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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Digital-videorekorder: 8521.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Digital-Videorekorders (DVR) erfolgt in die Unterposition 8521.90.00.00.0 als sonstiges Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe. Entscheidend ist die digitale Aufzeichnung auf Festplatte, nicht auf Magnetband.

Digital-videorekorder Produktbild

Digital-Videorekorder zeichnet komprimierte Videosignale externer Kameras auf, gibt sie wieder und bietet Netzwerk- sowie Kamerasteuerungsfunktionen. Die Hauptfunktion ist die Videoaufzeichnung und -wiedergabe. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Digital-Videorekorder

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung eines Digital-Videorekorders folgt dem Aufbau des Harmonisierten Systems (HS) über die Kombinierte Nomenklatur (KN) bis zur deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8521 - Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8521 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Ausfuhr von Digital-Videorekordern unterliegt der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Vor dem Export in Drittländer ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich – unabhängig vom Zollsatz von 0 %. Nutzen Sie den Klassifizierer, um Ihre Einreihung zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Digital-videorekorder

Der HS-Code für Digital-videorekorder lautet 8521.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8521.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8521.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8521.90.00.00.0.

Einreihung von Digital-videorekorder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) über den Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften, sowie AV 3b, da die Ware mehrere Bestandteile (Aufzeichnungsmodul, Steuerlogik, Netzwerk-Anschluss) aufweist, deren Hauptfunktion die Videoaufzeichnung und -wiedergabe ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Digital-videorekorder

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte

Alternative Einreihung

8525.83.00.00.0 0 %

Videokameraaufnahmegeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Digital-videorekorder (8521) ≠ Magnetbandgeräte (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Digital-videorekorder bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Digital-videorekorder (8521) ≠ Videokameraaufnahmegeräte (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Digital-videorekorder bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs:

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte

Alternative Einreihung

8525.83.00.00.0 0 %

Videokameraaufnahmegeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Digital-videorekorder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Digital-videorekorder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/718/06-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Videoüberwachungsanlagen
DEM/719/06-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Videoüberwachungsanlagen
DEM/3434/06-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Videoüberwachungsanlagen
DE13229/12-18521.90.00.00.0
Digitaler Videoüberwachungsrekorder
DE13225/12-18521.90.00.00.0
Digitaler Videoüberwachungsrekorder
DEM/48/05-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Videoüberwachungsanlagen
DEBTI1845/19-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Überwachungsanlagen, Modell DR-16M54-DRA
DEBTI2268/19-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Überwachungsanlagen, Modell NR-4F81-4PA-V
DE25214/11-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder
DEM/62/07-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Videoüberwachungsanlagen
DEBTI37451/18-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Überwachungsanlagen, Modell DR-4M51-A-V
DEBTI1846/19-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder für Überwachungsanlagen, Modell DR-16M55-RA
DEBTI33992/24-18521.90.00.00.0
Digitalrekorder GD-RN-DT8864N
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Digital-Videorekorder

Berechnen Sie hier die Einfuhrabgaben für Ihren Digital-Videorekorder. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Digital-Videorekorder

Welche Zolltarifnummer hat Digital-Videorekorder?

Die zolltarifliche Einreihung eines Digital-Videorekorders (DVR) erfolgt unter der elfstelligen Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0. Diese Nummer erfasst als sonstige Videogeräte solche, die Bilder und Ton digital aufzeichnen und wiedergeben, sofern sie nicht mit Magnetbandtechnik arbeiten.

Welchen HS-Code hat Digital-Videorekorder?

Der sechsstellige HS-Code für Digital-Videorekorder lautet 8521.90. Er kennzeichnet auf internationaler Ebene die Gruppe der Videogeräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe, die nicht von der Unterposition 8521.10 (Magnetbandgeräte) erfasst werden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Digital-Videorekorder?

Der Drittlandszollsatz für Digital-Videorekorder der Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist somit zollfrei. Hinzu kommt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert.

Wie unterscheidet sich Digital-Videorekorder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Digital-Videorekorders erfolgt vor allem zu Magnetbandgeräten (8521.10) und zu Videokameraaufnahmegeräten (8525.83). Die Alternative Magnetbandgerät scheidet aus, da ein DVR digital auf Festplatte und nicht auf Magnetband speichert. Die Alternative Videokameraaufnahmegerät scheidet aus, da ein DVR kein eigenes optisches System und keinen Bildsensor enthält, sondern lediglich Signale externer Kameras aufzeichnet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Digital-Videorekorder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für einen Digital-Videorekorder kann zu fehlerhaften Zollanmeldungen führen, die im Nachhinein korrigiert werden müssen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung drohen Nacherhebungen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit nach § 382 AO.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Digital-Videorekorder?

Für die Einfuhr von Digital-Videorekordern gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegt die Ware einer Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die Zollfreiheit für Teile zur Luftfahrzeugwartung ermöglicht. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Digital-Videorekorder?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Digital-Videorekorder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit elf Ziffern, geschrieben als 8521.90.00.00.0. Diese Nummer setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code (852190), der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur (85219000) und der zehnstelligen TARIC-Nummer (8521900000) zusammen, ergänzt um eine elfte Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Digital-Videorekorder?

Der sechsstellige HS-Code 8521.90 ist seit Jahren stabil, da die Position 8521 international harmonisiert ist. Änderungen auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) oder des TARIC (10 Stellen) sind möglich, wenn die EU Unterteilungen anpasst oder neue statistische Codes einführt. Aktuell liegt die gültige Fassung bei 8521.90.00.00.0.

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