Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Desktop-Computer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- ZolltarifnummerVerarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Desktop-computer
Der HS-Code für Desktop-computer lautet 8471.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.50.00.00.0.
Einreihung von Desktop-computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Desktop-Computern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (wesensbestimmende Eigenschaft). Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 HS definiert automatische Datenverarbeitungsmaschinen und stellt klar, dass Verarbeitungseinheiten mit Hauptplatine, CPU, RAM und Massenspeicher unter Position 8471 fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Desktop-computer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere automatische Datenverarbeitungsmaschinen - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend | 8471.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere, als System gestellt | 8471.49.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Desktop-computer (8471) ≠ Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desktop-computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Desktop-computer (8471) ≠ Andere, als System gestellt (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desktop-computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Desktop-computer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI45879/20-1 | Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (Tower) - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht | 8471.50.00.00.0 |
| DEBTI39511/20-1 | Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht | 8471.50.00.00.0 |
| DEBTI18084/21-1 | Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop PC - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht | 8471.50.00.00.0 |
| DEBTI12033/18-1 | Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (D10U001) - als Verarbeitungseinheit eingereiht | 8471.50.00.00.0 |
| DEM/12785/09-1 | Personalcomputer - als Verarbeitungseinheit für ADV eingereiht | 8471.50.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Desktop-Computer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Desktop-Computer. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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