbesondere wenn Sie eine verbindliche Auskunft beantragen.

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