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Zolltarifnummer für Desktop-computer: 8471.50.00.00.0

Desktop-Computer (Tower-PCs) werden als Verarbeitungseinheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen in die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 eingereiht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

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Desktop-Computer sind nicht-tragbare Rechner in Tower-Bauweise mit Hauptplatine, CPU, RAM, Massenspeicher und Netzteil. Sie fallen unter Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 HS. Alle Möglichkeiten im Überblick →

01 · Hierarchie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Desktop-Computer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

Abb. 1 · Einreihungspfad
Kapitel 84
KN / TARIC
  • AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
    XVI
  • KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
    84
  • PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    8471
  • ZolltarifnummerVerarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
02 · Begründung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Desktop-computer

Der HS-Code für Desktop-computer lautet 8471.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.50.00.00.0.

03 · Alternativen

Einreihung von Desktop-computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Desktop-Computern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (wesensbestimmende Eigenschaft). Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 HS definiert automatische Datenverarbeitungsmaschinen und stellt klar, dass Verarbeitungseinheiten mit Hauptplatine, CPU, RAM und Massenspeicher unter Position 8471 fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Desktop-computer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere automatische Datenverarbeitungsmaschinen - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend8471.41.00.00.00 %
Alternative EinreihungAndere, als System gestellt8471.49.00.00.00 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Desktop-computer (8471) ≠ Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend (8471)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desktop-computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Desktop-computer (8471) ≠ Andere, als System gestellt (8471)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desktop-computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
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Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

04 · Referenzen

Zollentscheidungen zur Einreihung von Desktop-computer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI45879/20-1Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (Tower) - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht8471.50.00.00.0
DEBTI39511/20-1Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht8471.50.00.00.0
DEBTI18084/21-1Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop PC - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht8471.50.00.00.0
DEBTI12033/18-1Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (D10U001) - als Verarbeitungseinheit eingereiht8471.50.00.00.0
DEM/12785/09-1Personalcomputer - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht8471.50.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU
05 · Zollsätze

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
AusfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung des Exports.
AusfuhrkontrolleAllgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlichDieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung →
Quelle: EU TARIC
06 · Ähnliche Produkte

Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung

Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Industrieelektronik & Steuerung mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.

Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Desktop-Computer

Welche Zolltarifnummer hat Desktop-Computer?

Desktop-Computer (Tower-PCs) werden unter der Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Verarbeitungseinheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen, die Hauptplatine, CPU, RAM, Massenspeicher und Netzteil in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten, jedoch ohne integrierten Bildschirm.

Welchen HS-Code hat Desktop-Computer?

Der HS-Code (6-stellig) für Desktop-Computer lautet 8471.50. Er umfasst Verarbeitungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen, ausgenommen solche der Unterpositionen 8471.41 und 8471.49.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Desktop-Computer?

Der Drittlandszollsatz für Desktop-Computer der Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Desktop-Computer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu All-in-One-Computern (8471.41) und tragbaren Computern (8471.30). Eine Alternative innerhalb der Position 8471 ist die Einreihung als ADV-System (8471.49), wenn Monitor und Tastatur mitgeliefert werden. Die wesensbestimmende Eigenschaft des Desktop-Computers als eigenständige Verarbeitungseinheit ohne Bildschirm führt zur Unterposition 8471.50.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Desktop-Computer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im Extremfall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Desktop-Computer?

Für Desktop-Computer gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU sind jedoch Ausfuhrkontrollen und eine Genehmigungspflicht für Dual-Use-Güter (Code 478) zu beachten, da Computer der Kategorie 4 der Dual-Use-Verordnung unterfallen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Desktop-Computer?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Desktop-Computer lautet 8471.50.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8471.50), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8471.50.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471.50.00.00) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Desktop-Computer?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Die Position 8471.50 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern können.
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